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Geschrieben von nociolla am 14.04.2020, 14:48 Uhr

18

Nun sind meine Zwillinge 18 und noch Schüler.
Der Vater zahlt ja keinen Unterhalt und es gab Unterhalts Vorschuss.
Diesen Monat Anteilig bis zum Geburtstag also nur 1/3.
Kindergeld lauft weiter das hatte ich alles rechtzeitig geklärt.
Ein Brief per Einschreiben mit einer Aufforderung zum Zahlen des Unterhaltens ist raus an den Vater.

Ich habe den Kinder auch schon erklärt das sie das bestimmt über einen Anwalt klären lassen müssen.

Aber was macht man so lange bis alles geklärt ist ?

Und was für Möglichkeiten gibt es wenn der Vater dann z.b. nicht zahlen kann ?

So weit ich weiß hat er seit Dez. seinen vom Amt bezahlte Um / Weiterbildung fertig.

Damit dachte ich er wird wieder anfangen zu arbeiten .
Vorletzter Stand war ( vom Sohn gehört mit mir redet er nicht ) da er sich selbstständig machen möchte und das am vorbereiten ist so etwas braucht halt Zeit.

Letzter Stand wegen Corona er ist in der Risikogruppe und darum macht er im Moment nichts als Hausmann und Vater zu sein.

Stehen meinen Kindern Möglichkeiten auf anderen Finanziellen Unterstützungen zu ?

Alleine mit meinen Gehalt war das schon immer schwer aber nun ganz ohne weiß ich nicht so wirklich wie das zu schaffen ist.

Lg
Nociolla

 
4 Antworten:

Re: 18

Antwort von kravallie am 14.04.2020, 15:45 Uhr

schau mal da:

https://www.rund-ums-baby.de/ueber-18/Ab-18-J-faellt-Unterhaltsvorschuss-vom-Kreis-weg-Tochter-noch-2-J-bis-Abitur_5737.htm

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Re: 18

Antwort von desireekk am 14.04.2020, 21:26 Uhr

Ihr seid ja jetzt beide barunterhaltspflichtig.

Die Frage ist, ob der KV sich wirklich auf "ich bin Risikogruppe" ausruhen kann oder ob ihm doch irgendeine Art von Arbeit zumutbar ist.

Sind die Zwillingen zur Not bereit zu klagen?

Davon ab sieht das Gesetz die beiden halt jetzt als "erwachsen" an und da müssen sie zur Not ihren eigenen Unterhalt bestreiten...Und wenn es nur ist, dass sie nebenbei etwas dazuverdienen.

LG und alles Gute

D
wir hatten auch elendige Diskussionen mit dem KV, immerhin zahlt er jetzt wieder...

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Re: 18

Antwort von nociolla am 15.04.2020, 12:29 Uhr

Das stimmt so nicht das der Gesetzgeber sie nun als Erwachsen ansieht und sie im Notfall darum ihren eigenen Unterhalt bestreiten müssen.

Der Gesetzgeber sagt :
Auch wenn es bereits volljährig ist, trifft es in dieser Zeit somit keine Erwerbsobliegenheit. Es soll sich schließlich allein auf seine Berufsausbildung konzentrieren.
Im Gegensatz dazu muss jedes Kind seine Ausbildung bzw. sein Studium aber planvoll und zielstrebig absolvieren.

Und das machen meine Kinder .
Meine Tochter hat einen Notendurchschnitt von 1,6

Das ich auch bar Unterhaltspflichtigen bin weiß ich aber bei meinen Einkommen pro Kind mit 80€ und dann dürfte ich auch auf Mietzahlung und Co. von ihnen bestehen.

Ja, meine Kinder sind auch bereit des wegen zu klagen da sie nicht einsehen das sie ihr Leben hintenanstellen wären es für ihre Geschwister ( auch wenn sie sehr mögen) Reitunterricht gibt.
Der aber natürlich von der Neuen Ehefrau und Mutter bezahlt wird.
Diese geht arbeiten während er Hausmann spielt.

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Re: 18

Antwort von kravallie am 15.04.2020, 13:12 Uhr

nun ja, noci, recht haben und recht bekommen.
fakt ist uhv gibt es nicht mehr.
und um an geld zu kommen, braucht ihr einen guten anwalt, der noch dazu für pkh arbeitet und das erstreitet.
ich weiß nicht, wo du wohnst, aber fang schon mal zu suchen an.....

kannst ja mal berichten.....

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