Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 11.10.2015, 23:13 Uhr

Mus mir das von der Seele schreiben sorry lang

Hallo Nike,

wie schon geschrieben:
solange ihr noicht geschieden seid, muss er nicht nur für die Kinder zahlen, sondern auch Trennungsunterhalt sofern er mehr verdient als Du nach Abzug des Kindesunterhalts.
Da kommt er nicht drzumherum. Da der Trennungsunterhalt meist höher ist als der nacheheliche Unterhalt hast Du keinerlei Veranlassung in eine "Bltzscheidung" einzuwilligen. Wozu auch?
Und: da Ihr verheiratet seid, ist es sowieso "sein" Kind, er kann höchstens sein Geld rausschmeissen und auf Feststellung der NICHT-Vaterschaft klagen, denn der Vater ist er kraft Gesetzes sowieso.

Aber eines möchte ich noch anmerken:
"In Ruhe lassen" wird er dich nicht. Und wird er auch kaum können bei bald 5 Kindern.
Wie nahe es Dir allerdings geht was er da so von sich gibt, DAS entscheidest wiederum DU!

Lass ihn reden, lass es nicht zu nahe an dich ran.
ich habe hier aus so ein Exemplar, der immer versucht über die Kinder mich zu treffen.
Das kann er aber nicht, auch wenn mir die Kinder leid tun wenn sie es aushalten und ausbaden müssen.
Ggf. würfde ich ihn mal zu einem Gespräch beim Jugendamt einladen lassen um dort Regeln zu besprechen wie man mit den gemeinsamen Kindern umgeht und was man bei ihnen an Information ablädt und was nicht.

Viel Kraft und alles Gute!

Désirée

 
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