Pimboli
Weiß jemand , ob der Kindesunterhalt nur nach Höhe des Einkommens vom Kindsvater berechnet wird ? Oder zählt Einkommen von Mieteinnahmen auch als Einkommen und wird zur Berechnung mit einbezogen ?
shinead
Antwort auf Beitrag von Pimboli
Sämtliche Einnahmen werden berücksichtigt. Ggf. muss der KV seine Steuererklärung vorlegen um die Einnahmen/damit zusammenhängenden Ausgaben vollständig nachzuweisen. Wichtig: die berechnende Stelle (Jugendamt/Rechtsanwalt) sollte von Dir über die "sonstigen Einnahmen" in Kenntnis gesetzt werden.
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