Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 18.03.2009, 20:18 Uhr

gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

hier:

http://eltern.t-online.de/c/18/12/51/22/18125122.html

 
32 Antworten:

Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von susafi am 18.03.2009, 20:26 Uhr

hab ich gesehen... und natürlich nicht verstanden... wie soll man arbeiten gehen wenn es keine Arbeit gibt ??? Was machen die wenn ich nach den 3 Jahren keinen Job finde, obwohl ich ja arbeiten soll ???

Das waren jetzt so meine Überlegungen... nicht meine persönliche Situation...

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Mucki+Ninchen am 18.03.2009, 20:26 Uhr

Ich arbeite schon jetzt Vollzeit mit einer 4jährigen Tochter, weil ich nicht abhängig sein möchte. Allerdings habe ich durch den Kindergarten auch die Möglichkeit dazu. Wenn sie in die Schule geht habe ich die Möglichkeit nicht - was dann?

LG Sylvia

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Doch...

Antwort von sikro am 18.03.2009, 20:32 Uhr

denn auch in Schulen gibt es die Betreuungsmöglichkeit

Lg.

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nicht zwangsläufig, denn...

Antwort von Mucki+Ninchen am 18.03.2009, 20:34 Uhr

hier im Ort die Schule bietet nur bis 16 Uhr, ich müsste also 15:30 Uhr aufhören zu arbeiten. Morgens kann ich erst ab 8 Uhr die Kleine zur Schule bringen - bin dann frühestens halb neun auf Arbeit - nichts mit Vollzeit!!

Und in der Nähe der Arbeit gibts eine passende Schule mit perfekten Möglichkeiten, aber da haben wir ja kein Anrecht drauf - mit viel Glück bekomme ich den Platz, sonst ist es Essig mit Vollzeit, und der Vater ist fein raus.

LG Sylvia

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Joni76 am 18.03.2009, 20:37 Uhr

Super...! Ich denke mal, dass viele AEs sehr gerne VZ oder fast VZ arbeiten würden, aber wo sind die Jobs??? Viele AG stellen ungern Mütter ein, erst recht keine AE-Mütter.

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Re: nicht zwangsläufig, denn...

Antwort von nightingale am 18.03.2009, 20:38 Uhr

hi,

tja, wenns keine möglichkeit der fremdbetreuung gibt frag doch erstmal den vater ob er beim betreuen helfen kann.

greetz,
nachtigall

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von nightingale am 18.03.2009, 20:39 Uhr

hi,

das arbeitsmarktrisiko müßen halt frauen und männer gleichermaßen selbst tragen. warum sollte der vater dafür aufkommen?

greetz,
nachtigall

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Mucki+Ninchen

Antwort von susafi am 18.03.2009, 20:40 Uhr

du gehörst dann zu den Ausnahmen die dort beschrieben wurden, wenn es keine Betreuungsmöglichkeiten gibt... du müsstest dann nicht voll arbeiten...

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Re: nicht zwangsläufig, denn...

Antwort von Mucki+Ninchen am 18.03.2009, 20:40 Uhr

Lustige Idee, wirklich :-)

Der Vater arbeitet 50-60 Stunden die Woche ... das war schon immer so und so wird es auch bleiben. Ich werde da wie immer selbst durchmüssen ... mit oder ohne Urteil ... nur es ist deprimierend, schwarz auf weiß lesen zu müssen, dass ungeachtet aller Umstände Urteile gefällt werden ...

LG Sylvia

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@susafi

Antwort von Mucki+Ninchen am 18.03.2009, 20:42 Uhr

Hallo,

ich gebe zu, so genau habe ich nicht zu Ende gelesen - und es wird ja immer eine Lösung geben :-)

LG Sylvia

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von engelchen_lpz am 18.03.2009, 20:44 Uhr

ich mein, ich arbeite vollzeit seit miri ein jahr alt ist.... betreuungsmöglichkeit ist gott sei dank gegeben.... und ich weiß auch das wenn ich als AE-Mutter irgendein problem habe, was die betreuung oder sonst was angeht, das meine TL und mein AL da voll hinter mir stehen....
wenn das nicht so wäre.... hätt ich es wohl auch sehr schwer.....

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 20:45 Uhr

Ich immer mit meinen Tagesmüttern.........aber es gibt sie wirklich und ohne diese hätte ich es auch schwer, zu arbeiten.

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Mucki+Ninchen am 18.03.2009, 20:49 Uhr

Stimmt, aber die muss man auch bezahlen können. Und jeden Tag 3 Stunden Tagesmutter? Das kostet und das Jugendamt übernimmt das ja nun auch nicht in allen Fällen.

Und die wenigsten Tagesmütter (wir hatten auch schon zwei, ich bin da also nicht so unbedarft) holen z.B. Kinder von der Schule ab...

LG Sylvia

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 20:50 Uhr

Doch die meisten Tagesmütter werden bei AE`s vom JA übernommen oder zumindet bezuschusst.
Du hast doch Zeit, bis dahin jemanden zu finden:-)

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Re: @susafi

Antwort von susafi am 18.03.2009, 20:53 Uhr

ich habs gar nicht gelesen, sondern in den Tagesthemen gehört *g*

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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von Suka73 am 18.03.2009, 21:03 Uhr

Hey cool ja nichts lieber als das, ich müßte mir finanziell nicht mal mehr ansatzweise Sorgen machen. NUR wer passt auf mein Kind auf, wenn die Regelkindergärten "nur" bis 17 Uhr geöffnet haben und sich in dem Bezirk befinden, in dem man wohnt - man selbst aber am anderen Ende der Stadt arbeitet, vielleicht noch ohne Auto, und ne Stunde vor Kigaschließung den Hammer fallen lassen muss, damit man es in den Kiga schafft?

Wann beschließt der BGH eine mehr als 6 Stunden andauernde Volltagsbetreuung für "besondere" Kinder wie Simon ein Fall ist?!

Wer zahlt mir die Tagesmutter? Arbeite ich volltags, bekomme ich mehr Geld - ergo fällt der Anteil des Jugendamtes weg. Nur, meine letzte Tamu z.b. kam im Monat 500 Euro für einen Ganztagsplatz. TOLL !!!!

Ein unterhaltspflichtiger Vater, der nicht arbeiten geht, muss nach dem Gesetz nachweisen, dass er sich ERNSTHAFT um Arbeit bemüht... und jede Stelle annehmen, um Unterhalt zahlen zu können. Dann müßte man das Gleiche von nicht-arbeitenden Müttern verlangen bzw. bei der Vermittlung einer Stelle helfen !

LG Sue

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Finde es traurig !

Antwort von nociolla am 18.03.2009, 21:36 Uhr

Das Frauen wieder arbeiten sollen um ihren Ex nicht auf der Tasche zu liegen verstehe ich ja , doch das es voll Zeit mit 7 sein soll finde ich traurig .
Die Regel das Frau sich bemühen soll eine Vollzeitstelle zu bekommen ab den 13 Lebensjahr fand ich Realistisch .

Es sieht doch so aus das Kinder von AE mir langsam vorkommen wie Kinder zweiter Klasse ist doch egal wer die Betreut die Mutter kann doch bis 17-18 Uhr arbeiten und betreut werden die Kinder ja .
Braucht ein Kind seine Mutter den mehr als 2-3 Stunden am Tag ?!

Wie viele Frauen werden jetzt noch lieber in einer kaputten Ehe sich kaputt machen lassen bevor sie gehen aus Angst nichts mehr zum Leben zu haben .
Oder weil sie denken das Leben für die Kinder ist besser da sie nicht voll arbeiten muss und Zeit für sie hat und das ist wichtiger als für sich ein gutes Leben zu haben .

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Re: Finde es traurig !

Antwort von berita am 18.03.2009, 21:52 Uhr

Wenn Frauen ordentlich verdienen würden, wäre das alles nicht so das Problem. Ich arbeite in der IT, also einer Männerbranche und komme mit dem Halbtagsjob finanziell aus. Das Problem ist aus meiner Sicht, dass die meisten Teilzeitjobs für Frauen sie wegen der geringen Bezahlung nicht aus der Abhängigkeit von Mann oder Staat rausholen. Ich finde es nicht gut, wenn kleine Kinder 9 Stunden oder mehr in der Betreuung sitzen müssen, dass habe ich selbst als Kind erleben müssen.

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Mhm, und wer trägt

Antwort von KarinF am 18.03.2009, 21:56 Uhr

Mhm,
wenn die Betreuungsmöglichkeiten und Jobmöglichkeiten gegeben sind sehe ich wenig Probleme mit der Vollzeittätigkeit, ABER dennoch finde ich sollte der betreuende Elternteil noch länger Anspruch auf Unterhalt haben
* denn er/sie hat wahrscheinlich eine Zeit lang wg. Kind und im gegenseitigen Einverständnis (als die Ehe noch intakt war) auf Berufserfahrung verzichtet
* denn er/sie wird bei den wirklich interessanten Jobs als betreuender Elternteil selten in Betracht gezogen

ERGO
Die Gehaltseinbußen wegen des GEMEINSAMEN Kindes dauern noch mehrere Jahre an.


Desweiteren gehören zu den Kosten eines Kindes nicht nur Essen, Trinken, Wohnung, Kleidung, Ausflüge SONDERN auch eben die unentgeltliche Betreuunsleistung.

Ich würde es davon abhängig machen wieviel sich der andere Elternteil in die Betreuung einbringt. Je mehr beide sich die Erziehungsaufgaben teilen um so eher kann auf gegenseitigen Unterhalt verzichtet werden. Wenn einer meint sich ganz herauswinden zu müssen dann muss ausgleichsweise gezahlt werden - bis zum 18 LJ. Meine Meinung.

Kleiner Nachtrag. Ich finde es immer "witzig" dass Eltern so lange sie noch glücklich verheiratet sind, oft einstimmig der Meinung sind, dass ein Elterteil zu Hause bleiben sollte. Kaum ist man geschieden ändert sich seine Meinung und wird ebenso vehement verteidigt wie vorher die andere Haltung.

Na denn
Servus
Karin

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Re: Finde es traurig !

Antwort von nicki98 am 18.03.2009, 22:19 Uhr

ich finde das es jeder Mutter selbst überlassen sein muß, ob sie ihr KInd selbst betreut oder ob sie es in eine Betreuung gibt. Es ist ja auch nicht so einfach alles unter einen Hut zu bekommen. Bei meiner Scheidung habe ich schon ein paar Jahre gebraucht un alles zu verarbeiten, ich war sehr froh das ich ein paar Stunden Zeit für mich hatte, wenn kein Kind im Kindergarten war auch um viele Sachen zu erledigen. Ich finde auch das es eine Anerkennung der Erziehungsleistung ist, wenn Unterhalt gezahlt wird.Was macht man in den Sommerferien, wer zahlt die Betreuung, reicht es aus, wenn Väter ein wenig Kindesunterhalt zahlen,wenn dann noch das Kindergeld angerechnet wird.Mein Ex zahlt gerne Ehegattenunterhalt für mich, weil auch sieht das Erziehung Zeit braucht und nicht mit 2 bis 3 Stunden am Tag erledigt ist. Mein Kind geht im Sommer aufs Gymnasium, ich weiß gar nicht wie viel ich mit ihm schon gelernt habe, wann soll man das alles machen, bei einer Vollzeitstelle? Arme Kinder, werden die auch mal gefragt??









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Re: gerichtsurteil: AEs müssen früher wieder vollzeit arbeiten....

Antwort von LoveMum am 18.03.2009, 22:27 Uhr

Also ich finde, daß jede Mutter direkt nach der Geburt (sobald die PDA nachlässt) sofort arbeiten gehen sollte ( Arbeitsstellen gibt es wie Sand am Meer, besonders VZ-Stellen). Das Baby kann ja erstmal im KH bleiben und danach direkt in die Krippe. Sobald es laufen kann, kann man ihm einen Schlüssel um den Hals hängen und schon mal zeigen, wie man sich was zu essen macht.
Ganztagsschule (bis ca. 20 Uhr) ist natürlich angesagt, Hausaufgaben oder Lernen fällt dann zum Glück flach.


Mehr sage ich nicht dazu, ich rege mich nur auf.

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warum leben hier so gerne die Frauen auf Kosten des Ex?

Antwort von Pamela am 19.03.2009, 7:15 Uhr

Ih finde dies unmöglich.
Zum Kinder zu bekommen gehören immer 2 - bei der Scheidung bekomt man ja den Vorsorgungsausgleich und die Jahre an die Rente was bitte soll das wenn manche Frauen den EX total auslutschen?
Finde das neue Urteil gut und bin auch der Meinung das nach der Scheidung jeder für sich selbst verantwortlich ist.
Ich musste wo meine Sohn 8 Wochen alt (er wird jetzt 7Jahre)war wieder arbeiten
und ich kann ihm einiges mehr bieten wie wenn ich zuhause wäre
Hab grad den Fall hier wo die Kinder über 21 Jahre alt sind die Familie seit 5 Jahren geschieden- nun möchte die EX um die 400.- Nachehegattenunterhalt- wegen der Nachteile (3 Kinder) bin also nicht so gut darauf zu sprechen....

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Es werden eben NICHT ungeachtet aller Umstände Urteile gefällt

Antwort von +emfut+ am 19.03.2009, 9:15 Uhr

Im Gegenteil: Das neue Recht geht davon aus, daß die Umstände viel mehr als bisher einbezogen werden.

Bisher gab es feste Regeln - ungeachtet der Umstände. Die Berufstätigkeit der Mutter wurde einzig und alleine am Alter des Kindes festgemacht.

Das neue Gesetz - auf dem das Urteil basiert - zwingt aber jeden Richter, jedesmal die Umstände ganz neu anzuschauen und zu beurteilen. Gibt es Betreuungsmöglichkeiten? Wie geht es dem Kind? Ist es gesundheitlich oder psychisch beeinträchtigt? Gibt es Jobs, die zu den Betreuungsmöglichkeiten passen? Gibt es Verwandte in der Nähe, die einspringen können?

Den Gedanken dahinter finde ich extrem gut. Was ich so ein bißchen befürchte ist, daß es in Zukunft fürchterlich viele Mütter geben wird, die Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf haben *seufz*. Aber ich habe die Hoffnung, daß sich das langfristig einpendelt.

Gruß,
Elisabeth.

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Dieses Urteil war lange überfällig! Endlich!!!

Antwort von Ralph am 19.03.2009, 9:17 Uhr

Die ersten drei Jahre zuhause? Kein Thema, das ist richtig, das soll auch so bleiben, das sieht auch der BGH so.

Aber daß der haupterziehende Elternteil grundsätzlich ab dem dritten Lebensjahr halbzeit und ab dem siebten Lebensjahr vollzeit schaffen gehen soll, ist ja wohl nicht zuviel verlangt.

Was einige hier übersehen, ist, daß der BGH zum einen dies nur grundsätzlich fordert und zum anderen immer noch auf den Einzelfall geschaut haben will.
Braucht das Kind aufgrund einer Behinderung überdurchschnittliche Betreuung durch die Mutter muß diese nicht die grundsätzlich geforderte Zeit arbeiten gehen. Da muß genauer geprüft werden.
Daß die Betreuung gesichert sein muß, ist ja auch klar, auch wenn ich der Meinung bin, daß eine 10 oder 12jährige durchaus am Nachmittag 1-2 Stunden allein sein kann, bis Mutti/Papi nach hause kommen. Schlüsselkinder werden nicht per se schlechte Menschen, aber man kann sie dahingehend schlechtreden. Nach altem Recht brauchte die Mutter erst voll arbeiten gehen, wenn das Kind 15 Jahre alt war - das ist völlig realitätsfern und begünstigte faule Mütter/Väter.
Und natürlich muß eine Arbeitsstelle vorhanden sein. Ohne Stellung keine Arbeit.

ABER: Seit gestern ist klar, daß sich die Betreffende nicht länger auf Kosten des Vaters und Ex-Mannes ausruhen darf, sondern grundsätzlich verpflichtet ist, sich um Betreuung und Broterwerb zu kümmern. Ausnahmetatbestände vom BGH durchaus möglich und auch erwünscht. DAS ist das entscheidend Neue in der Rechtsprechung. Und ich finde sie völlig richtig!

Nur zur Anmerkung: Auch nach der Trennung bin ich weiterhin vollzeit arbeiten gegangen in einem knüppelharten Job mit Feierabend oft genug erst um 19 Uhr, unser Sohn war damals neun. Na und?
Es hat geklappt bzw. es mußte klappen! Betreuung bis 17/18 Uhr war in der KiTa gesichert. Es gab ja auch gar keine Alternative. Ein schlechter Mensch ist mein Sohn deshalb trotzdem nicht geworden.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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@Lovemum

Antwort von Aprilscherz2000 am 19.03.2009, 10:10 Uhr

wieso fällt Lernen und Hausaufgaben flach???Dafür gibts doch die Hausaufgabenbetreuung und Fördergruppen in jeder Schule.

Das einzigste was flach fällt ist KIND SEIN und lernen wie man eine Familie ist

gruss Chrissie

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Re: Dieses Urteil war lange überfällig! Endlich!!!

Antwort von 32+4 am 19.03.2009, 11:06 Uhr

Dennoch befürchte ich hier wieder eine Mogelpackung und die "Einzelfälle" werden sich häufen. Spätestens dann, wenn Vater Staat evtl. einspringen sollte.

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@32+4

Antwort von Ralph am 19.03.2009, 11:41 Uhr

Hallo,

nö, im Gegenteil, es herrscht bedeutend mehr Klarheit. Aussagen wie "... in den nächsten 12 Jahren muß ich nicht vollzeit arbeiten gehen...ich putze lieber meinem Sohn, bis er 15 Jahre alt ist, den Arsch...", auch wenn der Arme das spätestens mit "Fümf" gar nicht mehr will... diese Fraktion hat ordentlich was vor dem Latz bekommen. Das heißt aber ja auch, daß der Staat etwas mehr Handhabe als bisher hat.

Es sollte genau geprüft werden, ob ein Kind die Betreuung objektiv wirklich benötigt oder inwiefern die betreffende Betreuungsperson die nächste Zeit da gerne drauf reiten und nicht erwerbstätig sein möchte. Ich denke, daß sich da in den nächsten Jahren ein ganz guter "Katalog" an Fallkonstellationen herauskristallisieren wird. Und außerdem müssen wir einfach weg von der Nehmer-Mentalität ála "Das steht mir/uns zu!" Der Blick für das wirtschaftlich vernünftig Finanzierbare ist in den letzten Jahren dramatisch verlorengegangen. Jeder schreit nach dem Staat und vergißt, daß in erster Linie er selbst für sich und die Kinder verantwortlich ist, und zwar grundsätzlich und immer und jederzeit und zu jeder Stunde des Tages.
Erst wenn dies wieder in das Bewußtsein der mensczhen zurückgekehrt ist, kann man die Frage stellen, wie Hilfen aussehen könnten. Das fängt bei der finanziellen Unterstützung für Kinderbetreuung an, geht weiter über Kindergeld, Unterhaltsvorschuß bis hin zu HartzIV, wenn die Lebensgrundlagen nicht gesichert sind. Das alles will ich nicht kleinreden oder gar abschaffen. Ich möchte aber dennoch klargestellt wissen, daß auch Alleinerziehenden eine Verantwortung haben, sobald WIE MÖGLICH (nicht sobald man das will!!!) für den lebensunterhalt wieder selbst arbeiten zu gehen.

Und um diesen Prozeß in Bewegung zu setzen ist dieses Urteil goldrichtig!

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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Re: Es werden eben NICHT ungeachtet aller Umstände Urteile gefällt

Antwort von 32+4 am 19.03.2009, 13:03 Uhr

" Was ich so ein bißchen befürchte ist, daß es in Zukunft fürchterlich viele Mütter geben wird, die Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf haben *seufz*"


Dies waren bei der letzten Änderung die Befürchtungen, welche sich leider bewahrheitet haben.

schaun wir mal

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Re: @Lovemum

Antwort von MonaM am 19.03.2009, 18:59 Uhr

bin zwar nicht lovemum, aber frage mal nach: bei euch gibt es eine derartig gute hausaufgaben betreuung in der schule und fördergruppen, die ein lernen zu hause nicht notwendig machen? wow!!!
bei uns sieht hausaufgaben betreuung so aus, dass die kinder in einem klassenraum zusammen hausaufgaben machen und anschliessend abgehakt wird, dass die aufgaben gemacht sind, aber keinesfalls nachgeguckt, wie sie gemacht sind, ob richtig oder falsch - das können die betreuer in diesem rahmen auch gar nicht leisten. und fördergruppen in der schule, na das ist doch ein witz, das ersetzt doch nie und nimmer, dass nocvh zu hause gelernt werden muss.

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Re: @32+4

Antwort von nicki98 am 19.03.2009, 19:20 Uhr

ich frage mich hier bei diesen beiträgen, ob jemand auch mal die sicht der Kinder sieht????? ich finde gerade auf der sicht der letzten ereignisse schon sehr seltsam, das die erziehungsleistung gar nicht mehr anerkannt wird. so können die väter von frau zu frau hüpfen kinder zeugen, wie sie gerade lust haben und brauchen keine verantwortung zu übernehmen.ich kenne sehr viele geschiedene ehefrauen, die gar keine chance haben arbeiten zu gehen, weil es keine bedreuung gibt.viele väter zahlen doch gar nichts, oder warum wird soviel unterhaltsvorschuß vom jugendamt gezahlt??? was macht man den mit einem 7 jährigen kind in den sommerferien oder wenn es krank ist, alleine lassen, ja toll !!! ich kenne auch keine frau die soviel unterhalt bekommt, das sie gar nicht arbeiten muß. natürlich kann eine frau mit kind arbeiten, mache ich auch,aber nicht auf kosten meines kindes, nur damit sich der vater schön raushalten kann.

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Re: @Lovemum

Antwort von LoveMum am 19.03.2009, 19:48 Uhr

Ich meinte es anders. Meine Jungs gehen auf eine Ganztagsschule (bis 16 Uhr). Sie bekommen keine Hausaufgaben auf sondern machen sogenannte Wochenpläne in der Schule. Dafür sind extra Stunden angesetzt und ich bin heilfroh darüber. Denn ich könnte ihnen absolut nicht mehr dabei helfen.

Gelernt, geübt wird auch hauptsächlich in der Schulzeit. Dort sind u.a. 10.-Klässler für die Nachhilfe und Förderung zuständig. Bis meine Söhne zu Hause sind, ist es manchmal halb fünf und sie sind froh, wenn sie dann Feierabend haben :-)

LG Heike

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Re: @Lovemum

Antwort von Aprilscherz2000 am 19.03.2009, 20:00 Uhr

das war auch reine Ironie mit dem Hausaufgaben und Lernen flach fallen.Philipp geht auch bis 16 Uhr.Meist hat er die Hausaufgaben in der Betreuung gemacht.Er kommt sehr gut in der Schule mit, so das wir kaum zu Hause lernen und wenn dann eher spielerisch.

Im Winter geht er um 19.30 ins Bett damit er um 7 Uhr wieder aufstehen kann.Davor ist cremen weger der ND angesagt.IHM bleibt daher nicht wirklich zeit KIND zu sein.Und ich wüßte auch nicht wie er z´.B. in den Ferien eine Betreuung (bei der er ja dann auch um 7 Uhr aufstehen muß) schaffen sollte.

gruss Chrissie

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