Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von desireekk am 21.11.2005, 22:07 Uhr

Nicht so ganz richtig...

Hallo!
Daß mit dem Zusammenleben mit einem anderen mann der gesetzl. Unterhalt für die ledige Mutter komplett verwirkt wäre, halte ich für eine sehr gewagte These...

Man könnte evtl. durch die Mietersparnis den Unterhalt etwas senken, aber das war es auch schon...
Denn grundsätzlich ändert sich nichts an der gesetzlichen Tatsache der Unterhalstpflicht.

Viele Grüße

Désirée

 
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