Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Elisabeth mit Fumi & Temi am 18.05.2004, 10:59 Uhr

Nicht ganz

Hallo,

ich möchte das hier mal zumindest von der rechtlichen Seite klarstellen:

VOR der Scheidung muß Trennungsunterhalt gezahlt werden. Diese Unterhalt basiert auf den ehelichen Verhältnissen. Und da mein Mann während der Ehe nicht gearbeitet hat und ich ihm indirekt Unterhalt gezahlt habe (indem ich Essen, Miete, Kleidung bezahlt habe), steht ihm dieser Unterhalt einfach zu. NOCH sind wir ja nicht geschieden. Während der Ehe - und die ist erst mit der Scheidung beendet - ist der "Verdienende" dem "Nicht Verdienenden" zu Unterhalt verpflichtet. Insofern werde ich damit ja auch nicht gezwungen, bei ihm zu bleiben, denn egal ob ich den Unterhalt direkt oder indirekt zahle, zahlen muß ich doch. Der Antrag auf ALHI meines Mannes wurde ja aus genau diesem Grunde abgelehnt, nämlich weil ich gut verdiene und ihm unterhaltsverpflichtet bin (egal ob die Ehe glücklich ist oder unglücklich und auch unabhängig davon, ob er für diesen Unterhalt eine "Gegenleistung" erbringt, denn solange wir verheiratet sind, ist das unsere Privatsache, ob ich meinem arbeitslosen Mann die Pantoffeln hinterhertrage oder ihn zur Mitarbeit verdonnere *grins*).

NACH der Scheidung sieht das aber anders aus. Dann mischt sich der Staat sehr wohl ein, was die "Arbeitsverpflichtung" angeht. Das ist einerseits gut so, denn so kann ein arbeitsunwilliger Unterhaltsverpflichteter zur Arbeit verdonnert werden. Aber das hat auch Nachteile, denn so werden Kinder zu "Vermögen", der wer die Kinder hat, hat das Recht auf Geld vom anderen. Ich finde das persönlich etwas unglücklich, aber eine Lösung gibt es wohl nicht, denn die Kinder müssen natürlich finanziell versorgt sein. Aber ganz unabhängig davon, ob ich das gerecht finde oder nicht: Der, der die Kinder nicht dauernd hat, ist den Kindern zum Unterhalt verpflichtet, und der, der mehr verdient, ist dem jeweils anderen zum Unterhalt verpflichtet. Das wird sich bei uns etwa wegpfeifen - immer vorausgesetzt, ich bekomme das ABR, wovon ich aber ausgehe. Nach der Scheidung hat mein Mann also eine erhöhte Unterhaltsverpflichtung (den Kindern gegenüber) und wird notfalls vom Richter zur Arbeit verdonnert. Und dann werde ich ihm wohl auch nichts mehr zahlen müssen, weil dann der Kindesunterhalt gegen den nachehelichen Unterhalt verrechnet wird.

Obwohl ich (derzeit noch) die "Leidtragende" dieser Regelung bin, finde ich sie doch im Großen und Ganzen nachvollziehbar. Gerecht kann eine solche Regelung nie sein, denn es gibt viel zu viele Gründe, warum einer etwas macht oder nicht macht. Wer soll den beurteilen, ob mein Mann nicht arbeitet, weil er faul ist oder weil er wirklich nichts findet, oder möglicherweise sogar, weil ich ihn nicht arbeiten lasse?

Und noch was: Vor Gericht wird RECHT gesprochen, nicht GERECHTIGKEIT hergestellt. (Mal abgesehen davon, daß mein Mann und ich im Moment sicher sehr verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit haben.)

So, das war mein Kommentar zur Rechtslage. Was mich aber nicht daran hindert, meinen Mann weiterhin für einen faulen Idioten zu halten *fg*.

Schönen Gruß,
Elisabeth.

P.S. Kleine Anekdote am Rande: Vorgestern brachte mein Mann mich mal wieder gekonnt auf die Palme und ich wurde etwas lauter. Er sagte, es wäre verboten, jemanden anzuschreien. Woraufhin ich sagte (schrie), daß ich ihn anschreien dürfe, solange ich seine Wohnung, sein Essen und seine Klamotten bezahle, irgendetwas müsse ich doch für mein Geld bekommen, und wenn es nur ein Ziel für meine Wutanfälle wäre. Daraufhin ging er verdutzt seiner Wege....

 
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