Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 32+4 am 16.11.2005, 11:36 Uhr

Einspruch gegen Umzug geht auch ohne Sorgerecht

Hallo,

man muß nichtmal das Sorgerecht haben, um einem Wegzug des Kindes zu widersprechen. Da gibt es schon positive Entscheidungen.

Aber selbst das GSR oder das alleinige Sorgerecht ist kein Garant dafür, daß der Expartner nicht doch einfach mit den Kindern "abhaut".

Mit dem GSR mußt Du wissen. Klar kannst Du das auch nachträglich machen.

Ich z.B. habe das alleinge Sorgerecht. Und das ganz bewußt. Nicht um den KV zu ärgern, nein es hatte und es gibt wirklich gute Gründe nicht das GSR zu beantragen. Zum alleinigen Sorgerecht wurde mir nicht nur vom Jugendamt sondern auch von seinen Eltern geraten.
Der KV wird natürlich auch jetzt in alle Entscheidungen was das Kind betrifft mit einbezogen, aber für den Ernstfall ist es gut zu wissen, das ASR zu haben.

Wie gesagt, bei uns gibt es wichtige Ausschlussgründe, die bis Dato von jedem verstanden wurden. Sonst würde ich auch später dem GSR zustimmen

Liebe Grüße,
Sandra

 
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