Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von tinai am 29.11.2005, 16:59 Uhr

Knifflig

Wenn das halbe Gehalt auf einem Rechtsanspruch begründet ist (Tarivertrag, einzelvertragliche Einigung, Betriebliche Übung usw.), dann nützt selbst der Verzicht darauf nichts, dann stellt sich die BfA auf den Standpunkt, dass das ganze Einkommen steuer- UND SV-pflichtig ist, da man den Anspruch hatte.

Wenn es als einzelne Gratifikation gedacht war, nützt Verzichten schon, weil nicht zweifelsfrei belegt werden kann, dass Du Anspruch darauf hattest.

Gruß Tina

 
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