Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von E.J. am 04.08.2010, 15:35 Uhr

Ich bin ehrlich gesagt auch skeptisch

Bob: Nicht das Protestschwein ist der Meinung, dass die Machtspielchen i.d.R. von der Mutter ausgehen. Das hast Du selbst in Deinem Eröffnungsposting unterstellt:
"weil die Mutter die Macht mit dem ASR hat". -- Kann es vielleicht sein, dass diesem Gesetzestreit ein grundsätzliches Machtproblem zwischen Mann und Frau innewohnt? Ich habe wenig Verständnis für ein GSR, wenn damit kein gemeinsames Ziel erreicht werden kann. Und das ist eben in den meisten Fällen so, wenn sich Eltern getrennt haben. Wie soll man grundsätzlich die gemeinsame Sorge tragen, wenn einer der beiden Eltern nicht vor Ort ist? es war in der Vergangenheit nicht umsonst so geregelt, dass zwischen "Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind" und "Angelegeneheiten des täglichen Lebens" getrennt wurde, wobei die zweiteren eben jeweils vom Umgangshabenden (und somit auch durchaus vom Vater) mitentschieden werden konnten. So war es durchaus nicht so, dass der Vater ÜBERHAUPT KEINE Rechte hatte. Andererseits fehlt mir ebenso das Verständnis für Mütter, die ihren Expartner von vorneherein aus Rachelust oder Machtgier nicht in die Erziehung ihres gemeinsamen Kindes einbeziehen. Für so ein Gesetz fehlen mir dennoch die Worte, denn es zeigt, wie irrational erwachsene Menschen werden können, wenn es darum geht, eigene Bedürfnisse für das Kindeswohl in den Hintergrund zu stellen. Denn anderenfalls könnte man doch einigermaßen auf den gesunden Menschenverstand und ein lösungsorientiertes Zusammenarbeiten bauen? (Ja, auch oder vielleicht gerade wenn man selbst verstritten ist, kann und soll nicht das Kind zum Machtmittel ausgenutzt werden).. Auch ich bin davon überzeugt, dass dieses neue Gesetz nur eine Grundlage für neues Streitpotenzial darstellt und eher schadet als hilft. Es wird ungeahnte Eskalationen herbeiführen, die sich kein Kind wünscht. Schön, wenn das Kind noch mehr zum Zankapfel wird
und: eine Mutter könnte einen Verstoß gegen das Diskriminierungsgesetz darin finden, dass sie u.U. gesetzlich dazu GEZWUNGEN wird, bei ihrem (terrorisierenden oder ansonsten unerträglichem Mann) zu bleiben, NUR um ihr Kind nicht evtl. an ihn zu verlieren ... schon mal daran gedacht??

 
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