Geschrieben von RainerM am 22.11.2005, 7:51 Uhr |
Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter
hi,
die Koszten der Erstausstattung muss der Vater mit übernehmen.
Jedoch nicht pauschal, es sei denn man einigt sich darauf, sondern die nachweislichen Kosten.
Wenn die Vaterschaft noch ungeklärt ist, wirds wohl länger dauern bis die Kosten zu erstatten sind, von daher würde ich an deiner Stelle vorerst nicht damit rechnen.
Dein UNterhaltsanspruch ist nachrangig, d.h. zuerst kommen alle Unterhalte von minderjährigen Kindern, sein eigene selbstbehalt, berufsbedingte Kosten und evtl. Darlehen wäre auch zu berücksichtigen.
Auch eine evtl. Ehefrau oder geschiedene Frau wäre vorrangig, aber nicht zB die Grosseltern des Kindes.
Ausserdem kann die ersparte Miete unterhaltsmindern wirken, inwoweit das nahcweisbar ist.
Eine neue Lebensgemeinschaft kann zur Verwirkung führen, aber diese Verwirkung ist i d R an Bedingungen geknüpft.
Es kommt also darauf an, wie leistungsfähig er ist.
Gruss
- Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Oktober-Mami 21.11.05, 19:00
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- Re: Nicht so ganz richtig... - RainerM 22.11.05, 7:46
- Nicht so ganz richtig... - desireekk 21.11.05, 22:07
- ja.... - monavb 21.11.05, 21:41
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - RainerM 22.11.05, 7:51
- @Oktober-Mami: - Murmeline 22.11.05, 10:24
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Dann sorry für das Missverständnis;-).....m.T. - Murmeline 22.11.05, 11:42
- Re: @Oktober-Mami: - Oktober-Mami 22.11.05, 11:16
- Re: Kosten für Erstaustattung / Unterhalt für Mutter - Tamee&Jana 21.11.05, 19:13
Ich kann nicht mehr
Scheidungsantrag ist raus....und nun?
Wie kann ich mit den Kindern darüber reden?
KV kürzt Unterhalt um 300 Euro - einfach so!!
Warum kann man nach der Trennung nicht in der STKL 3 bleiben?
Könnt mich in den A...treten!
Was bloß tun, wenn der Vater sich so gar nicht meldet?
Nochmal gemeinsames Sorgerecht-auch an die Männer
Trotz Trennung zusammen wohnen??