Geschrieben von jjjt am 18.03.2009, 19:55 Uhr |
Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Guten Abend, ich hab mal kurz zwei schnelle Fragen (vielleicht wisst ihr das ja aus eigener Erfahrung):
Wenn ich mit dem "Nichtvater" zusammen ziehe u ich aber Unterhaltsvorschuss bekomme,fällt der dann weg? Und wie sieht es mit dem Geld für Kindergarten aus?
Ich bin nicht "geldgeil",möchte nur vorher wissen was wir mit einplanen müssen
Danke und lg jjjt
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 19:57 Uhr
Meiner Meinung nach haben beide Dinge NICHTs mit dem neuen Partner zu tun.
Also UHV müsste das KInd weiter bekommen, sowie bei den Kigakosten wird nichts angerechnt, so wurde es mir zumindest gesagt.
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Florian2005 am 18.03.2009, 19:57 Uhr
UHV fällt nicht weg. Ich glaube nur wenn man heiratet und das Kind adoptiert wird.
Kindergarten weiß ich nicht aber dürfte auch nicht, der neue Partner hat ja im prinzip mit dem Kind so nichts zu tun.
LG
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von sibs1 am 18.03.2009, 20:06 Uhr
Hallo,
der Unterhaltsvorschuß fällt nicht weg, erst wenn ihr heiratet.
Die Einnahmen von Deinem Freund werden nicht bei der Berechnung der Kigakosten mit herangezogen. Aber die Ausgaben für die Wohnung werden anteilig von Deinen Ausgaben, welche Du beim Jugendamt angegeben hast, abgezogen.
LG Sibs
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von jjjt am 18.03.2009, 20:08 Uhr
ich danke euch
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Suka73 am 18.03.2009, 21:07 Uhr
normalerweise müßte der Kigabetrag, wenn es um den geht, doch neu berechnet werden nachdem jetzt zwei Einkommen im Haushalt sind, oder irre ich mich da?
Der Kindesunterhalt hat damit nichts zu tun.
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 21:15 Uhr
Sue, die Frage stellte ich damals auch, als ich mit Junas Papa zusammenziehen wollte.
Nein, wird nicht angerechnet, wenn der neue Partner nicht der Vater des Kindes ist.
Re: Also ich fragte
Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 21:16 Uhr
nicht hier danach, sondern bei der Gemeinde *g*
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Lena_1977 am 18.03.2009, 21:40 Uhr
Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Lena_1977 am 18.03.2009, 21:40 Uhr
Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.
Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...
Antwort von Janka_ am 19.03.2009, 22:03 Uhr
Hallo!
Ich wohne mit neuem Partner und meinem Sohn zusammen in Brandenburg, Für den Hortbeitrag werden nur meine Einkünfte herangezogen, also mein Gehalt, Kindesunterhalt und KIndergeld.
LG Janka
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