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von Patti1977  am 11.04.2012, 11:10 Uhr

Fälligkeit Unterhalt

Mein ex zog am 8. März aus. Unterhalt ist beantragt aber noch nicht berechnet. Für März hab ich den Anteil vom Urlaubssparbuch genommen, passt in etwa. Wann ist der nächste fällig? Achter April?

 
5 Antworten:

Re: Fälligkeit Unterhalt

Antwort von Holzkohle am 11.04.2012, 11:21 Uhr

am Auszugsdatum brauchst Du das sicherlich nicht festmachen, und gut wäre es - für beide Seiten - wenn Ihr schriftlich was aufsetzen würdet, wo neben der Höhe auch die Fälligkeit des Unterhaltes festgehalten wird. Nicht, dass das was bringt, für den Unterhaltszahlenden ist das leider nur eine Richtlinie, an die er sich nicht halten muss :( - ich darf das leider aktuell wieder erleben. Ausgemacht ist mit dem KV seit JAHREN der 15te eines Monats. Für Feb hat er wieder nicht gezahlt, für März schon, für April hat er es mal wieder nicht vor.
Wenn Ihr im Guten auseinander seid, dann frag doch den KV, ob er einen Dauerauftrag schalten kann, damit das Geld immer zum ca. gleichen Tag vom Konto runter und auf Deins rauf geht.

Das mit der Fälligkeit ist leider so ne schwammige Sache (siehe oben) - wenn der KV sich in unserem Fall an den festgelegten Zahltag halten würde, hätte ich deutlich weniger finanzielle Probleme.

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Re: Fälligkeit Unterhalt

Antwort von Patti1977 am 11.04.2012, 11:52 Uhr

er hat versprochen vor 2 tagen, dass er überweist. da er onlinebanking macht und bei gleicher bank ist, müsste es eigentlich drauf sein. werd ihn nochmal anschreiben.

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Re: Fälligkeit Unterhalt

Antwort von Holzkohle am 11.04.2012, 11:56 Uhr

ja, aber auf genau diese Versprechen kannst auch net immer bauen... ich habs damals gemacht, habe mich darauf verlassen, dass F zahlt wie versprochen. Nach zwei Monaten und dem ersten Knatsch hatte ich den Salat... von daher, mach es schriftlich fest!

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Re: Fälligkeit Unterhalt

Antwort von Patti1977 am 11.04.2012, 11:57 Uhr

na ich hoffe, das er endlich die gewünschten restlichen unterlagen beim jugendamt einreicht (erhält miete und hat darlehen für vermietetes objekt, da wollen sie bestimmte sachen nochmal sehen), dass auch die höhe feststeht. im moment ist alles nur schwammig. grrr.

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Re: Fälligkeit Unterhalt

Antwort von Holzkohle am 11.04.2012, 12:50 Uhr

aber selbst über den schwammigen Betrag kannst Du ja ein Schriftstück aufsetzen, haben wir damals auch. Festgemacht hatten wir glaube ich 200 Euro, erst nach der Neuberechnung ging es "runter", gnädigerweise durfte ich die restlichen 8 Euro aber behalten :) - so bist Du und das Kind auf der sicheren Seite. Wenn dem KV heute ne Laus über die Leber läuft, dann sagt der: Wieso, mit der KM habe ich nie was ausgemacht, die hat gesagt, ich brauche erst zahlen, wenn das JA alles berechnet hat...

Genau auf SOWAS hatte ich damals keinen Bock, und vielleicht bin ich auch einfach zu empfindlich oder habe hier schon zu viel mit dem KV erlebt... mir dem "Wisch" in der Hand kam ich damals wesentlich weiter als nur mit leeren Händen...

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