Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von 4boysmum am 16.11.2005, 11:15 Uhr

Ja, aber...

mein Anwalt hat mich darauf hingewiesen, dass man sich das sehr gut überlegen sollte!
Sicher gibt es keine diskussionen falls dir etwas passiert und das kind untergebracht werden müsste, aber falls ihr nicht zusammenbleiben werdet hast du unter umständen den hickhack und kannst das sorgerecht nicht alleine wiederhaben.
nachdem ich eine odysee mit den gerichten durchziehe (vater meiner vier söhne zahlt nicht- gericht und ämter haben zeeeeiiiit)werde ich es mir gut überlegen dem vater meiner tochter das sorgerecht zu übergeben. mein anwalt hat mir zu einer notariellen vereinbarung für den todesfall bzw. einem eindeutigen! (spricht mit begründung und schilderung der beziehung des vaters zum kind)testament geraten.

lieben gruß, angela.

p.s falls ihr mal heiratet bekommt dein freund das sorgerecht sowieso....

 
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