Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sodapop am 12.10.2015, 13:51 Uhr

Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Er verwirkt doch nicht sein Nutzungsrecht an der ehelichen Wohnung, nur weil er sich umgemeldet hat. Er muss sich ja schließlich innerhalb von 2 Wochen ummelden, wenn er ausgezogen ist. Das bedeutet aber überhaupt nichts.

Die eheliche Wohnung genießt einen besonderen Schutz. Erst wenn das Gericht die Wohnung zuweist, der Mietvertrag von beiden Seiten mit Zustimmung des Vermieters geändert wurde oder aber der Ehegatte, welche die Wohnung verlassen hat, 6 Monate lang keine ernstliche Rückkehrabsichten beurkundet hat, erst dann ist das Nutzungsrecht an der Wohnung verwirkt.

Ansonsten hast Du Recht: Es ist mein Empfinden.

Grüße
Sodapop

 
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