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Geschrieben von moonlightsd610 am 07.04.2012, 22:41 Uhr

WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ???

Hallo,

wir haben im Januar beim Jugendamt den Unterhalt schriftlich/notariell berechnen lassen. Er hätte laut Amt 272,- Euro bezahlen müssen, konnte aber nicht wirklich soviel zahlen und wir sind uns bei 200,- Euro einig geworden. Nun stängert er dauernd umher ich habe ihm beim Unterhalt ausgenutzt, hätte ja noch weniger machen können. Gleichzeitig habe ich alle kosten vom Haus (vorrübergängig) übernommen so das er mit seiner Neuen zusammen ziehen konnte. Das mit dem Haus sollte er eigentlich auch klären bzw. ich war schon ein paar mal bei der Bank ihm interessiert alles nicht. Jetzt habe ich einen Anwalt eingeschalten (muß ich alles zahlen) haben beide keine Rechtschutzversicherung und er macht mir das Leben schwer... stängern, beleidigen und tyrannisieren steht hoch im kurs bei ihm. Und immer wieder "du hast ja alles bekommen mit dem Unterhalt, hättest auch weniger machen können..."

Sagmal geht es noch, ich so blöd und komm ihm entgegen und er dankt es einen nichtmal irgendwo, macht einen das Leben schwer und ich bezahl alles wo mir die 72.- monatlich mehr jetzt echt helfen könnten.

Laut Jugendamt wird es wohl mit 12 Jahren neu berechnet oder wenn ich weiß das er mehr verdient oder einen neuen Job hat. Der Anwalt hat mich vo ein paar Wochen auch fragend angeschaut warum ich nicht die 272,- bekomme...
dachte ja damals es geht alles friedlich ab und ich wollte ihm entgegen kommen, jetzt würde ich es nie wieder so machen... aber kann man jetzt 3 Monate später was ändern ??? Wir haben ja beide für unterschrieben...

Gruß Steffi

 
5 Antworten:

Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ???

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.04.2012, 0:31 Uhr

Notariell? Beim Jugendamt? Da war wirklich ein Notar beim Jugendamt, und der hat den Vertrag aufgesetzt und beglaubigt? Das kann ich mir gar nicht vorstellen!

Was ich vermute: Es war eine schlichte Vereinbarung beim Jugendamt. Die kann natürlich jederzeit geändert werden - von beiden Seiten.

Wenn es wirklich mit Notar und allem Zipp und Zapp war, dann kommt es auf die Details an. Ein ordentlicher notarieller Vertrag hat Kündigungsklauseln. Außerdem verzichtet dann nicht nur einer. Plausibel wäre es dann, wenn Dein Ex im Gegenzug für den Unterhaltsverzicht Auflagen bekommen hätte, zum Beispiel bezüglich des Hauses. Dann könnte es sein, daß Du den Vertrag kündigen kannst, wenn er die Auflagen nicht erfüllt. Aber das sind nur Vermutungen, die Details würden im Vertrag stehen.

Du solltest die Vereinbarung Deinem Anwalt vorlegen - der kann Dir dann auch sagen, unter welchem Umständen Du eine Änderung wünschen kannst.

Neuberechnungen finden übrigens standardmäßig alle zwei Jahre statt. Ist das das mit der Neuberechnung "wenn er 12 ist"? Oder ist Dein Kind jünger als 10?

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Re: WICHTIG !!! Unterhalt anfechten/neu berechnen obwohl man sich einig war ???

Antwort von berita am 08.04.2012, 12:03 Uhr

Wenn du schon einen Anwalt hast, dann solltest du das mit dem klären. In einem Forum gibt es immer nur Laienantworten, danach würde ich so eine wichtige Angelegenheit nicht entscheiden. Für mich persönlich klingt das schon etwas seltsam mit dem "einig geworden". In der Düsseldorfer Tabelle stehen doch eigentlich genaue Werte, was Eigenbehalt etc. des KV angeht. Kann mir nicht vorstellen, dass man darüber hinaus überhaupt offiziell verzichten kann, da es um das Geld des Kindes geht. Aber wie gesagt, frag deinen Anwalt. Freiwillig würde ich nicht auf das Geld verzichten, wenn der KV noch dazu sich derart aufführt.

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Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren

Antwort von moonlightsd610 am 08.04.2012, 13:22 Uhr

Ausfertigung Urkunde über die Verpflichtung zur Unterhaltsleistung...

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Re: Sorry falsch ausgedrückt... beglaubigte Abschrift der ersten vollstreckbaren

Antwort von Strudelteigteilchen am 08.04.2012, 14:09 Uhr

Das heißt, er hat freiwillig einen vollstreckbaren Titel unterschrieben, aber der Titel ist für weniger als Dir zusteht?

Weiß gar nicht, ob das so geht.

Sprich mit Deinem Anwalt. Der sollte wissen, was Du tun kannst. Laß Dir Deine rechtlichen Möglichkeiten darstellen - und dann entscheidest Du, welche Sachen Du durchziehst bzw. an welchen Stellen Du bereit bist, ihm unter welchen Bedingungen entgegen zu kommen. Um Kompromisse zu machen, muß man ja erstmal wissen, wo genau man steht.

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@an alle

Antwort von moonlightsd610 am 08.04.2012, 16:26 Uhr

Laut Düsseldorfer Tabelle sind es 272,- Unterhalt bei soundso Netto, er hat aber viel weniger Netto und da ihm ein Selbstbehalt bleibt kann er nicht soviel zahlen. Wenn ich es richtig verstanden habe, hätte das Amt den Rest übernohmen und ihm quasi als Schulden irgendwann abzahlen lassen, wenn er mal kann... wie auch immer. Da wir uns zu der damaligen Zeit einig waren und er mir irgendwie leid tat und er gesagt hat er möchte sich trotz allem um bestimmte Kosten wie jetzt aktuell Einschulung oder mal Klassenfahrten etc. sich beteiligen und jeder arbeitet und nichts von irgendein Amt bekommt... kann man sich einig werden. Das heißt wir haben beim Jugendamt gesagt das ich einverstanden bin mit einer zahhlung von 200,- und dann haben wir beide das Formular beim Jugenamt unterschrieben.

Da wußte ich einfach nicht das er im Nachhinein so ein stress macht und sich um nichts kümmert... und soweit ich weiß läuft die nächste Berechnung erst in 2 Jahren. Na ich muß mal meine Anwältin fragen ob man das so einfach anfechten kann obwohl man ja damit einverstanden war.

Gruß Steffi

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