Geschrieben von Gabii am 20.11.2005, 17:03 Uhr |
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Hallo,
bisher kommen mein Mann und ich nach der Trennung einigermaßen finanziell ohne staatliche Hilfe über die Runden. Da er aber ab Januar in die STKL. 1 wechseln muß und somit weniger Nettogehalt hat, werde ich wohl, weil er dann nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann Hartz IV Empfängerin werden.
Wer hatte ähnliche Probleme und wie gelöst?
Liebe Grüße
Gaby
Hast du mal deine EMail Adresse?
Antwort von Pyra am 21.11.2005, 7:04 Uhr
LG,
Pyra
Re: Hast du mal deine EMail Adresse?
Antwort von Gabii am 22.11.2005, 14:49 Uhr
o.t.
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??
Haben wir dann beide Sorgerecht?
Wo nehmt ihr die kraft für alles her ???
Mal eine was wäre wenn Frage...
Kinderbuch zum Thema fehlender Papa gesucht