Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 12.10.2015, 13:58 Uhr

Sind doch mehr als 6 Monate

Ein Versöhnungsversuch, der weniger als 3 Monate dauert, unterbricht das Trennungsjahr NICHT (Paragraph 1567 Abs. 2).

 
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