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Geschrieben von Sandr@1974 am 01.03.2012, 16:20 Uhr

Unterhaltrückforderung vom KV?

Hallo,

ich hab mal wieder ein Problem mit dem Unterhalt. Also mein Sohn ist 15 und ich habe jahrelang versucht, Unterhalt für ihn zu bekommen. Hab die Beistandschaft beim JA, aber leider war immer nichts zu holen. Dann fing er im August 2011 an zu arbeiten und das JA hat gleich ne Lohnpfändung beantragt. Ich bekam vom August 2011 bis Januar 2012 je 330 €.

Im Februar 2012 kamen dann nur noch 102 €. Beim Jugendamt hab ich nachgefragt und die meinten, dass er ne Klage eingereicht hätte auf Herabsetzung des Unterhalt, weil er noch 2 weitere Kinder hätte. Ich hätte ab Dezember 2011 nur noch 102 € bekommen sollen.

Noch ist der Beschluss vom Gericht nicht beim Jugendamt. Sobald der da ist, bekomm ich eine Kopie... So und wenn ich jetzt Pech hab, muss ich ihm die zuviel gezahlten fast 400 € zurückzahlen.

Ist das richtig so? Der Mann zahlt seit 15 Jahren keinen Unterhalt, kommt sogar damit durch und ich soll ihm noch Geld zahlen???

Weiss da jemand Bescheid?

Danke und LG Sandra

 
13 Antworten:

Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von shinead am 01.03.2012, 16:27 Uhr

Im Pfändungstitel müsste eigentlich eine Auflistung der "Altschulden" sein, die mit den 400 Euro dann bedient werden.

M.E. muss zuviel gezahlter Unterhalt nicht zurück gezahlt werden. Er hätte gleich im Dezember (bzw. mit Vaterschaftsanerkennung schon im November) die Änderung des Titels beantragen müssen.

Hat er nicht - sein Pech!

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Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von Sandr@1974 am 01.03.2012, 16:30 Uhr

Er ist ja seit, ich glaube, Mai 2011 insolvent,somit bekomme ich von den Altschulden gar nichts mehr. Das ist es ja, was mich so aufregt. Zahlt seit Jahren keinen Cent und ich soll zahlen.

Aber wenn es so ist, wie Du sagst, bin ich ja erstmal beruhigt.

Danke.

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Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von mf4 am 01.03.2012, 16:38 Uhr

Der KV zahlte hier nicht oder wenn dann nur wann und wie viel er wollte. Dann bekam er eine Lohnpfändung, trug über Jahre UH-Schulden und laufenden UH ab und später kam es zur Überzahlung. Kind begann Ausbildung). Ich hätte es nach Aussage des JA zurück zahlen müssen. Das anzusprechen wagte sich allerdings der KV nicht sonst hätte ich ihm auch einen Vogel gezeigt.

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mf4

Antwort von Sandr@1974 am 01.03.2012, 16:44 Uhr

Aber wäre der KV zum Anwalt gegangen, wäre er mit seiner Rückforderung durchgekommen? Hättest Du es zurückzahlen müssen?

Ich find das auch ne Frechheit, da noch Geld zurückzufordern. Ich will mich einfach nur absichern.

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Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von Aprilscherz2000 am 01.03.2012, 17:01 Uhr

Also falls Du diese tatsächlich zahlen mußt, kannst du ja angeben das Du es nicht kannst, ABER es sofort gewillt bist, sobald er die restlichen Schulden gezahlt hat, das zuviel gezahlte Geld zurückzuüberweisen;-)))

LG Chrissie

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Re: mf4

Antwort von mf4 am 01.03.2012, 17:03 Uhr

Ich weiß es nicht. Er hats einfach dabei belassen... bloss keinen Finger krumm machen. Das eine mal wars zu meinen Gunsten.

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Aprilscherz2000

Antwort von Sandr@1974 am 01.03.2012, 18:02 Uhr

Gute Idee. Nur glaub ich nicht, dass sich ein Gericht darauf einlässt, wenn es denn im Beschluss steht, dass ich das Geld zurücküberweisen muss.

LG

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Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von shinead am 01.03.2012, 18:26 Uhr

Zuviel gezahlten Unterhalt gibt es tatsächlich nur bei "Täuschung" zurück.

Du hast ihn aber nicht getäuscht. Es liegt in seiner Verantwortung für die Verringerung des Titels (der ja bis zum Einspruch gültig ist!) anzugehen.

Das hat er zu spät getan. Sein Pech!

Schau mal hier:
http://scheidung-unterhalt-hamburg.de/artikel09.html (Das betrifft zwar den Unterhalt ab 18, aber selbst in diesem Fall muss nicht zurück gezahlt werden.)

Und hier: http://www.gutefrage.net/frage/muss-man-zu-viel-gezahlten-kindesunterhalt-zurueckzahlen

Keine Panik. Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht.
Du musst nicht zurück zahlen.

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shinead

Antwort von Sandr@1974 am 01.03.2012, 18:41 Uhr

Vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir schon weiter.

LG Sandra

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Re: Unterhaltrückforderung vom KV?

Antwort von Pamo am 01.03.2012, 18:49 Uhr

Sandra, wurden denn im Titel auch die Altschulden gelistet oder wurde das versaeumt?

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Pamo

Antwort von Sandr@1974 am 01.03.2012, 22:36 Uhr

Die Altschulden stehen mit drin.

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Re: Pamo

Antwort von Pamo am 01.03.2012, 23:14 Uhr

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genau so ...

Antwort von Ikmam am 02.03.2012, 0:16 Uhr

... habe ich es erst letztens per Anwältin gesagt bekommen.

"Zuviel gezahlter Unterhalt gilt als verbraucht." - weil es sich ja um UNTERHALT für die Kinder handelt, der zum Verbrauch (zugunsten der Kids) angedacht ist. Einzige Ausnahme lt. Anwalt: Wenn er Unsummen gezahlt hätte und Du hättest einen Teil quasi angelegt. Aber sonst: Was weg ist, ist weg ..., solange Du im guten Glauben nimmst und in die Kids steckst und ER zu langsam in der Anpassung zu seinen Gunsten ist.

LG !

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