Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 19.11.2003, 8:07 Uhr

Rechtfrage

Hi,

"Wie ist das nun, muß der KV zu dieser
"(evtl.) Adoption sein Einverständnis
"geben?

Natürlich! Denn auch Väter haben Elternrechte, was einige einfach nicht wahrhaben wollen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Vaterschaft anerkannt wurde und das ist hier der FAll.

"Wie sehen dann die Rechte des
"leiblichen Vaters aus?

Freigabe zur Adoption ist doch die Aufgabe der Elternrechte.

"... der KV hat seinerzeit der Mutter
"gesagt, daß seine Tochter später von
"ihm erben wird. "

Mal ganz ehrlich... was irgendwann einmal gesagt wurde, zu einer anderen Zeit unter anderen Umständen, das ist Vergangenheit.... (meine Meinung dazu).

"Darf / kann er seine Tochter trotz
"Adoption noch was vererben?

Also natürlich darf er was an irgendjemanden vererben, solange andere, vorrangige Erben ihren gesetzlichen Teil bekommen.
Aber das Thema Erben und Adoption ist tatsächlich ziemlich kompliziert und ich hatte da was gelesen, dass bei bestimmten Umständen (kommt wohl auf das Alter des Kindes bei der Adoption an) auch Erbansprüche fortbestehen.
Aber das war kein Thema, das mich weiter interessiert hatte, darum will ich nicht viel dazu sagen, nur den Hinweis geben, dass das ziemlich kompliziert sein kann und nicht klar gesagt werden kann, dass durch die Adoption auch alle Rechtsverhältnisse erlöschen.

Gruss

 
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