Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 22.08.2017, 8:16 Uhr

Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?

Eine solche Regelung kannst Du nicht bereits heute treffen.

Die einzige Chance darauf nicht für die Mutter später im Falle des Falles aufkommen zu müssen wäre wenn sie den Kontakt verweigert UND keinen Unterhalt zahlt. Das müsste dann im Anspruchsfall bewiesen werden (also Kontoauszüge aufbewahren!)

Das niemand die Mutter zwingt genug Geld zu verdienen um Unterhalt zahlen zu können liegt an Deiner rechtlichen Vertretung. Die Mutter kann gerichtlich dazu verpflichtet einen Nebenjob anzunehmen der sie in die Lage versetzt den Mindestunterhalt gem. DDT zu zahlen. Vielleicht solltest Du hier mal ansetzen und Deinem Anwalt / Deiner Beistandschaft auf die Füße treten!

 
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