Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von fusel am 24.08.2003, 14:36 Uhr

Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Hi,

wie wär's mit einem schlichten Dauerauftrag?! Das er sich im Ausland aufhält ist ja nun nicht zwingend eine Grund nicht zu zahlen. Und ich würde mir das mit den UV einteilen, weil wenn(ich sage wenn...) es auf lange Sicht doch mal Probleme zwischen euch gibt, und du den UV beantragen mußt, sind dir schonmal 2 von insgesamt 72 Monaten flöten. Außerdem fällt der UV meist geringer als der richtige Unterhalt aus.

Grüße

fusel

 
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