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Geschrieben von Mickymouse am 06.04.2020, 22:10 Uhr

Regelmäßig anfallender Mehrbedarf

Hi zusammen.
Ganz blöde Frage, die ich nur stelle, da mein Ex mal wieder „blöd“ ist.

Wir haben vor kurzem erst das geldliche geklärt, jeder hatte einen Anwalt.
Mein Ex verdient sehr gut, ich auch nicht unbedingt schlecht.
Wir haben uns (unter anderem) geeinigt, dass regelmäßig anfallender Mehrbedarf wie Musikunterricht etc hälftig geteilt wird. Und er bekommt einen Teil des „zuviel“ gezahlten Unterhaltes zurück (ich wollte endlich Ruhe).
Jetzt wollte er heute alles verrechnen und legt in die Rechnung rein, 20€ Sportunterricht, den er zahlt, plus 2x Handy, 25€.
Ich wollte eigentlich nur, dass er sich am Musikunterricht beteiligt. Aber gut, wenn er diese Dinge mitreinlegt, tue ich das auch.
Also habe ich Taschengeld und Sportunterricht vom anderen Kind mit in die Rechnung. (Das unterscheidet sich ingesamt nur um paar Euro).

Klar-es kommen wieder unsachliche Beleidigungen. Und ich würde kleinlich sein etc pp.

Meine eigentliche Frage, dazu habe ich nichts gefunden (ist wahrscheinlich auch nicht erwähnenswert): ist Taschengeld regelmäßig anfallender Mehrbedarf?

Danke.
LG

 
3 Antworten:

dass mich solche Diskussionen...

Antwort von Mickymouse am 06.04.2020, 22:11 Uhr

......immer noch den Puls hochtreiben lassen....

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Re: Regelmäßig anfallender Mehrbedarf

Antwort von romankowitz am 07.04.2020, 11:44 Uhr

Taschengeld leider nicht, das wird vom Unterhalt abgezogen, wie auch Handy. Auch privater Musikunterricht wird, wenn nichts anderes vereinbart, auch vom Unterhalt abgezogen :-(

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Re: Regelmäßig anfallender Mehrbedarf

Antwort von nociolla am 14.04.2020, 14:55 Uhr

Ich kann nur sagen das ich sogar vor Gericht gesagt bekommen habe.
Sportvereine und Musik Unterricht ist Luxus und nicht vom Vater mit zu tragen.
Auch beim Antrag von Prozesskosten wurde diese Geld Ausgabe nicht anerkannt als Ausgabe.
Ist Luxus kann ich kündigen und damit habe ich auch mehr Geld um Gerichtskosten zu bezahlen.
Taschengeld und Handy kosten schon gar nicht.

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