Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von sophieno am 20.03.2005, 13:09 Uhr

Meinungsverschiedenheit mit EX-Mann wegen Ohrring beim Sohn.. (lang)

Beim gemeinsamen Sorgerecht wird unterschieden zwischen Angelegenheiten, "deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist" - da ist Einvernehmen der Eltern erforderlich - und "Angelegenheiten des täglichen Lebens" - da darf immer derjenige entscheiden, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Zu welcher Kategorie ein Ohrring gehört, find ich zweifelhaft. Ersteres wäre z. B. die Entscheidung für eine bestimmte Schule, letzteres wie lang darf er heut aufbleiben.
Ich persönlich finde übrigens einen Ohrring für einen Siebenjährigen ziemlich daneben, und das obwohl meine Tochter Ohrringe hat. Und dennoch find ich meine Ansicht darüber nicht seltsam oder veraltet.
sophieno

 
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