Geschrieben von nijo am 11.02.2004, 16:00 Uhr |
Sozialamt / Wohngeld
Wahrscheinlich eine Dumme Frage, aber mir ist Sie nicht ganz unwichtig. Wenn man den Anspruch auf Wohngeld vom SA hat, und dieses auch bekommt, wie sieht der Buchungsweg aus? Bekommt der Vermieter direkt vom SA die Miete überwiesen, oder bekomme ich das Wohngeld zur Weiterleitung an den Vermieter überwiesen???????
Re: Sozialamt / Wohngeld
Antwort von PetraMAY am 11.02.2004, 16:04 Uhr
also ich bekomm es auf mein konto vom sa und es wird per dauerauftrag vom vermieter abgezogen, aber sie machen es nicht gerne, denn es gibt viele die das geld dann anderweitig ausgeben. ich war denen wohl glaubwürdig genug, von daher hatte ich keine probleme, zumal ich das geld ja auch solange drauf lasse bis die miete abgezogen wird.
lg pedi
Re: Sozialamt / Wohngeld
Antwort von nijo am 11.02.2004, 16:12 Uhr
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
kein problem, aber....
Antwort von PetraMAY am 11.02.2004, 17:30 Uhr
frag die auf dem amt ob sie das bei dir auch machen, es ist ja überall verschieden.
lg pedi
Re: Sozialamt / Wohngeld
Antwort von spiky73 am 11.02.2004, 18:51 Uhr
hallo nijo,
also, in der regel sind sozialhilfe und wohngeld 2 verschiedene paar schuhe.
das sog. tabellenwohngeld ist eine der sozialhilfe vorrangige leistung und ist beim amt für wohnungswesen zu beantragen. weil es nur ein zuschuss zur miete ist, bekommst du es in der regel direkt auf dein konto überwiesen. natürlich kann es auch direkt an das sozialamt übergeleitet werden, aber i.d.r. erhält es der antragsteller (und bei gleichzeitigem sozialhilfebezug wird es dann auf die sozialhilfe angerechnet). tabellenwohngeld beantragt man auch nicht beim sozialamt sondern beim wohnungsamt, und man kann es auch unabhängig von der sozialhilfe beantragen und erhalten (wie gesagt, es ist eine vorrangige leistung).
es gibt allerdings auch den "besonderen mietzuschuss", das hiess früher "pauschaliertes wohngeld". das ist ein zuschuss, der vom bundesland an den kreis/die gemeinde als sozialhilfeträger gezahlt wird. der besondere mietzuschuss ist pauschaliert in der sozialhilfe enthalten und wird nur gezahlt, wenn der sozialhilfebetrag HÖHER ist als der mietzuschuss. ansonsten ist wohngeld zu beantragen.
in der regel wird das aber nach antragstellung beim sozialamt überprüft.
ich hoffe, das war jetzt nicht zuviel theorie.
liebe grüsse,
martina
Re: Sozialamt / Wohngeld
Antwort von engeltraene am 11.02.2004, 21:16 Uhr
hallöchen,
in meiner jetzigen wohnung (noch bis zum 01.03.) habe ich wohngeld bekommen und das geld vom SA direkt komplett auf mein konto!
ab dem 01.03. wurde mir das wohngeld gestrichen (da ich SHE bin) und bekomme die 85 euro nun vom SA dazu!)
meine neue miete wird direkt an den vermieter überwiesen! doch dafür musste ich mein einverständnis geben!
mir ist das ganz recht so! was weg ist - ist weg!
liebe grüsse
tanja
Re: Sozialamt / Wohngeld
Antwort von Silence am 11.02.2004, 22:09 Uhr
Bei mir war es so, daß ich immer das Wohngeld überwiesen bekommen habe. Kann aber auch sein, daß es in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird...
LG
Sandra