Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von aeule am 20.07.2019, 0:49 Uhr

Hilft wirklich nur noch Gerichtliche Einigung?

Wir haben eine Umgangsvereinbarung über die Erziehungsberatung.
Der Großen (14) hab ichs irgendwann selbst überlassen was sie mit ihm ausmacht, da sie nicht mehr hin will.
Der kleinen hab ich klar gemacht das wir uns erst mal dran halten.
Allerdings hat er sich jetzt die Freiheit genommen die kleine in meiner Ferienwoche nach Italien mitzunehmen ohne Zustimmung.
Also hab ich mich mit dem Jugendamt telefoniert.
Er fühlt sich im Recht und sagt das auch die kleine selbst entscheiden kann.
Jugendamt und ich sind der Meinung das es für die kleine 11 aber noch besser ist sich an feste Strukturen zu halten. Die Große soll es, wenn sie sich nicht mehr dreinreden lassen will dann auch selber mit ihm regeln, soll sich aber dann auch daran halten.
Also mein Problem ist das er aber der kleinen dauernd einredet das sie das auch darf.
Die Dame vom Jugendamt meint ich solle dem keine große Beachtung schenken.
Was aber schwierig ist wenn ich jede Woche einen Anruf bekomme bzw. Whats app ob sie länger bleiben darf.
Hätte er sie jede zweite Woche müsste man den Umgang halt ausweiten, Oke.
Aber er hat die kleine ja schon drei Tage pro Woche.
Da ich aber alles mache was mit Kindern zu tun hat, Ergo, Reiten, Freundinnen fahren...
gibts da nicht mehr viel andere Zeit.
Ich hab echt keine Lust mehr.
Vor Gericht möchte ich aber nicht.
Wie kann man ihm das nur klar machen?
Auch das er der kleinen nicht immer so viel einredet.

 
5 Antworten:

Re: Hilft wirklich nur noch Gerichtliche Einigung?

Antwort von taram am 20.07.2019, 9:40 Uhr

In der Umgangszeit darf der Vater bestimmen, er ist nicht dazu verpflichtet dir das mit zuteilen

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Re: hast du den Text der AP überhaupt gelesen?

Antwort von Soie am 20.07.2019, 11:00 Uhr

"Allerdings hat er sich jetzt die Freiheit genommen die kleine in meiner Ferienwoche nach Italien mitzunehmen ohne Zustimmung."

Es war IHRE Umgangszeit.

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Re: Hilft wirklich nur noch Gerichtliche Einigung?

Antwort von pauline-maus am 20.07.2019, 13:24 Uhr

ich glaube nicht, das ein beschluß davon abhalten kann, das kind zu beeinflussen .

meiner tochter habe ich mit ca 10 gesagt, das es regeln gibt , die wir eltern nicht gemacht haben (oder nicht alleine) an die sich alle beteilligten halten müssen. schwierig für ein kind aber es lief.
gut bei der reise , she eich das weniger dramatisch , wenn: ich selber nix vorhatte mit kind, kind mit wollte und kind spass hatte.. kommunizieren würde ich ihm aber trotzdem , das es dir so nicht gefällt und es weiter ein angespanntes verhältniss bleiben wird

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Re: hast du den Text der AP überhaupt gelesen?

Antwort von taram am 20.07.2019, 15:30 Uhr

Sorry, es war kurz nach dem Aufstehen, habe es wohl überlesen

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Re: Hilft wirklich nur noch Gerichtliche Einigung?

Antwort von Susanne.75 am 20.07.2019, 22:16 Uhr

Ich würde MIT den Kindern und Ex feste Regeln treffen. Beziehe beide Kinder in die Umgangsregeln mit ein und legt klar und deutlich fest, dass kurzfristige Änderungen von NIEMANDEM angeschoben werden dürfen. Weder Eltern noch Kinder.
Nur Notfälle o.ä. gelten als Ausnahmen. Alles andere hat mindestens eine Woche vorher abgesprochen zu werden.

Dann fühlt sich auch die Kleine ernst genommen, gleiches Recht für alle und der Vater kann nicht mehr hintenrum sein Ding machen.

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