Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von HUftier am 24.08.2003, 14:26 Uhr

Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist...

Also, wenn Du das vorher mit dem Paps geregelt bekämst, das wäre natürlich die Ideallösung. Wenn nicht, dann steht Dir Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt zu, der allerdings geringer ist als der Mindestunterhaltsatz (ich glaube der UHV beträgt seit der Erhöhung 122 Euro, weiß aber nicht ganz genau). Der Mindestunterhaltssatz beträgt glaube ich 192 Euro derzeit.

Alles Gute, besonders für´s Gebären,

HUFTIER

 
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