Mickymouse
So. Für die, die es interessiert. Ich hatte unten berichtet, dass mein Sohn mit dem Rad einen Schaden an einem Auto verursacht hat. Wir aber schon getrennt gelebt hatten allerdings noch nicht geschieden und die Haftpflicht eine Familienversicherung über den Noch-Mann war. Die (neue) Adresse von meinem Sohn musste ich angeben, es war also ersichtlich, dass er Bzw. wir nicht mit dem Vater zusammen wohnen. Zu keinem einzigen Zeitpunkt hat die Versicherung danach gefragt, es war nie Thema. Scheint also nicht ein Problem zu sein. Abgelehnt haben sie die Forderung allerdings doch, aus für mich unlogischen Gründen, aber das ist ein anderes Thema. LG
Taya
Antwort auf Beitrag von Mickymouse
Schade, ich habe den Beitrag eben erst gelesen. Das Problem mit dem Versicherungsschutz ist, du hast im Posting extra betont, dass die Aufsichtspflicht gegeben war. Und genau das ist das Problem, so kurios es klingen mag. Das KInd ist nicht deliktfähig, nicht haftbar zu machen. Die Mutter nur, wenn sie einen Fehler macht. Also wenn du deine Aufsichtspflicht verletzt. Dann greift die HP Versicherung auch bei deliktunfähigen Kindern.
Helena83
Antwort auf Beitrag von Mickymouse
genau, du musst die AufsichtspflichT verletzt haben, um den Schaden bezahlt zu bekommen.
Mickymouse
Antwort auf Beitrag von Helena83
Das klingt für mich durchaus kurios. Für mich wäre logisch, dass die Haftpflicht NICHT zahlt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Dazu bin ich ja eigentlich verpflichtet. Der Versicherungstyp meinte übrigens, dass die Versucherung nicht zahlt, da bei meinem Kind eine Überforderung bestand. Das Auto stand mit der "Schnauze" etwas auf dem Gehweg. Für mich natürlich absolut lächerlich, da Kind schon jahrelang mit dem Rad in die Schule fährt. Was der Versicherungsmann übrigens zuvor auch abgefragt hatte. LG
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