Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von harmony_ am 15.11.2005, 21:09 Uhr

Gemeinsames Sorgerecht nachtraeglich?

Guten Abend zusammen,

ich habe bereits im Rechtsforum gefragt, und da fiel mir ein, dass hier evtl. auch jemand etwas dazu sagen kann.

Welches Risiko hat es, wenn eine alleinerziehende Mutter mit dem Vater ihres Kindes (schon über 2 Jahre alt) das Sorgerecht teilt, das sie bisher alleine hatte?

Der Vater haette lieber das gemeinsame Sorgerecht. Und ich faende es auch besser, wenn mir etwas passiert, dass er auch ganz sicher das Kind "bekommt".

Wenn ich mich aber dafuer entscheide, habe ich Sorge, dass er dann das Kind mitnehmen will, wenn er mal wegzieht, zum Beispiel in seine Heimat (400 km). - Das Kind lebt bei mir, ist aber 2-3 Tage/Woche bei seinem Papa und hat auch ein sehr gutes Verhaeltnis zu ihm.

Wenn das Kind diesbezueglich spaeter mal Wuensche aeussert, wuerde ich mich da nicht querstellen. Aber solange es klein ist, will ich nicht, dass er mit ihm wegzieht! Umgekehrt wuerde ich auch nicht mit Kind wegziehen, ohne das abzusprechen.

Es geht mir weniger um eine moralische Debatte (ich kann sie natuerlich keinem verbieten) als um die praktische Frage, was ich mache, wenn er wegzieht und meint, das Kind mitnehmen zu wollen. Zieht dann (rechtlich) das Argument, dass es ja hier seinen Lebensmittelpunkt hat (Kindergarten, Bekannte)?

Ratlos,
harmony

 
11 Antworten:

Soweit ich weiß...

Antwort von LoveMum am 15.11.2005, 21:37 Uhr

...dürfte weder er noch du mit dem Kind weit wegziehen wenn ihr das gemeinsame Sorgerecht habt. Ich habe mal irgendein Urteil diesbezüglich gelesen, weiß aber nicht mehr genau, wie es da stand.
LG Heike

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Da musst du dir..

Antwort von MelanieW. am 15.11.2005, 23:00 Uhr

keine Sorgen machen.
Da er bei dir lebt, hast du dann auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und hast zu bestimmen, wo euer Kind ist.

Wegziehen dürfte er im Streitfall (dann würde dir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen),wenn er nachweisen könnte,dass das Kind bei dirnichtgut aufgehoben ist..was aber ja wohl nicht der Fall ist, deshalb ist das mit dem gem. Sorgerecht kein Problem!

Aber frag doch einfach mal bneim Jugendamt nach!!

Lg,Melanie

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Auch hier nochmal...

Antwort von desireekk am 16.11.2005, 10:41 Uhr

Auch hier nochmal...

Wenn gem. Sorgerecht vereinbart wurde, gilt auch erst mal: gem. ABR!

Es ist dabei egal, wo das Kind lebt, überwiegend lebt.

Viele Grüße

Désirée

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Re: Soweit ich weiß...

Antwort von nightingale am 16.11.2005, 10:43 Uhr

hi,

beim gsr müsst ihr euch über die grundlegenden dinge bzgl. kind einigen. dazu gehört natürlich auch der aufenthalt. de jure natürlich auch über einen wegzug. de facto kann der skrupellosere part, so es einen gibt, natürlich erst mal fakten schaffen, die dann u. u. noch zu seinen gunsten wirken.

allerdings sollte beim gsr ein schnelles und entschiedenes vorgehen i. d. r. einseitig geschaffene situationen wieder bereinigen können.

btw zum moralischen: gsr ist der normalzustand wenn der andere elter nicht grad dschingis khan ist.

greetz,
nachtigall

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Ja, aber...

Antwort von 4boysmum am 16.11.2005, 11:15 Uhr

mein Anwalt hat mich darauf hingewiesen, dass man sich das sehr gut überlegen sollte!
Sicher gibt es keine diskussionen falls dir etwas passiert und das kind untergebracht werden müsste, aber falls ihr nicht zusammenbleiben werdet hast du unter umständen den hickhack und kannst das sorgerecht nicht alleine wiederhaben.
nachdem ich eine odysee mit den gerichten durchziehe (vater meiner vier söhne zahlt nicht- gericht und ämter haben zeeeeiiiit)werde ich es mir gut überlegen dem vater meiner tochter das sorgerecht zu übergeben. mein anwalt hat mir zu einer notariellen vereinbarung für den todesfall bzw. einem eindeutigen! (spricht mit begründung und schilderung der beziehung des vaters zum kind)testament geraten.

lieben gruß, angela.

p.s falls ihr mal heiratet bekommt dein freund das sorgerecht sowieso....

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Einspruch gegen Umzug geht auch ohne Sorgerecht

Antwort von 32+4 am 16.11.2005, 11:36 Uhr

Hallo,

man muß nichtmal das Sorgerecht haben, um einem Wegzug des Kindes zu widersprechen. Da gibt es schon positive Entscheidungen.

Aber selbst das GSR oder das alleinige Sorgerecht ist kein Garant dafür, daß der Expartner nicht doch einfach mit den Kindern "abhaut".

Mit dem GSR mußt Du wissen. Klar kannst Du das auch nachträglich machen.

Ich z.B. habe das alleinge Sorgerecht. Und das ganz bewußt. Nicht um den KV zu ärgern, nein es hatte und es gibt wirklich gute Gründe nicht das GSR zu beantragen. Zum alleinigen Sorgerecht wurde mir nicht nur vom Jugendamt sondern auch von seinen Eltern geraten.
Der KV wird natürlich auch jetzt in alle Entscheidungen was das Kind betrifft mit einbezogen, aber für den Ernstfall ist es gut zu wissen, das ASR zu haben.

Wie gesagt, bei uns gibt es wichtige Ausschlussgründe, die bis Dato von jedem verstanden wurden. Sonst würde ich auch später dem GSR zustimmen

Liebe Grüße,
Sandra

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Re: Gemeinsames Sorgerecht nachtraeglich?

Antwort von RainerM am 16.11.2005, 11:50 Uhr

hi,
ich persönlich würde ein gemeinsames SR befürworten, WENN einige Punkte/Bidingungen erfüllt sind:

-Vertrauen der Eltern untereinander,

-Kommunikation zwischen den Eltern funktioniert,

-Wenn es praktikabel ist und es beide wollen,

Wenn du schon innerlich Angst hast, er könnte 400Km wegziehen (evtl ins Ausland?) dann wäre der erste Punkt schon mit einem Fragezeichen versehen.

Bei den Vor- und nachteilen wird hier gerne spekuliert und dramatisiert.... wobei es hier einige Mit gemeinsamen SR gibt, die Probleme haben, und andere mit alleinigen SR die ebeso Probleme haben.... ich denke, es kommt auf die beteiligten Personen an,... und nicht selten auf BEIDE.

Die rechtliche Situation, dass ein Elternteil über die evtl. Mitsorge des anderen Elternteiles bstimmen darf, finde ich vollkommen irrwitzig und aus den tiefen der Vergangenheit.

Die gemeinsame Sorge kann den getrenntlebenden Elternteil stärker an das Kind und die Verantwortung binden.
Aber es muss nicht unbedingt so sein.

Die alleinige Sorge der Mutter kann ihr Probleme ersparen, oder aber auch schaffen... das kann keiner genau vorhersagen.

Leider hat der Gesetzgeber es sich einfach gemacht und die Entscheidung auf die Mutte abgeschoben, ohne das INteresse des Kindes oder des Vaters zu berücksichtigen.

Und leider sind auch erwachsene Menschen, egal ob Mütter oder Väter aus ihnen wird, nicht immer fähig, vernatwortungsvoll zu handeln.

hmmm, du musst darüber entscheiden, also musst du dir Kriterien überlegen, nach denen du die Entscheidung dann treffen wirst.

Gruss

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Re: Ja, aber...

Antwort von nightingale am 16.11.2005, 12:04 Uhr

hi,

dein anwalt hat dir, aus seiner warte verständlicherweise, dazu geraten, eine einseitig für dich gute rechtsposition nicht aufzugeben. für den guten mann ist die sache halt genau so nur gelderwerb wie ein verkehrsunfall und keine herzenssache.

genau so verständlich wird es aber sein, dass ein elternteil die verweigerung eines, für mich, naturgegebenen zustandes, nämlich nicht nur monetär für sein kind zu sorgen, als einen sehr üblen affront auffasst.

der zahlungsmoral, ohne jetzt deinen persönlichen fall in irgendeiner art bewerten zu wollen, ist es jedenfalls nicht dienlich.

auch nützt es m. e. nichts, beim asr darauf hinzuweisen, den anderen ja ständig beteiligen zu wollen. er/sie wird ohne sorgerecht nie auf gleicher augenhöhe mitwirken können. bei einer kontroverse ist der bestimmer stets vorgegeben. und das ist sicherlich nicht nur fürs ego desjenigen schade.

also mir bleibt es unverständlich, wie man die verweigerung des sorgerechtes für den anderen im (weitgefassten) normalfall in erwägung ziehen kann.

greetz,
nachtigall

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Re: Gemeinsames Sorgerecht nachtraeglich?

Antwort von nightingale am 16.11.2005, 12:14 Uhr

hi rainer,

>-Vertrauen der Eltern untereinander,

>-Kommunikation zwischen den Eltern funktioniert,

>-Wenn es praktikabel ist und es beide wollen,

du fasst die voraussetzungen aber sehr eng. das vertrauen dürfte bei den meisten trennungssituationen, gerade in der heissen anfangsphase, wenn meist über sorgerecht gestritten wird, nicht vorhanden sein. und dieses meist aus kindunabhängigen gründen.

für mich treffen die beiden ersten punkte auch nach jahren nicht zu. ich sehe allerdings nicht, warum einschränkungen praktischer art, z. b. hinsichtlich elternabende, gespräch mit lehrern u. ä., dafür hinzunehmen hätte.

im gegenteil, gerade wenn es mit der kommunikation hapert braucht jeder ebend einen eigenen rechtlichen rückhalt für solche dinge.

ansonsten kann ich deinen text nur unterstreichen.

greetz,
nachtigall

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Re: Gemeinsames Sorgerecht nachtraeglich?

Antwort von geiz_ist_geil am 16.11.2005, 12:27 Uhr

Ich denke auch, das es daraur ankommt, wie die Eltern sich untereinander verstehen.

Im Bekanntenkreis habe ich schon einiges an negativer Erfahrung mit dem GSR nach der Trennung mitbekommen.

Geht es darum das Kind an einer anderen Schule anzumelden, oder gar ein Bankkonto zu eröffnen, müssen immer beide Sorgeberechtigten damit einverstanden sein und dafür unterschreiben. Selbst ein Umzug innerhalb der gleichen Stadt/Gemeinde kann schon erschwerend sein.

Der Sohn (17) meines Ex-freundes wollte sein vorhandenes Girokonto für das Online-Banking freischalten lassen, dafür hätte die Mutter auch unterschreiben müssen, sie hat sich geweigert und der Sohn muss nun darauf verzichten.

Denke grade bei solchen Sachen wird es schwer, wenn z.B. der andere Elternteil wirklich mal 400 km weit weg ziehen würde (auch ohne das Kind) und man dann irgendeine Unterschrift braucht.

Das Mitspracherecht in der Erziehung finde ich hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun, da kann man sich auch ohne GSR einigen.

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ich hoffe ich wurde nicht falsch verstanden?!

Antwort von 32+4 am 16.11.2005, 13:14 Uhr

hallo,

da in den unteren Beiträgen immer etwas über das Mitspracherecht "gelächelt" wurde, wollte ich noch schnell was dazu sagen.

Also ich meinte mit Mitspracherecht Entscheidungen darüber, welche Impfungen das Kind bekommt, welcher KIA, welcher Kindergarten, auf der Frühchenintentisv hat der KV auch mitentschieden ( ich lag ja woanders ) welche Therapien angewendet werden sollen..etc..pp...
Also im Grunde genommen alles das, was man beim GSR auch teilen muß.

Obwohl ich sagen muß, es hat noch nie einen Arzt oder die Bank interessiert, ob der KV das Sorgerecht hat oder nicht ;-O

Sonst schließe ich mich den letzten Beiträgen auch an.

Grüße,
Sandra

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