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Betreuter Umgang, Absprachen

Betreuter Umgang, Absprachen

Mommy2be8.17

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Ich bitte Euch um Erfahrungen / Meinungen. Der Vater meines Sohnes (4J.) u. ich sind seit 2J. getrennt, haben gemeinsames Sorgerecht. Mein Ex hat starke Depressionen, nimmt auch Meds dafür (gleichzeitig auch gegen Schlafstörungen). Er hat sich in der Zeit als er noch bei uns gewohnt hat gar nicht um sein Kind gekümmert. Bisher fand der Umgang 14-tägig bei uns für 4h statt. Nun möchte er den Umgang ändern lassen (Ladung vom Gericht kam ohne Vorwarnung). Aktuell sieht es so aus, als ob es auf betreuten Umgang hinauslaufen wird. Seine Schwester hat sich als Begleitung angeboten. Leider lässt sie an mir kein gutes Haar, beeinflusst ihn sehr stark u. übernimmt alles für ihn, ist beim Anwalt u. auch beim Gespräch mit dem Jugendamt dabei gewesen. Kann ich um genaue Auflagen bitten, wenn ich dem Umgang mit ihr zustimme? Z.B. dass sie meinen Sohn nicht zum Essen zwingen darf ("Du isst jetzt das Gemüse, vorher stehst Du nicht auf") oder auch dass sie nicht schlecht über mich reden darf vor meinem Kind? Hat hierzu jmd. Erfahrungen? Ich werde Mo. auch nochmal mit meinem Anwalt tel., aber vllt. hat ja jmd. hier auch schonmal so etwas durchgemacht!?


heli89

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ich weiß nicht, ob man das 1:1 vergleichen kann, aber ich hatte eine ähnliche Ausgangssituation. Der Vater meines Sohnes hat Depressionen und war für zwei Monate wegen Suizidgedanken in der Klinik. Seitdem haben er und unser Sohn 1x die Woche Umgang. Ich hatte anfangs ein scheiß Gefühl dabei und wollte auch gerne betreuten Umgang, aber das ärztliche Gutachten hat sozusagen gesagt "Kein Problem, der wollte sich zwar umbringen aber jetzt nicht mehr, der schafft das schon." Zum Glück ist er eh immer zu seinen Eltern gefahren, sodass diese quasi wie Begleitung sind. Daß seine Schwester sich als Begleitung anbietet scheint erstmal ein Fluch zu sein, kann aber auch ein Segen sein. So kannst du dir zumindest sicher sein, dass dein Kind nicht mit deinem Exmann alleine ist und falls es zu prekären Situationen kommt er nicht alleine mit deinem Kind da steht. Ich weiß nicht genau, Obmann Auflagen einfordern kann, bei mir war dies nicht der Fall. Mein Anwalt hat mir erklärt, dass man beim Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter verschiedene Ebenen differenzieren muss. Es gibt unterschiedliche Dinge, in denen der einzelne oder beide entscheiden können. Dinge des täglichen Lebens, wie z.b. die Entscheidung, was dein Sohn essen darf, kann dein Mann im Rahmen des Umgangs selbst entscheiden. Also eben auch, ob er sein Gemüse essen muss oder soll. In andere Entscheidungen, wie z.b. Einwilligungen zu medizinischen Behandlungen müssen beide Sorgeberechtigten eingezogen werden. Was das Thema Einfluss der Schwester auf das Kind angeht so muss man sich glaube ich davon lösen, dass man diesen beeinflussen kann. Der Vater ist nun einmal der Vater und seine Schwester ist die Tante deines Kindes. Und diese haben natürlich genauso ihre eigenen Meinungen wie du auch . Das muss man erstmal so akzeptieren. Natürlich ist es wichtig, das Kind nicht zu instrumentalisieren und in den Konflikt der Eltern reinzuziehen. In meinem Fall ist es die Schwiegermutter und mein Schwager, die mich jahrelang gemobbt und am Ende in die Psychiatrie gebracht haben, die mich wortwörtlich hassen. Trotzdem ist mein Sohn wöchentlich bei Ihnen. Da ich dies nicht verhindern kann vertraue ich darauf, dass er irgendwann selbst die Entscheidung trifft, welche Werte er für sich annehmen möchte, egal von welcher Seite sie stammen. Ich versuche, ihn zu einem toleranten Menschen zu erziehen und Schränke daher den Kontakt zu seinem Vater und dessen Familie nicht ein. Obwohl ich die ganze Sippe verabscheue. Ich denke, je mehr man versucht, den Umgang zu beeinflussen, desto eher kann der Schuss auch nach hinten losgehen. Vertraue auf den Instinkt deines Kindes und achte darauf, ihm die richtigen Werte zu vermitteln und ihm eine Stütze zu sein. Damit wirst auch du besser leben können als mit dem Gedanken, den Umgang nicht genügend beeinflussen oder kontrollieren zu können. Soviel zur emotionalen Seite und den Erfahrungen meinerseits. Was das sachliche und rechtliche angeht ist es in der Tat eine gute Idee, mit einem Anwalt darüber zu sprechen. Der ist dafür der Experte, gegebenenfalls auch das Jugendamt und stellen wie die Caritas, innosozial, Pro Familia und so weiter.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Du wirst der Frau nicht den Mund verbieten können, das ist weder rechtlich noch praktisch umsetzbar. So schön das wäre.


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Hmmm Wie gut kennt die Tante denn das Kind? Gibt es eine vertraute Person von deiner Seite die du mitschicken kannst? Statt der Tante? Oder doch darum bitten dass der Umgang vom Jugendamt begleitet wird? LG D


Mommy2be8.17

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Antwort auf Beitrag von desireekk

Mein Sohn kennt seine Tante gar nicht. Er hat sie vor über 2J. zuletzt gesehn. Sie hat nie von sich aus den Kontakt zu ihm gesucht. Auch als wir noch eine Familie waren hat sie ihn nur 3-4x im Jahr gesehn. Ich habe leider niemanden, den ich alternativ mitschicken könnte. Mein Vater ist über 70 u. meine großen Töchter will ich da nicht mitreinziehn...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Eine Freundin, eine Bekannte, eine Studentin der Psychologie, Sozialarbeit, Pädagogik... Es muss kein Verwandter sein.


Btby

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Bei so wenig vorangegangenen Umgang mit dem Vater würde ich auf begleiteten Umgang mit eine NEUTRALEN und d PROFESSIONELLEN Person bestehen. Das sind Sozialarbeiterinnen die genau dafür vom Jugendamt gestellt werden.


Mommy2be8.17

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Antwort auf Beitrag von Btby

Der Verfahrensbeistand meines Sohnes sagte mir, dass es max. 6 Termine begleiteten Umgang durch den Kinderschutzbund geben wird, dann wird dieser wieder eingestellt...


Limayaya

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Ja, es gibt erst mal nur 6 Termine.... Aber: in diesen 6 Terminen kann/muss der Vater zeigen, dass er mit dem Kind umgehen kann bzw. es mit Unterstützung einer geschulten Fachkraft lernen. Und genau diese geschulte Fachkraft bestimmt mit ihrer Einschätzung dann, wie es weiter geht. Natürlich ist das Ziel, dass der Vater es irgendwann alleine hin kriegt. Aber wenn die Begleitperson Zweifel hat, wird eben verlängert. Ich kenne eine Familie, die sind mittlerweile ein Jahr dran (da gibts allerdings eine längere Vorgeschichte, warum man dem Vater wirklich die beiden Kinder nicht mitgeben kann) Andererseits habe ich auch schon Väter erlebt, wenn die dann regelmäßig zu vorgeschriebenen Zeiten zum Kinderschutzzentrum, Jugendamt oder wo hin auch immer marschieren dürfen um dann 90 min mit dem Kind unter Aufsicht zu verbringen, dann auch recht schnell die Lust verlieren und von sich aus die Sache abbrechen (die haben dann übrigends gaaaaanz schlechte Karten, wenn sie mithilfe von JA oder Gericht später versuchen einen regelmäßigen Umgang durchzusetzen)


Btby

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Das stimmt so nicht, wir machen das mittlerweile seit fast 2 Jahren und jetzt langsam finden unbegleitete Umgänge statt. Es wird sich regelmäßig mit dem Jugendamt getroffen (Helferkonferenz) und ein Hilfeplan erstellt. Dabei wird entschieden ob eine weitere Begleitung benötigt wird. Offensichtlich haben die Jugendämter da große Spendierhosen an


Tunnel

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Antwort auf Beitrag von Mommy2be8.17

Hallo ich habe auch Depressionen und habe 3 Kinder Keiner verbietet mir die Kinder großzuziehen… Also warum soll dein ex dein Kind so wenig sehen ?