Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Gabii am 20.11.2005, 17:03 Uhr

Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?

Hallo,

bisher kommen mein Mann und ich nach der Trennung einigermaßen finanziell ohne staatliche Hilfe über die Runden. Da er aber ab Januar in die STKL. 1 wechseln muß und somit weniger Nettogehalt hat, werde ich wohl, weil er dann nicht mehr den vollen Unterhalt zahlen kann Hartz IV Empfängerin werden.

Wer hatte ähnliche Probleme und wie gelöst?

Liebe Grüße
Gaby

 
2 Antworten:

Hast du mal deine EMail Adresse?

Antwort von Pyra am 21.11.2005, 7:04 Uhr

LG,
Pyra

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Re: Hast du mal deine EMail Adresse?

Antwort von Gabii am 22.11.2005, 14:49 Uhr

o.t.

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