Geschrieben von desireekk am 21.11.2005, 22:07 Uhr |
Nicht so ganz richtig...
Hallo!
Daß mit dem Zusammenleben mit einem anderen mann der gesetzl. Unterhalt für die ledige Mutter komplett verwirkt wäre, halte ich für eine sehr gewagte These...
Man könnte evtl. durch die Mietersparnis den Unterhalt etwas senken, aber das war es auch schon...
Denn grundsätzlich ändert sich nichts an der gesetzlichen Tatsache der Unterhalstpflicht.
Viele Grüße
Désirée
- Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Oktober-Mami 21.11.05, 19:00
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- Re: Nicht so ganz richtig... - RainerM 22.11.05, 7:46
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- ja.... - monavb 21.11.05, 21:41
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - RainerM 22.11.05, 7:51
- @Oktober-Mami: - Murmeline 22.11.05, 10:24
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Dann sorry für das Missverständnis;-).....m.T. - Murmeline 22.11.05, 11:42
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
Ich kann nicht mehr
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Wie kann ich mit den Kindern darüber reden?
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??