Geschrieben von HUftier am 24.08.2003, 14:26 Uhr |
Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...
Also, wenn Du das vorher mit dem Paps geregelt bekämst, das wäre natürlich die Ideallösung. Wenn nicht, dann steht Dir Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu, der allerdings geringer ist als der Mindestunterhaltsatz (ich glaube der UHV beträgt seit der Erhöhung 122 Euro, weiß aber nicht ganz genau). Der Mindestunterhaltssatz beträgt glaube ich 192 Euro derzeit.
Alles Gute, besonders für´s Gebären,
HUFTIER
- Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 11:27
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - HUftier 24.08.03, 14:26
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - fusel 24.08.03, 14:36
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 15:05
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - berita 24.08.03, 19:54
- na, wenn das so ist.... - fusel 25.08.03, 9:17
- Re: @Fusel - Hamunaptra 25.08.03, 13:04
- Re: @Fusel - fusel 25.08.03, 18:30
- Re: @Fusel - Hamunaptra 25.08.03, 13:04
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 15:05
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - fusel 24.08.03, 14:36
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - HUftier 24.08.03, 14:26