Geschrieben von tinai am 29.11.2005, 16:59 Uhr |
Knifflig
Wenn das halbe Gehalt auf einem Rechtsanspruch begründet ist (Tarivertrag, einzelvertragliche Einigung, Betriebliche Übung usw.), dann nützt selbst der Verzicht darauf nichts, dann stellt sich die BfA auf den Standpunkt, dass das ganze Einkommen steuer- UND SV-pflichtig ist, da man den Anspruch hatte.
Wenn es als einzelne Gratifikation gedacht war, nützt Verzichten schon, weil nicht zweifelsfrei belegt werden kann, dass Du Anspruch darauf hattest.
Gruß Tina
- Minijob - Jahreshöchstgrenze?! - Pyra 28.11.05, 16:47
- 400 € sind Steuerfrei, alles was darüber liegt muss versteuert werden! LG - Tamee&Jana 29.11.05, 10:40
- Nicht ganz richtig - tinai 29.11.05, 16:57
- Knifflig - tinai 29.11.05, 16:59
- Hä? Das verstehe ich nicht ganz ... - Tamee&Jana 29.11.05, 18:54
- Re: Hä? Das verstehe ich nicht ganz ... - Pyra 29.11.05, 22:34
- Re: Hä? Das verstehe ich nicht ganz ... - tinai 30.11.05, 10:14
- Re: Hä? Das verstehe ich nicht ganz ... - Pyra 29.11.05, 22:34
- Hä? Das verstehe ich nicht ganz ... - Tamee&Jana 29.11.05, 18:54
- 400 € sind Steuerfrei, alles was darüber liegt muss versteuert werden! LG - Tamee&Jana 29.11.05, 10:40