Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 12.10.2015, 13:58 Uhr

Jipp

Zu Absatz 3: Sie schreibt nicht, dass ihr die Wohnung zugewiesen worden ist. Würde mich auch wundern, da die beiden erst im August ein Kind gezeugt haben. Von daher glaube ich nicht, dass die Zuweisung der Wohnung gerichtlich erfolgte.

Aber zu Absatz 4: Er ist erst im August ausgezogen, also ist das gerade mal 2 Monate her.

 
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