Geschrieben von Rob am 23.08.2005, 13:07 Uhr |
Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen?
Hallo Bienchen,
da er ehelicher Vater des Kindes ist, kann das Gericht sehr wohl wieder aug GSR entscheiden. Auch gegen den Willen der KM. Ohne eine guten Anwalt in Punkto Familienrecht läuft da allerdings kaum etwas.
Viel Info über diese Thematk findest du zB auf der Website des ISUV
Gruß, Rob
http://www.isuv.de
- Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - Bienchen1977 23.08.05, 9:25
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - nette36 23.08.05, 10:28
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - Rob 23.08.05, 13:07
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - charlotte70/ 23.08.05, 16:57
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - Bienchen1977 24.08.05, 11:46
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - charlotte70/ 24.08.05, 16:52
- Re: Gemeinsames Sorgerecht zurückbekommen? - Bienchen1977 24.08.05, 11:46
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