Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nightingale am 16.11.2005, 12:04 Uhr

Ja, aber...

hi,

dein anwalt hat dir, aus seiner warte verständlicherweise, dazu geraten, eine einseitig für dich gute rechtsposition nicht aufzugeben. für den guten mann ist die sache halt genau so nur gelderwerb wie ein verkehrsunfall und keine herzenssache.

genau so verständlich wird es aber sein, dass ein elternteil die verweigerung eines, für mich, naturgegebenen zustandes, nämlich nicht nur monetär für sein kind zu sorgen, als einen sehr üblen affront auffasst.

der zahlungsmoral, ohne jetzt deinen persönlichen fall in irgendeiner art bewerten zu wollen, ist es jedenfalls nicht dienlich.

auch nützt es m. e. nichts, beim asr darauf hinzuweisen, den anderen ja ständig beteiligen zu wollen. er/sie wird ohne sorgerecht nie auf gleicher augenhöhe mitwirken können. bei einer kontroverse ist der bestimmer stets vorgegeben. und das ist sicherlich nicht nur fürs ego desjenigen schade.

also mir bleibt es unverständlich, wie man die verweigerung des sorgerechtes für den anderen im (weitgefassten) normalfall in erwägung ziehen kann.

greetz,
nachtigall

 
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