Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von madrid78 am 18.02.2020, 23:52 Uhr

Gericht vermeidbar?

Hallo,

ich brauch mal Erfahrungswerte anderer AEs. Mein Ex und ich sind seit 5.5 Jahren getrennt, unsere Tochter ist inzwischen 7.5 Jahre. Sie wohnt bei mir. Er war dann 4.5 Jahre mit dem Trennungsgrund zusammen, hatte die Kleine alle 2 Wochen Sa/So bei sich und 2 Nachmittage die Woche in meiner Wohnung (ohne mich) betreut. Bis dahin war es ein langer Weg, da die Kleine sich anfangs strikt geweigert hat mit ihm alleine zu sein. Es lief dann aber, auch weil seine Freundin einen guten Draht zu ihr hatte. Er hat sich aber nicht um gemeinsamen Urlaub bemüht. Ergotherapie, Arzttermine (sie hat mehrere Diagnosen) etc habe ich alleine gemacht. Er war durch seinen Kalender über Termine informiert, interessiert hat es ihn nicht.

Seit fast einem Jar wird er nun mir gegenüber immer aggressiver, verbietet mir den Mund, schreit mich an, wenn ich nicht so will wie er oder ihm die Arztbriefe nicht passen. Gerne auch vor dem Kind. Im Sommer trennte er sich von seine Freundin, hatte schon die nächste am Start und damit begann das eigentliche Problem. Die Neue hat auch ein Kind und will jetzt massiv auf Happy-Patchwork machen. Meine Tochter ist im Sommer zur Schule gekommen und hat da viele Dinge zu schlucken gehabt. Aufgrund ihrer Diagnosen kommt sie mit Veränderungen eher schwer klar. Erst bestand er darauf die Papawochenenden komplett mit der Neuen und Anhang zu verbringen, die Kinder müssen dabei in einem Bett schlafen.

Nach 3 Mal wollte die Kleine nur zu ihm, wenn der Rest nicht da ist. Er besteht allerdings darauf, denn sie seien jetzt ja eine Familie. Jedes Mal Drama weil sie weint und ihm sagt, sie will das nicht. Und zu allem Überfluss hat er vor 3 Wochen alleine entschieden sie "seine" 2 Tage unter der Woche nicht mehr bei mir in der Wohnung zu betreuen, sondern in der Wohnung der Freundin, welche mit Bus 1h weit weg ist. Er bringt sie teilweise nach 19.30h. Alles ohne mein Einverständnis. Die Kleine hat mehrfach zu mir und zu ihm gesagt, sie wolle mit ihm zu uns, sie fühlt sich dort nicht wohl. Ist ihm egal, er fühle sich hier nicht wohl.

Die Maus schläft an diesen Tagen immer erst 21.30/22h ein, weint oder ist sauer. Am nächsten Tag ist sie müde.

Er redet nicht mit mir. Mails bleiben unbeantwortet. Es sei sein Recht das so zu machen. Weil er das so will. Und ich bin böse, sagt er auch unserer Tochter so.

Irgendwelche Ideen? JA schickt uns zur EFB. Erziehungsberatung meint, wir müssen uns einigen. Zu allem Überfluss kam er jetzt mit der Forderung nach Wechselmodell. Da hat ihm die Erziehungsberatung aber schon nein gesagt (interessiert ihn nicht, wäre sein Recht).

Ich sehe das es dem Kind nicht gut geht (weint schnell, will nicht alleine einschlafen, kratzt sich die Finger auf) aber eine gerichtliche Auseinandersetzung ist mehr Stress für sie.
Danke euch

 
18 Antworten:

Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von Petra28 am 19.02.2020, 9:36 Uhr

Willst du zum Gericht? Lass es, das wird nichts bringen. Rein rechtlich bist du verpflichtet, den Umgang zu fördern und es wird davon ausgegangen, dass du Schuld bist, wenn das Kind nicht zum Vater will. Und der Vater kann den Umgang so gestalten, wie er es möchte.

Wecke keine schlafende Hunde, nachher beantragt der Vater das Wechselmodell und er kann es auch bekommen.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von Strudelteigteilchen am 19.02.2020, 9:38 Uhr

Ich würde nochmal MIT NACHDRUCK um Vermittlung durch das JA und/oder die Familienberatung drängen. Schildere den Zustand und die Tatsache, daß es dem Kind nicht gut geht.

Das Problem ist, daß es nicht an Dir alleine hängt. Frieden braucht immer zwei Parteien, die Frieden wollen - wenn der Ex Dir partout einen Krieg aufdrängen will, kann das letztlich keiner verhindern.

Wenn es noch eine Chance gibt, dann durch Außenstehende. Du kannst wahrscheinlich grad gar nix Richtiges tun oder sagen.

Als Kurzfristlösung: Häufig wirkt es deeskalierend, wenn jemand dabei ist in allen Situationen, in denen Ihr aufeinandertrefft. Vielleicht kann "zufällig" eine Freundin zu Besuch sein, wenn er das Kind abholt oder bringt? Das löst zwar das grundsätzliche Problem nicht, aber es sollte zumindest die Anbrüllerei vor dem Kind minimieren - was ja schon mal ein (kleiner) Fortschritt wäre.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von pauline-maus am 19.02.2020, 12:33 Uhr

ich kenne die situation und weiß wie es dir geht.
nur wirst du leider kein gericht oder amt finden, was dem vater verbietet einen auf familie zu machen, auch wenn es erkrampfte familie ist.
ich habe meiner damas 7 jhrigen berlassen ,ob sie hingeht und die situation so lebt der ob sie daheim bleibt.
immer öfter wollte sie zweiteres und dann gar nicht mehr hin.
was mir wiederum eine klage vom vater einbrachte, die wir gewonnen haben , da ab dann die wirklichen umstände und der seelenzustand meiner tochter geprüft wurden.
war aber langwierig und nervenaufreibend

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 19.02.2020, 22:42 Uhr

Ja vermutlich wird es darauf hinauslaufen. Die Kleine war heute krank, darauf hat er seine Umgangsnachmittag ohne Begründung abgesagt. Der Kommentar des Kindes sazu war nur "super". Da wir nur noch schriftlich kommunizieren, hab ich ja die Nachweise, dass er absagt sobald es unbequem wird.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 19.02.2020, 22:45 Uhr

Nein ich will nicht vor Gericht, weil ich es meiner Tochter nicht zumuten wollte. Da wir seit 4 Jahren zur Beratung gehen, hab ich alle Nachweise dass es ja bis zum Herbst geklappt hat. Bos jetzt ist auch kein Umgangswochenende ausgefallen, ausser er hatte besseres vor.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von pauline-maus am 19.02.2020, 23:01 Uhr

Denk immer daran, das zu tun ,was deinem Kind nicht schadet und was es glücklich macht.
Lass es daheim oder lass es ziehen.... Je nachdem wie es ihm gut tut und egal, was das Gesetz dazu sagt.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von Petra28 am 20.02.2020, 7:58 Uhr

Wenn im Umgangsbeschluss erstmal Ordnungsstrafen (bis 25.000 Euro, ersatzweise 6 Monate Haft) angedroht werden, ist man da, glaube ich, nicht mehr so entspannt.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von Petra28 am 20.02.2020, 8:10 Uhr

Nein, hast du nicht - er hat ohne Begründung abgesagt. Er kann auch selbst krank gewesen sein oder einen beruflichen Termin gehabt haben. Es ist nicht so einfach, so etwas zu beweisen.

Mein Ex konnte seinen Umgang, der schon umfangreich war, ausweiten, damit er es bequemer hat - obwohl dokumentiert war, dass er sich den Umgang so hinbiegt, wie er das möchte. Ich bin 8 Jahre lang verklagt worden, manchmal mehrfach im Jahr - das ist unglaublich nervenaufreibend, auch für die Kinder.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von pauline-maus am 20.02.2020, 10:43 Uhr

das war bei mir der fall, mir würde sogar mit haft gedroht ,wenn ich mein kind nicht zum papa schicke.
ich habe da hoch gepokert, weil es bei uns wirklich gründe gab , die ich mehr als verstanden habe, warum kind nicht hin wollte
wichtig ist ,das man anwaltlichen schutz und unterstützung hat

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von luvi am 21.02.2020, 9:09 Uhr

Hallo,
Wie alt ist das andere Kind, mit dem sie im Bett schlafen muss?

Eigentlich können einem beide Kinder leid tun, denn keines wird recht glücklich darüber sein, sein Bett teilen zu müssen.

Wohnt er bei der Next?

Meinst du, ein gemeinsames Gespräch mit der Next wäre möglich?

Ich würde auch noch mal versuchen gemeinsam mit Jugendamt oder Erziehungsberatung eine gute Lösung für das Kind zu finden.

Es gibt auch Kurse für getrennte Eltern vielleicht wäre das was für euch. Mütter und Väter besuchen dabei verschiedene Kurse, es werden aber die gleichen Themen besprochen. Auch wenn nur ein Elternteil den Kurs besucht, soll es was bringen (hat mir eine Mutter erzählt).

LG luvi

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 21.02.2020, 9:18 Uhr

Ich meine damit, er hat freiwillig abgesagt, und somit kann mit keiner vorhalten, ich würde ihm das Kind entziehen. Komischerweise sagt er in 9 von 10 Fällen ab, wenn das Kind krank ist. So viel Zufall mit Arbeit etc gibt es wohl kaum. Wenn er krank ist, gibt er das als Begründung an. Es wurde auch schon wegen Nieselregen abgesagt.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 21.02.2020, 9:33 Uhr

Hallo Luvi,

das andere Kind ist fast 5 und ein Junge. Meine Tochter mag ihn nicht sonderlich. Was ich ihren Erzählungen entnehme, ist der Kleine auch überfordert. Er hat wohl Beiß-und andere Aggresivitätsattacken gegenüber meinem Ex-Mann und benimmt sich wohl auch so gerne daneben. Was die Mutter aber nicht sonderlich interessiert. Während mein Kind dort mehr oder weniger ständig vorgeführt wird (muss aufessen, auch wenn es Dinge sind die sie nicht isst,sie wird wegen nächtlicher Blasenschwäche ausgelacht etc), benimmt sich der Kleine wie es ihm passt. Spielsachen teilen ist dort wohl auch nicht so üblich. Offiziell wohnt mein Ex alleine (1-Raumwohnung), ist wohl aber insbesondere am Wochenende bei der Next. Die Neue ist die treibende Kraft gerade, darum denke ich nicht, dass da ein Gespräch hilft. Der nächste Termin bei der Beratung ist halt erst in 4 Wochen. Meine Tochter meinte gestern schon zu meiner Mutter, sie hoffe, dass sie morgen ganz doll krank ist, weil sie dann da nicht hin muss. Da kommts mir echt hoch.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von pauline-maus am 21.02.2020, 9:52 Uhr

mal ein anderer aspekt, du wtterst ganz doll über die neue.
wher weisst du genau das sie so ist, wie du sie beschreibst?
kinder haben ein gespür dafür, wen eltern nicht leiden können und aus loyalität erzählen sie dann dinge in den schlimmsten farben über diese person, weil sie denken die eltern wollen genau das hören.
vielleicht addiert sich gerade der stress mit dem exmann und deine antipathie auf die neue von ihm

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von kravallie am 21.02.2020, 10:26 Uhr

ich denke mal, dass du um dauerhaft frieden zu haben den Gerichtsweg und alles was damit verbunden ist, gehen musst.
da bei der exnext alles passabel lief, würde ich darauf verweisen, wenn mir jemand ans bein pipi machen will, was sicher kommen wird.

kann sein, dass dem kv auch die luft ausgeht....ich wünsche dir alles gute!

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von Petra28 am 21.02.2020, 10:49 Uhr

Du verstehst nicht, worauf ich hinaus will: so etwas zählt vor Gericht nicht, das ist Kleinkram. Er wird etwas anderes behaupten und gut ist. Grundsätzlich gewährst du Umgang, und grundsätzlich nimmt er Umgang war. Wenn er mehr Umgang einklagt, weißt du nicht, was deine Tochter dem Richter sagen wird, du wirst nicht dabei sein. Meine Tochter (mehrfach befragt worden), meinte neulich noch, dass sie das als manipulativ empfunden hat. Vor Gericht hat man es nicht mehr in der Hand, selbst wenn man meint, die Sachlage müsste eindeutig zu eigenen Gunsten entschieden werden.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 21.02.2020, 10:51 Uhr

Ich hatte mit dem Trennungsgrund kein Problem (obwohl ich da schon oft sehr geschluckt habe, insbesondere, wenn meine Kleine erzählt hat, dass sie mit der in einem Bett geschlafen hat), warum sollte ich mit der neuen next ein Problem haben, solange sie sorgsam mit meinem Kind umgeht. Es war auch mit dieser Dame alles gut, bis die Kleine plötzlich nach einem Vaterwochenende anfing, dass sie die Dame nicht leiden kann. Daher gehe ich davon aus dass etwas vorgefallen ist. Was genau weiß ich nicht, sie meinte nur dass sie gemein zu ihr war. Alles andere wurde mir vom Vater bestätigt und als Erziehungsmaßnahme dargestellt. Dass der Kleine beißt wurde auch bestätigt. Nichts gegen dich, aber manchmal ist es schlicht und ergreifend so, dass nicht alle next nett sind und ihre eigene Agenda haben.

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von pauline-maus am 21.02.2020, 11:06 Uhr

nein ,alles gut, war ja auch nur eine idee , woran es liegen KÖNNTE:)

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Re: Gericht vermeidbar?

Antwort von madrid78 am 21.02.2020, 12:01 Uhr

ich weiß, daran denke ich ja auch und gebe mir hier die beste Mühe so neutral wie möglich zu sein....

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