Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 22.11.2005, 7:51 Uhr

Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter

hi,
die Koszten der Erstausstattung muss der Vater mit übernehmen.
Jedoch nicht pauschal, es sei denn man einigt sich darauf, sondern die nachweislichen Kosten.

Wenn die Vaterschaft noch ungeklärt ist, wirds wohl länger dauern bis die Kosten zu erstatten sind, von daher würde ich an deiner Stelle vorerst nicht damit rechnen.

Dein UNterhaltsanspruch ist nachrangig, d.h. zuerst kommen alle Unterhalte von minderjährigen Kindern, sein eigene selbstbehalt, berufsbedingte Kosten und evtl. Darlehen wäre auch zu berücksichtigen.
Auch eine evtl. Ehefrau oder geschiedene Frau wäre vorrangig, aber nicht zB die Grosseltern des Kindes.

Ausserdem kann die ersparte Miete unterhaltsmindern wirken, inwoweit das nahcweisbar ist.

Eine neue Lebensgemeinschaft kann zur Verwirkung führen, aber diese Verwirkung ist i d R an Bedingungen geknüpft.

Es kommt also darauf an, wie leistungsfähig er ist.

Gruss

 
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