Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von spiky73 am 11.02.2004, 18:51 Uhr

Sozialamt / Wohngeld

hallo nijo,

also, in der regel sind sozialhilfe und wohngeld 2 verschiedene paar schuhe.

das sog. tabellenwohngeld ist eine der sozialhilfe vorrangige leistung und ist beim amt für wohnungswesen zu beantragen. weil es nur ein zuschuss zur miete ist, bekommst du es in der regel direkt auf dein konto überwiesen. natürlich kann es auch direkt an das sozialamt übergeleitet werden, aber i.d.r. erhält es der antragsteller (und bei gleichzeitigem sozialhilfebezug wird es dann auf die sozialhilfe angerechnet). tabellenwohngeld beantragt man auch nicht beim sozialamt sondern beim wohnungsamt, und man kann es auch unabhängig von der sozialhilfe beantragen und erhalten (wie gesagt, es ist eine vorrangige leistung).

es gibt allerdings auch den "besonderen mietzuschuss", das hiess früher "pauschaliertes wohngeld". das ist ein zuschuss, der vom bundesland an den kreis/die gemeinde als sozialhilfeträger gezahlt wird. der besondere mietzuschuss ist pauschaliert in der sozialhilfe enthalten und wird nur gezahlt, wenn der sozialhilfebetrag HÖHER ist als der mietzuschuss. ansonsten ist wohngeld zu beantragen.

in der regel wird das aber nach antragstellung beim sozialamt überprüft.

ich hoffe, das war jetzt nicht zuviel theorie.

liebe grüsse,
martina

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.