Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Limayaya am 06.02.2022, 14:55 Uhr

Urlaub & Sorgerecht und andere Fragen

* Ich weiß, dass er natürlich das Recht auf das gemeinsame Sorgerecht hat, aber wie wirkt es sich dabei aus, dass er quasi 0 Interesse an ihr hatte bis jetzt? Fällt das unter, er wusste ja nicht ob er wirklich der Vater ist oder könnte das erneut zu Schwierigkeiten führen?

Das hat damit gar nix zu tun. Er hat ein "Recht" auf gemeinsames Sorgerecht, aber er muss es -wenn du nicht so doof bist, es ihm freiwillig zu geben- erst mal aktiv einfordern. Übers JA. Da er ja nicht der Allerschnellste zu sein scheint, würde ich da erst mal gar nix von sagen, oder ihn darauf ansprechen. Möge er selber drauf kommen.
Bis dahin die Zeit nutzen, für Dinge, die du vorab geregelt haben willst für das Kind: Sparbuch anlegen, ggf. Anmeldung im Kindergarten/Krippe, ggf. Perso, Kinderausweis ect. beantragen.

* Muss ich ihm erlauben, dass er sie mit zu ihm (also zu seinen ELtern) nehmen darf, also auch nur für ein paar Stunden? Weil ehrlich gesagt würde ich mich da absolut nicht wohlfühlen(kenne seine Eltern auch nicht), denn sie sind katholisch orthodox(dementsprechend sehr streng) und ich weiß nicht, ob sie dort wirklich sicher wäre.

Was soll denn das bedeuten "ob sie wirklich sicher wäre"? Das klingt danach, als würden katholisch-orthodoxe Menschen kleine Kinder irgendwie seelisch oder körperlich quälen. Von ein paar Stunden und evt. dort zum Tischgebet "gezwungen" werden (oder sowas) wird wohl kaum real eine Gefahr ausgehen, oder?
Im Übrigen: WENN er Umgang hat, ohne dass du dabei bist, hat er das Recht, mit dem Kind dahin zu gehen, wo er hin möchte (sofern er eben das Kind damit nicht gefährdet, s.o.)

* könnte ich begleiteten Umgang beanspruchen oder muss da drohende Gefahr vom Vater ausgehen(fühle mich sehr unwohl bei ihm und will nicht, dass er mich am Ende noch bzg Unterhalt, Umgang und alle anderen Sachen in eine Richtung drängt die ich nicht möchte)

hmmm, eigentlich nicht.....das wäre jetzt eher, wenn er z. B. das Kind einfach mitnehmen möchte, womöglich auf Übernachtungen drängen, ohne sich und dem Kind Zeit gegeben zu haben, einander richtig kennen zu lernen. Dann könntest du z. B. auf begleiteten Umgang hinweisen, damit er unter "fachkundiger Aufsicht" lernt, mit Knirpsen umzugehen.

* er ist sehr unzuverlässig, also auch schon während der Beziehung hat er sich wochenlang ohne Erklärung nicht gemeldet (jetzt mit gfemeinsamer Tochter ja auch nicht), hat parallel eine zweite Freundin gehabt, und noch paar andere Sachen. Wie soll dass dann ablaufen mit dem geteilten Sorgerecht, wenn wir Entscheidungen zu treffen haben und er nicht reagiert?

also: noch einmal: ich sehe da noch laaaaaange kein geteiltes Sorgerecht....aber WENN es soweit ist und WENN da dann Entscheidungen anstehen: Du informierst ihn, dass du Unterschrift von ihm zu XY brauchst. Sollten da vorab Beratungstermine anstehen, bei denen es um etwas geht, wo du seine Zustimmung brauchst (Schulanmeldung, geplante OPs ect.). Sorgst dafür, dass ihm die Unterlagen, die es zu unterschreiben gilt, vorliegen, bzw., lädst ihn ein, dass er am soundsovielten bei dir das Ding unterschreiben kann....ggf. setzt du ihm eine Nachfrist, wenn er nicht in die Gänge kommt....und wenn das auch nicht fruchtet, wendest du dich ans Familiengericht und lässt seine Unterschrift ersetzen....sowas passiert normalerweise 2-3 mal, dann hat der Familienrichter auch die Schn*** voll und er murmelt was von "Anwalt nehmen" und "alleiniges Sorgerecht beantragen".....aber wie gesagt: im Moment hast du das alleinige Sorgerecht, also nutze es auch!


* Außerdem haben mir meine Eltern mit meiner Tochter und ihnen selbst zusammen einen Urlaub geschenkt(ich weiß, dass ist nicht das wichtigste) und ich weiß, ich muss erst seine Einverständnis bekommen(könnte mir vorstellen, dass er mir das verweigert wenn er Unterhalt zahlen muss) ,

Nein, wie kommst du denn darauf? noch mal: 1. hast du noch alleiniges Sorgerecht und musst NIEMANDEN fragen, wo du mit deinem Kind bist. Im Augenblick könntest du sogar -ohne dass da irgendjemand was dagegen machen könnte, ans andere Ende der Welt umziehen.
Und auch bei gemeinsamen Sorgerecht ist ein Urlaub nicht genehmigungspflichtig außer (!) wenn du ihn im Ausland verbringst oder es ggf. eine Gefahr fürs Kind darstellt.
(oder, falls die Umgangstage des anderen Elternteils dadurch betroffen wären....da aber der Urlaub JETZT gebucht ist, und noch gar keine Umgangsregelung vorliegt, spielt das keine Rolle. bzw.: sollte jetzt eine Umgangsregelung vereinbart werden, kannst du das ja dann gleich dazu sagen, und eben um den Termin drumrum planen)
Was Corona und Juli angeht: nun, das kann keiner sagen und ich bin auch kein Virologe, aber nach allgemeiner Meinung sollte ja bis Juli das Gröbste rum sein....da wäre ich jetzt mal ganz entspannt.

* Der Kindsvater und ich wohnen etwa 50 Kilometer entfernt. Wie sieht das aus wegen dem Umgang, ich bin leider nicht mobil(noch keinen Führerschein), er hat ein Auto. Muss ich auch gegebenenfalls zu ihm fahren, damit er Zeit mit der kleinen verbringen kann( mit der Bahn brauche ich etwa doppelt so lange wie er also 1,5 h)

Nein, du musst nicht fahren. Er hat das Auto, er will das Kind sehen! Natürlich gibt es immer wieder Jugenämter, die darauf hinweisen, dass nicht automatisch der "Umgangsberechtigte" alle Kosten alleine tragen muss. d.h.: ggf. könntest du ja evt. einen Teil des Bezingeldes übernehmen sollen....aber dazu muss erst mal ordendlich Unterhalt kommen.


* Ich will ihn nicht in die Wohnung lassen( vorallem wenn meine Tochter und ich alleine mkt ihm wären), was ich ja auch nicht muss. Aber wie sieht es aus, wenn er seinen Eltern die Kleine zeigen will, darf er sie da mit in das Haus nehmen, also auch wenn ich dabei bin. Weil wäre dort ja eindeutig unterlegen und weiß schon, dass seine ELtern mich nicht gerade mit offenen Armen empfangen( uneheliches Kind, bin nicht katholisch und werde meine Tochter auch so nicht erziehen(was ihnen und dem Kindsvater sehr wichtig ist) ,möchte Unterhalt, sie kennen mich nicht,...). Ich weiß eben nicht, wie sie reagieren würden.

DEINE Wohnung, DEINE Regeln! Allerdings solltest du dann, am besten mit dem JA zusammen überlegen, wie dann eine Annäherung zwischen Vater und Kind statt finden soll. Zum Sommer hin könnte man sich ja auf dem Spielplatz verabreden, oder holt das Kind bei dir ab für ein paar Stunden.....das dann ausweiten....
Aber wie oben schon geschrieben: wenn er in seiner Umgangszeit seine Eltern mit der Kleinen besucht, kannst du es ihm nicht verbieten. Dass die Großeltern dich nicht leiden können, reicht nicht aus, ihnen zu unterstellen, sie wollten ihre Enkeltochter schaden.

* darf ich ihm das rauchen in ihrer Gegenwart verbieten? Und darf ich verlangen, dass er keinen Rauch an sich hat, wenn er sie sieht( also halt auch dass er kein Nikotin auf sie überträgt wenn er sie anfasst)
Nein, darfst du nicht! Allerhöchstens was geschlossene Räume angeht, dass er dann raus geht zum Rauchen. Und selbst das kannst DU ihm nicht wirklich verbieten, sondern höchstens (z. B. bei einem moderierten Gespräch beim Jungendamt) mit ihm vereinbaren. Ausnahme wäre jetzt, wenn das Kind nachweislich Asthma hätte und auf Zigerattengeruch reagiert...

* er wird sie sicherlich katholisch erziehen wollen, da ich evangelisch getauft, konfirmiert bin aber eher atheistisch eben, möchte ich wenn überhaupt nur eine Taufe und Erziehung nach dem Evangelium. Wie wird das gegebenenfalls entschieden? Vor allem mit orthodoxen Katholiken( wie er ja ist) kann ich mich und meine Werte eben nicht identifizieren. Kann ich dazu gezwungen werden ihr eine Religion zu zeigen, die ich ihr nicht beibringen möchte?

Also: solange du alleiniges Sorgerecht hast, darfst du auch alleine entscheiden, ob und wie dein Kind per Taufe in eine Religion "hinein wächst"....Bei gemeinsamen Sorgerecht geht das nur -egal in welche Richtung- wenn BEIDE Elternteile damit einverstanden sind. Sprich: Sollte es zu GSR kommen, bleibt der Status, der dann besteht, solange erhalten, bis ihr in BEIDE zu ändern bereit seit, oder bis eure Tochter 14 Jahre alt ist...ab da darf sie dann über ihre Religion alleine entscheiden.
Aber: egal wie der "Status" über die Taufe ist: du wirst nicht verhindern können, dass der KV und die Eltern ihren Glauben leben und dies natürlich auch, wenn das Kind bei ihnen ist. Du kannst ihnen also nicht verbieten, sie z. B. zu Gottesdiensten ect. mit zu nehmen.


* Er arbeitet im Schichtdienst (auch nachts) wie sieht das dann mit den Umgangszeiten aus? Wann muss er mir die Zeiten mitgeteilt haben? ( ich hab im Moment noch Termine mit einer Kinderkrankenschwester und einer Familienhelferin und dann natürlich manchmal Kinderarzttermine und weitere Termine halt..) ich kann nun mal, auch wenn ich im Moment nicht arbeite, nicht komplett spontan sein. Hat er sich da an irgendwelche Regeln zu halten? Kann er einfach z.B. am Montag sagen, dass er sie jetzt doch am Mittwoch sehen will?

Nein, kann er nicht....natürlich darfst du ihm entgegen kommen, falls er spontan die Kleine sehen will...aber er weiß ja wohl -wie alle Schichtdienstler- normalerweise im vorraus, wann er wo arbeitet, dann kann man ja planen. Natürlich solltest du ihm zumindest soweit entgegen kommen, wenn er eben z. B. während Nachtschichten eher keinen Termin haben wollte und dafür in den anderen Phasen öfter....oder falls er anruft, und einen Termin absagt, weil er für einen erkrankten Kollegen einspringen muss oder so...das ist aber auch schon alles.


* wie regelt man einzelne Erziehungspunkte? Also halt auch so banale Sachen wie, dass ich erstmal so lange wie möglich darauf achten will, dass sie sich gesund ernährt ( also natürlich werde ich ihr nicht alles verbieten aber soll halt nicht ausarten), wenn er dann ankommt und sie mit Süßigkeiten und Burger vollstopft ist das ja eher gegen den Erziehungsstil der mir vorschwebt( also klar ist jetzt lange in der Zukunft aber das ist für mich persönloich ein sehr wichtiges Thema, da ich eben lange Zeit Probleme mit dem Essen hatte und er sich eher schlecht ernährt). Aber halt auch sehr wichtige Dinge, z.B. er hat was gegen Homosexuelle, Frauen sollten zuhause bleiben und sich um die Kinder kümmern, sprich er ist sehr konservativ. ich möchte nicht, dass er ihr solche Werte beibringt, vor allem könnte es ja auch bei ihr sein und da soll sie sich nicht vor ihrem Vater ein schlechtes Gewissen einreden lassen. Ich weiß dieser Punkt liegt sehr in der Zukunft aber würde gerne jetzt schon wissen was ich da machen kann, wie man sowas regelt und wer eher( notfalls gerichtlich) Recht bekommt

Hahahaaaaaa!!!! Sorry, guter Witz! Wenn du gerichtlich jemanden dazu zwingen könntest, bestimmte Erziehungspunkte einzuhalten, hätten unsere Gerichte nix anderes mehr zu tun, als sowas zu bestimmen.
Alles, was nicht in Kindeswohlgefährdung ausartet, kannst du ihm da nicht verbieten. Und du wirst kein Gericht finden, dass in (je nach Umgangshäufigkeit) einmal die Woche Burger essen oder ein paar abfällige Bemerkungen über Homosexuelle etwas derartiges vermuten.
Ausnahmen wären da nur eben, wenn z. B. eine Erkrankung vorliegt, die das weglassen bestimmter Lebensmittel erfordern (Allergien, Unverträglichkeiten, akute Magen-Darm-Grippe....) oder wenn er dadurch DICH direkt in schlechtes Licht rückt (also nehmen wir mal an, du hättest demnächst dein Comming out und würdest mit einem Frau zusammenziehen, dann dürfte der KV natürlich nicht eurer Tochter was erzählen, dass "alle Lesben doch nur mal.....*Rest zensiert*)

Und noch zum Unterhalt und der ganze Mist drumrum:
Ab zum Jungendamt und Beistandschaft einrichten. Das ganze mit Kredite aufnehmen, Stunden reduzieren usw. usf. geht nämlich gar nicht.
Die Beistandschaft übernimmt komplett: Sie fordern von ihm Verdienstunterlagen, Kreditverträge ect. ect, und berechnen dann, was er wirklich zahlen kann. Sie beraten dich dann auch, ob es Sinn macht, auf die paar Kröten zu hoffen oder gleich Unterhaltsvorschuß zu beantragen usw. usf.
Ich finde es zumindest merkwürdig, weshalb jemand für eine Mietwohnung einen hohen Kredit aufgenommen hat, zumal, wenn er schon einen Kredit fürs Auto laufen hat...Aber das soll er der Beistandschaft erklären, die wissen mit solchen Pappenheimern auch umzugehen.

 
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