Geschrieben von fusel am 25.08.2003, 9:17 Uhr |
na, wenn das so ist....
...und er sich nicht kümmert, tztz. Beantragst du eben die Beistandsschaft und den UV beim JA. Die werden ihn direkt anschreiben und bitten das er seine Einkommensverhältnisse offenlegt. Oh, und hast du schon eine Vaterschaftsanerkennung? Gut wäre es wenn du schon vorher etwas hast das klarstellt das er den Unterhalt eigentlich zahlen will, bekommt man glaube ich auch beim JA. Ich hatte das damals verbaselt, also mußte erst ein Titel vom Amtsgericht her.
Du bekommst trotzdem den UV machst es den Damen und Herren vom JA aber etwas leichter. Die kümmern sich um alles, mußt nur hingegen und beantragen - da mach dir mal keine Sorgen.
Grüße
fusel
- Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 11:27
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - HUftier 24.08.03, 14:26
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - fusel 24.08.03, 14:36
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 15:05
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - berita 24.08.03, 19:54
- na, wenn das so ist.... - fusel 25.08.03, 9:17
- Re: @Fusel - Hamunaptra 25.08.03, 13:04
- Re: @Fusel - fusel 25.08.03, 18:30
- Re: @Fusel - Hamunaptra 25.08.03, 13:04
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - Hamunaptra 24.08.03, 15:05
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - fusel 24.08.03, 14:36
- Re: Unterhalt für die ersten Monate, wenn Babypapa nicht im Land ist... - HUftier 24.08.03, 14:26