Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 12.10.2015, 11:55 Uhr

Dieser Mann ist der Vater der bereits vorhandenen vier Kindern?

Hm... für mich liest sich das, als wäre jemand eingeschnappt, weil er einen Neustart nicht ernst nahm und eine andere am Start hatte.
Verständlich aber... dafür können die Kinder nichts.
Beide haben sich gegenseitig betrogen, beide haben nicht verhütet.
Wenn er die Vaterschaft anzweifelt kann er für den Gegenbeweis gern zahlen... bis dahin ist und bleibt er der Vater vor dem Gesetz.

Ich nehme an, einige Kinder sind noch recht jung und dann bei dem Baby wird das ganz ohne Zutritt in die eigene Wohnung schwer werden.
Ich nehme nicht an, dass die Mutter ein Baby gleich mitgeben will.

Ich habe mir das Recht herausgenommen meinen Ex1 nicht in meine Wohnung zu lassen, weil er nicht in der Lage war sich angemessen zu benehmen. Die Kinder waren groß genug, dass er sie an der Tür empfange und abliefern konnte.
Mein Ex2 machte sich hier auch mehr breit als mir lieb war aber zumindest benahm er sich und dann besucht er eben die Kinder mal, wenn es ihm zu aufwändig zu sein scheint mit ihnen was zu unternehmen.

 
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