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Geschrieben von Trallafitti78 am 05.05.2020, 15:27 Uhr

Umgang nach jahrelanger Igoranz

Hallo zusammen,

der Umgang mit dem Kindesvater gestaltet sich seit Jahren schwierig. Habe mich während der Ehe und nach der Geburt getrennt, das wurde mir bis heute nicht verziehen, obwohl der KV wieder glücklich verheiratet ist. Seit 7 Jahren besteht keinerlei Kontakt, auch nie der Versuch. Dafür werden mir immer neue Steine in den Weg gelegt, wenn es um Unterschriften geht. Es wird kein Unterhalt gezahlt und alle zwei Jahre wird wieder die Vaterschaft angezweifelt. Jetzt ist es mal wieder soweit.... es soll ein Vaterschaftstest gemacht werden und ich frage mich, auf welche Ideen der KV noch so kommt. Ich fürchte, er wird sein Kind jetzt plötzlich sehen wollen. Und sei es nur aus Trotz und Protest. Grundsätzlich bin ich natürlich dafür, dass Kinder ihre leiblichen Eltern kennenlernen. Aber in diesem Fall......kann ich auf langsame Anbahnung unter Aufsicht bestehen? Dieser Mann ist für unser Kind eine wildfremde Person, die mich nur schikaniert. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen?

Vielen Dank!

 
10 Antworten:

Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Zwergenalarm am 05.05.2020, 15:36 Uhr

Gleich nach der Geburt..........WOLLTE oder DURFTE er das Kind nicht sehen?

Wegen Anbahnung habe ich keine Erfahrung, aber ich würd mal behaupten, dass eine Kontaktaufnahme nur unter langsamer Anbahnung + Aufsicht möglich ist.

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Trallafitti78 am 05.05.2020, 15:39 Uhr

Er WOLLTE das Kind nicht sehen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Vater sein Leben in den Griff bekommt und dem Kind ein vernünftiger Vater ist.

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Limayaya am 05.05.2020, 16:44 Uhr

"Dieser Mann ist für unser Kind eine wildfremde Person,..."

Unter diesem Aspekt wirst du wohl Erfolg haben, so wie ich das lese, ist dein Kind ja nur wenig älter als 7 Jahre, d.h. es bestand auch nie eine Bindung zum KV"

".... die mich nur schikaniert."

Und mit diesem Satz wirst du dann alles wieder kaputt machen. Merke: was zwischen dir und dem KV passierte, passiert und passieren wird, MUSS für das Kind komplett irrelevant sein. Wenn irgendein Jugendamt oder ähnliches vermutet, dass du deinem Kind genau so den Vater geschildert hast, hast du automatisch schon mal schlechtere Karten, für alles, was "Umgang langsam/verzögert/begleitet/sonstwie" angeht. Man geht dann automatisch davon aus, dass eine evt. Ablehnung des Kindes gegenüber dem Vater nicht vom Kind selbst kommt, sondern weil du es beeinflusst hast.

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Trallafitti78 am 05.05.2020, 16:50 Uhr

Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Schikane war nur eine Zusatzinfo, um die Situation zu beschreiben. Das habe ich meinen Sohn natürlich nie spüren lassen. Ich habe auch NIE schlecht von seinem Vater geredet oder ihn negativ beeinflusst. Aber der Vater hat ihn zuletzt mit 3 Monaten gesehen und seitdem gab es KEINERLEI Kontakte. Keine Anrufe zu Geburtstagen, keine Geschenke, keine Briefe..... einfach nix. Er hatte leider nie eine Bindung.

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Holzkohle am 05.05.2020, 17:15 Uhr

ich kann dem von Limayaya Geschriebenen nur zustimmen. Ich hatte ja vor einigen Wochen, ich glaube inzwischen Monaten, hier auch mal gefragt, wie so ein Termin beim JA zwecks Umgang abläuft und ebenfalls den Rat bekommen, dass strikt getrennt werden soll. Wie gemein der KV Dir gegenüber ist, spielt für das JA keine Rolle - für die spielt nur eine Rolle, ob DU als 1. Ansprechperson und Mutter dem Kind die Möglichkeit gegeben hast, Kontakt aufzubauen oder diesen zu unterstützen, da das Kind in dem Alter (und auch später) eventuell dazu nicht in der Lage ist bzw. diesem das nicht zugemutet werden kann, es die ganze Situation nicht richtig überschaut usw usw.

Meine Freundin wurde ganz konkret gefragt "Frau XY, was genau haben SIE denn unternommen, damit der Kontakt zwischen den Kindern und dem KV (Randbemerkung: ganz fieser KV) aufrecht erhalten wird?" und meine Freundin antwortete sinngemäß, dass die Kinder gar keinen Kontakt wollen, alt genug sind sich selbst zu melden (könnte man meinen, ja... ist auch so), mit ihm ja telefonieren können und das auch tun, ihn ab und an auch mal sehen - aber vom KV kam eben nie was.
Und das JA fragte noch mal: "Ja, Frau XY, aber was genau haben SIE unternommen..."

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von Trallafitti78 am 05.05.2020, 17:20 Uhr

Dem kann ich glücklicherweise etwas entgegensetzen ;-) Ich habe schriftliche Aussagen vom KV, dass ich ihn nicht zum Umgang zwingen kann und er mich und seinen Sohn aus seinem Leben streichen wird. Das würde ich natürlich auch gegenüber des JA so widergeben. Nochmal: ich möchte den Umgang nicht boykottieren. Versteht mich hier nicht falsch. Ich möchte nur eine vernünftige und kindgerechte Anbahnung nach all den Jahren

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz - Nachtrag

Antwort von Holzkohle am 05.05.2020, 17:21 Uhr

soll er seinen Vaterschaftstest haben, den kann er ja dann auch bezahlen!

Hat das JA die Beistandschaft fürs Kind? Wenn er keinen Unterhalt zahlt, bekommst Du dann aktuell UHV?

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz - Nachtrag

Antwort von Trallafitti78 am 05.05.2020, 17:30 Uhr

...ich bekomme fast durchgängig UHV. Ich glaube, er hat mal drei Monate den vollen Satz gezahlt. Ansonsten nie ;-)

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Ich würde freiwillig keinem Vaterschaftstest zustimmen.

Antwort von Schru am 05.05.2020, 19:06 Uhr

Verweis ihn auf den Klageweg. Er soll die Vaterschaft, bzw. Ehelichkeit des Kindes offiziell anfechten und gut ist. Entweder wird die Klage angenommen und dann gibt es einen offiziellen Test oder (wovon ich eher ausgehe) der Richter weist die Klage zurück.
Wenn das Kind bereits 7Jahre ist, muss Dein Ex schon gute Gründe haben, warum ihm jetzt erst Zweifel kommen.Grundsätzlich muss die Vaterschaft innerhalb zwei Jahre, nachdem. begründete Zweifel bekannt wurden. Angefochten werden.
Du wärst dann auf jeden Fall auf der sicheren Seite und könntest mit dem Thema abschließen.
Und dann würde ich mal entspannt abwarten, ob er tatsächlich den Kontakt sucht oder ihm nicht gerade - wie sagt man bei uns so schön- ein Furz im Bauch rum geht.
Bez. der Unterschriften würde ich auch nicht lange fackeln, sondern in notwendigen Fällen bei Gericht den Antrag stellen, die Unterschrift von ihm zu ersetzen. Wenn ein Richter dies mehrmals tun muss, hast du dann auch größere Chancen, das alleinige SR zu bekommen, falls Ihr noch das gemeinsame habt.

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Re: Umgang nach jahrelanger Igoranz

Antwort von ichbinfrei am 18.06.2020, 11:31 Uhr

Also ich glaube eher, der wird sich nie wieder melden und bemühen. Den meisten "Herrschaften" ist doch das alles zu viel.
Wenn es tatsächlich dazu kommt, bestehst du halt darauf, dass du mitgehst.

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