Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 26.10.2003, 16:25 Uhr

Heikel, wenn das Sozialamt piesig ist...

1250,- € Freibleibendes Vermögen zzgl. 250,- € für jedes Kind im Haushalt, das sind die korrekten Beträge.

Geldgeschenke der Verwandtschaft, hmmm... also bei 100,- €, womöglich noch zweckgebunden ("zum Geburtstag für den Kleinen..."), habe ich als SB im Sozialamt keine Probleme.
Die Einnahmen bei E-Bay, die viele Muttis erzielen mit dem Verkauf der alten Klamotten, na also... das kann nicht die Welt sein. (100,- €, 5,- €, dann mal 3,- € und 12,- €...). Wenn da ein SB das als Einkommen sehen will, nein, das meinte ich mit piesig (s.oben).

Interssant wird es, wenn die Antragstellerin als Power-Seller bei E-Bay angemeldet ist und entsprechende Umsätze macht, oder wenn der Onkel dem Kleinen monatlich 250,- € zusteckt.
Dann sind das in der Tat Einnahmen, die zur Deckung des Lebensunterhalts zu verwenden sind.

Nach Wertgegenständen habe ich nie gefragt, die Inhaber von Perserteppichen und ungeschliffenen Diamanten gehörten nie zu meinem Klientel, wohl aber die "ganz vergessene" Lebensversicherung. Da ging es meist um dem Streit, daß der Antragsteller sagte, er käme an das geld nicht ran, und ich mich seeeeehr für den Rückkaufswert interessierte.
Oder für den Bausparvertrag, den 3 Jahre alten PKW.

Hohe Beträge auf der normal hohen Sparbuchkante habe ich nie gesehen (1x waren es unwesentlich zuviel DM). Gefragt habe ich trotztdem immer danach.

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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