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Geschrieben von jjjt am 18.03.2009, 19:55 Uhr

Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Guten Abend, ich hab mal kurz zwei schnelle Fragen (vielleicht wisst ihr das ja aus eigener Erfahrung):

Wenn ich mit dem "Nichtvater" zusammen ziehe u ich aber Unterhaltsvorschuss bekomme,fällt der dann weg? Und wie sieht es mit dem Geld für Kindergarten aus?

Ich bin nicht "geldgeil",möchte nur vorher wissen was wir mit einplanen müssen

Danke und lg jjjt

 
10 Antworten:

Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 19:57 Uhr

Meiner Meinung nach haben beide Dinge NICHTs mit dem neuen Partner zu tun.
Also UHV müsste das KInd weiter bekommen, sowie bei den Kigakosten wird nichts angerechnt, so wurde es mir zumindest gesagt.

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Florian2005 am 18.03.2009, 19:57 Uhr

UHV fällt nicht weg. Ich glaube nur wenn man heiratet und das Kind adoptiert wird.

Kindergarten weiß ich nicht aber dürfte auch nicht, der neue Partner hat ja im prinzip mit dem Kind so nichts zu tun.

LG

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von sibs1 am 18.03.2009, 20:06 Uhr

Hallo,

der Unterhaltsvorschuß fällt nicht weg, erst wenn ihr heiratet.

Die Einnahmen von Deinem Freund werden nicht bei der Berechnung der Kigakosten mit herangezogen. Aber die Ausgaben für die Wohnung werden anteilig von Deinen Ausgaben, welche Du beim Jugendamt angegeben hast, abgezogen.

LG Sibs

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von jjjt am 18.03.2009, 20:08 Uhr

ich danke euch

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Suka73 am 18.03.2009, 21:07 Uhr

normalerweise müßte der Kigabetrag, wenn es um den geht, doch neu berechnet werden nachdem jetzt zwei Einkommen im Haushalt sind, oder irre ich mich da?

Der Kindesunterhalt hat damit nichts zu tun.

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 21:15 Uhr

Sue, die Frage stellte ich damals auch, als ich mit Junas Papa zusammenziehen wollte.
Nein, wird nicht angerechnet, wenn der neue Partner nicht der Vater des Kindes ist.

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Re: Also ich fragte

Antwort von Anjaunddavid am 18.03.2009, 21:16 Uhr

nicht hier danach, sondern bei der Gemeinde *g*

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Lena_1977 am 18.03.2009, 21:40 Uhr

Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Lena_1977 am 18.03.2009, 21:40 Uhr

Bei uns werden die Kiga-Kosten/Zuschüsse nach dem Einkommen aller Personen im Haushalt berechnet.

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Re: Frage zum zusammenziehen mit dem "Nicht-Vater"...

Antwort von Janka_ am 19.03.2009, 22:03 Uhr

Hallo!

Ich wohne mit neuem Partner und meinem Sohn zusammen in Brandenburg, Für den Hortbeitrag werden nur meine Einkünfte herangezogen, also mein Gehalt, Kindesunterhalt und KIndergeld.

LG Janka

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