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Geschrieben von Hamunaptra am 24.08.2003, 11:27 Uhr

Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Moin allerseits,

der Babypapa ist über den ET (Ende September) - November nicht im Land und ich werd ihn in der Zeit auch nirgends erreichen können. Wenn der Kleine dann im September kommt, steht ihm doch ab dem Zeitpunkt Unterhalt zu (ok, mir auch aber mir gehts jetzt erstmal um den Kleinen) Wer zahl den denn für die 2 Monate, wo mein "Freund" nicht da ist? Das Jugendamt? Die werden ihn ja sicher anschreiben, aber er ist ja nicht da. Sollte ich ihn vorher vielleicht drauf ansprechen, daß er mir so den Mindestsatz für die 2 Monate zahlt und dann halt, was noch draufkommt (wenn das JA oder Sozi das berechnet hat und er wieder da ist) oder wie oder was?

LG
Sue

 
7 Antworten:

Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Antwort von HUftier am 24.08.2003, 14:26 Uhr

Also, wenn Du das vorher mit dem Paps geregelt bekämst, das wäre natürlich die Ideallösung. Wenn nicht, dann steht Dir Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu, der allerdings geringer ist als der Mindestunterhaltsatz (ich glaube der UHV beträgt seit der Erhöhung 122 Euro, weiß aber nicht ganz genau). Der Mindestunterhaltssatz beträgt glaube ich 192 Euro derzeit.

Alles Gute, besonders für´s Gebären,

HUFTIER

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Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Antwort von fusel am 24.08.2003, 14:36 Uhr

Hi,

wie wär's mit einem schlichten Dauerauftrag?! Das er sich im Ausland aufhält ist ja nun nicht zwingend eine Grund nicht zu zahlen. Und ich würde mir das mit den UV einteilen, weil wenn(ich sage wenn...) es auf lange Sicht doch mal Probleme zwischen euch gibt, und du den UV beantragen mußt, sind dir schonmal 2 von insgesamt 72 Monaten flöten. Außerdem fällt der UV meist geringer als der richtige Unterhalt aus.

Grüße

fusel

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Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Antwort von Hamunaptra am 24.08.2003, 15:05 Uhr

Laut der Steuerberaterin des Babypapas fällt der Unterhalt eh so gering aus, daß ihn nichtmal er selbst zahlen muß ! Mir rennt echt die Zeit davon, er ist ab Anfang September nicht mehr greifbar und macht auch keinerlei Anstalten, sich irgendwie drum zu kümmern. Er muß doch seine ganzen Einkünfte (ist selbständig) beim JA oder Sozi nachweisen, oder? Wer kümmert sich darum? Melden die sich von selbst? Denn ER bewegt keinen Finger und ich hab keine Hand drauf.

LG
Sue

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Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Antwort von berita am 24.08.2003, 19:54 Uhr

Das JA wird von sich aus gar nichts machen. Versuch mit dem zukuenftigen KV zu regeln, dass er den Kindsunterhalt bezahlt, von wo auch immer. Wenn er Probleme macht, kannst du Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Dann wird der Unterhalt berechnet und gegebenenfalls eingetrieben. Lass dich am besten beim JA beraten, da kommt wahrscheinlich mehr heraus als hier im Netz :-)

LG
Berit

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na, wenn das so ist....

Antwort von fusel am 25.08.2003, 9:17 Uhr

...und er sich nicht kümmert, tztz. Beantragst du eben die Beistandsschaft und den UV beim JA. Die werden ihn direkt anschreiben und bitten das er seine Einkommensverhältnisse offenlegt. Oh, und hast du schon eine Vaterschaftsanerkennung? Gut wäre es wenn du schon vorher etwas hast das klarstellt das er den Unterhalt eigentlich zahlen will, bekommt man glaube ich auch beim JA. Ich hatte das damals verbaselt, also mußte erst ein Titel vom Amtsgericht her.
Du bekommst trotzdem den UV machst es den Damen und Herren vom JA aber etwas leichter. Die kümmern sich um alles, mußt nur hingegen und beantragen - da mach dir mal keine Sorgen.

Grüße

fusel

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Re: @Fusel

Antwort von Hamunaptra am 25.08.2003, 13:04 Uhr

Ja, das Anerkenntnis hat er damals ohne Murren durchgezogen. Ihm ist auch klar, daß er zahlen muß, ob er nu will oder nicht. Aber angeblich will er ja. Nur bekomm ich ihn nie bis selten zu fassen, weil er "soviel Arbeit hat" daß er sich "darum nu überhaupt nicht kümmern kann"

LG
Sue

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Re: @Fusel

Antwort von fusel am 25.08.2003, 18:30 Uhr

Hi,

ja nu' dann laß es über JA laufen. Ich bin ja voll alleinerziehend und versuche so wenig UVs wie möglich zu verbraten, weil es eben aus guten Grund begrenzt ist.
Aber wenn er ohnehin im Moment nicht genug über hat, geht es fast nicht anders.
Der Punkt ist nur das doch der ein oder andere junge Mann sehr empfindlich reagiert, wenn er plötzlich Schreiben von JA und/oder Amtsgericht bekommt.
Wenn möglich sollte er das im eigenen Interesse vorher abklären, weil wenn er nicht da ist, seine Einkommen also garnicht offenlegen kann, werden die... naja ungemütlich. Nicht das sein Lohn gepfändet wird nur weil er eben nicht vor Ort ist.
Verstehst (o:?!

LG

fusel

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