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Geschrieben von Mami@wob am 11.01.2012, 16:19 Uhr

Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Hallo,
Ich habe eine frage und dachte mir das mir hier vielleicht geholfen werden kann =)
Ich werde nun bald heiraten und frage mich ob der Kindsvater dann noch für sein kind unterhalt zahlen muss oder nicht.
Ich das ort zu ort verschieden oder immer gleich?
Mein Kind wird nur den namen meines Patners annehmen, mehr nicht.
Also müsste der KV doch weiterhin für sein kind unterhalt zahlen oder?
Ist ja dann immernoch sein kind.
Oder verstehe ich da was falsch?

 
30 Antworten:

Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Joni76 am 11.01.2012, 16:26 Uhr

Also soweit ich weiß, muss bei einer Heirat der KV keinen Unterhalt mehr zahlen. Weil der Ehemann ja dann praktisch das Kind "annimmt" und finanziell dafür aufkommt.
Aber ohne Gewähr

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von arzule am 11.01.2012, 16:29 Uhr

Ja, er muss weiterhin Unterhalt für sein Kind zahlen.

Wenn er Unterhalt für sich zahlen würde, würde der wegfallen.

Na dann alles Gute für die Hochzeit.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Sif am 11.01.2012, 16:31 Uhr

hallo! ja,muß er . die ex meines nochehemannes hat geheiratet,kind hat dessen namen angenommen.unterhalt wird trotzdem verlangt. lg sif

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von babyproject am 11.01.2012, 16:41 Uhr

klar geht ja um das Kind Vater bleibt Vater somit dem Kind
auch zu Unterhalt verpflichtet, was ja auch total ok ist
ob die Mutter wieder heiratet usw spielt keine Rolle

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Sicher dat!

Antwort von isii am 11.01.2012, 16:43 Uhr

das wär ja noch schöner

Kindesunterhalt bleibt eventueller Betreuungsunterhalt fällt weg...

alles Gute!

Isi

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von xIntirax am 11.01.2012, 16:43 Uhr

Ja er muss weiter zahlen.

Wäre es Unterhaltsvorschuss, dann würde dieser wegfallen.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Mami@wob am 11.01.2012, 16:45 Uhr

Puh dann ist ja gut =)
Ich bekomme eh kein unterhalt, das der dann weg wäre, wäre auch klar.
Nur weil einer sagt so, der andere so....
Danke =)

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Pamo am 11.01.2012, 16:47 Uhr

Dein Familienstand hat mit dem Verwandtschaftsverhaeltnis und der Unterhaltspflicht gegenueber dem Kind nichts zu tun.

Glaubt dein Ex gar, dass er mit der Zustimmung zur Namensaenderung des Kindes keine Unterhaltspflicht mehr hat? Das waere ja lustig! Soviel Bloedheit gehoert und wird bestraft.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Mami@wob am 11.01.2012, 16:50 Uhr

Der namensänderung muss er nichtmal zustimmen, da er kein sorgerecht hat, das hab ich alleine =)

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Weiterhin Unterhaltsanspruch von Seiten des Kindes

Antwort von nane973 am 11.01.2012, 17:11 Uhr

Hallo.

Dein Kind hat weiterhin Unterhaltsanspruch gegenüber seinem leiblichen Vater.

Ausnahme: Dein neuer Ehemann adoptiert das Kind. Dann entfallen die Unterhaltsansprüche gegenüber dem leiblichen Vater.

Durch Heirat erlischt nur der Unterhaltsanspruch den die Mutter für sich selber hat.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Pamo am 11.01.2012, 17:15 Uhr

Dann gehe ich mal davon aus, dass das Kind bisher nicht seinen Nachnamen getragen hat, denn sonst muesste er einer weiteren Namensaenderung zustimmen - egal ob er Sorgerecht hat oder nicht.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Mami@wob am 11.01.2012, 17:24 Uhr

Richtig, das kind trägt meinen namen.

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von bobfahrer am 11.01.2012, 19:01 Uhr

Und hast du dir das gut überlegt mit dem Namen? Heutzutage würde ich meine an deiner Stelle behalten - stell dir vor es kommt zur Trennung dann hat dein Kind den Namen eines Mannes der nichtmal sein Vater ist! Würde ich nicht machen.

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doch bob...

Antwort von vallie am 11.01.2012, 19:05 Uhr

frau kann dann nochmal heiraten und einbenennen...

btdt.

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Re: doch bob...

Antwort von bobfahrer am 11.01.2012, 19:22 Uhr

Ja schon, du hast mich missverstanden glaub ich...!

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Re: doch bob...

Antwort von vallie am 11.01.2012, 19:24 Uhr

nein. ich habe das selbe gemacht.
kind und ich hatten meinen mädchennamen als nachnamen. dann heiratete ich mann1, schwupp hatte kind1 namen von mann1 und mir.
dann scheidung von mann1. dann heirat mann2. kind hat namen von mir und mann2.

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jetzt ist aber schluß

Antwort von vallie am 11.01.2012, 19:25 Uhr

mann3 und namen3 wird es nicht geben. erst wenn sie heiratet.
aber DAS will sie grad NIE!!!

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Re: jetzt ist aber schluß

Antwort von bobfahrer am 11.01.2012, 20:01 Uhr

....alles klar, was ich ihr sagen wollte ist das des Kindle in dem Fall ja mehrfache Namenswechsel hat was ja nicht so die Krönung ist für ein Kiddi.

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Re: jetzt ist aber schluß

Antwort von vallie am 11.01.2012, 20:15 Uhr

du kannst sie ja mal fragen, ob es ihr was ausgemacht hat...


lg vom ungekrönten valliekid

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Adoption

Antwort von Laufente123 am 11.01.2012, 21:17 Uhr

Nur eine Frage, was ist wenn du stirbst? Ohne Adoption kommt das Kind zum eigentlichen Vater, oder?

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Re: Unterhalt vom KV wenn ich heirate???

Antwort von Mami@wob am 11.01.2012, 21:46 Uhr

Also wie das gesetzlich ist wenn ich sterbe kann es sein das sie zum erzeuger kommt.
Ob sie dahin möchte oder er sie dauerhaft haben möchte ist eine andere frage.
Ich habe es aber so geregelt das sie in diesem fall bei meinem jetztigen partner bleibt oder zu meiner mama kommt, je nachdem wie sie es möchte.
Im grunde geht es ja immer um das wohl des kindes...

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Ein Kind ist nicht vererbbar !

Antwort von Thelmalouise am 11.01.2012, 23:32 Uhr

.. und kommt im Falle Deines Todes zu seinem nächsten Angehörigen.
Und das ist der Vater !
Es sei denn gravierende ! Gründe sprechen dagegen.

Und das ist im Gesetz auch so festgehalten.

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Re: Ein Kind ist nicht vererbbar !

Antwort von nane973 am 12.01.2012, 7:03 Uhr

Das ist so nicht ganz richtig...
Mit einer Vorsorgeverfügung kann man z.B. die Sorgeberechtigung auch auf andere übertragen lassen.

Ich selber konnte nach einem Verkehrsunfall nicht mehr handeln. Lag in KH, Bewegungsunfähig und durch einen Verdrahteten Kiefer und Beatmungsgerät auch nur seeeeehr eingeschränkt kommunikationsfähig (gelinde ausgedrückt). Per Notar wurde am Krankenbett eine Vorsorgeverfügung erstellt, in der sämtliche "Rechte" von mir an meine Eltern abgetreten wurden. Beinhaltet auch die Kinder und das "Sorgerecht", und ist auch immer noch gültig, falls ich in Zukunft selber nicht in der Lage bin diese zu vertreten. Wäre ich damals also wieder ins Koma gefallen oder letztendlich doch noch verstorben, wären meine Kids nicht automatisch zum Vater gekommen...


LG
Nane

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Re: Ein Kind ist nicht vererbbar !

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:09 Uhr

Du hast zum Glück überlebt , dies ist nicht gleichzusetzen mit dem Tod.
Das Sorgerecht kann nur vom Gericht übertragen werden, ein Notar kann Deine Wünsche festhalten, nicht mehr.

In gravierenden Fällen kommt das dann auch sicherlich zum Tragen.
Wenn nie Kontakt zum Vater bestand.
Wenn das Kindeswohl bei ihm gefährdet ist.
Wenn er gar nicht will.

Wenn es nachweislich ! dem Kondeswohl schadet.

Und das entscheidet dann ein Richter ob dem so ist.

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Re: Ein Kind ist nicht vererbbar !

Antwort von nane973 am 12.01.2012, 7:28 Uhr

Irrtum:

In der Verfügung ist der Tod mit eingeschlossen! Zumindest in meiner, sonst hätte mir das damals ja schon nichts gebracht. Es ging gerade darum, die Rechtslage abzusichern, wenn ichs nicht überlebe...

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Nachtrag

Antwort von nane973 am 12.01.2012, 7:31 Uhr

D.h., es schließt damit ja nicht aus, das man sich um das Sorgerecht; ABR, etc. dann streitet. Ob nun meine Eltern und mein Ex, oder ich und mein Ex. Und das wird dann letztendlich wieder von den Gerichten geregelt :-)

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@Thelmalouise

Antwort von shinead am 12.01.2012, 7:33 Uhr

Eben gerade weil ein Kind nicht vererbbar ist, kommt es nicht einfach so zu den nächsten Angehörigen (biologischer Art). Denn wer sagt Dir denn, wie eng und warmherzig der Kontakt zum Vater ist. Vielleicht ist der zum Stiefpapa, eventuellen Halbgeschwistern und der restlichen Stieffamilie wesentlich inniger.

In solchen Fällen entscheidet nicht die Biologie, sondern die geführten Beziehungen. Und wenn ich notariell festhalte, dass mein Kind nach meinem Tod doch von anderen als dem Vater aufgezogen werden soll und ich dies nachvollziehbar begründen kann, dann geht das in Ordnung.

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Re: @Thelmalouise

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:47 Uhr

Schau mal ins Gesetz, bin grad nur am Handy, da ist suchen doof.
Da ist es genau geregelt wenn der Sorgenerechtigte stirbt.

Und sofern das Kindeswohl beim Vater nicht gefährdet ist, er die Sorge tragen will und eine Bindung zum Kind hat, hat er beste Chancen.

Bei GSR hat er auch automatisch das ASR.

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Hier das Gesetz dazu

Antwort von Thelmalouise am 12.01.2012, 7:54 Uhr

Habe es doch fix rausgesucht :

http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html

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Re: Hier das Gesetz dazu

Antwort von shinead am 12.01.2012, 10:49 Uhr

Wird aber trotzdem anders gehandhabt wenn eine schriftliche Hinterlegung der Mutter erfolgt ist.

Frag' mal beim Jugendamt nach. Zum einen unterstützen sie solche Vorsorgeregelungen, zum anderen setzen sie sich durch.

Ein Kind aus der gewohnten Umgebung inklusive evt. Geschwister und dem Stiefpapa (der halt nun mal mehr Zeit verbringt als der biologische) raus zu reißen um es zum KV zu bringen, nachdem es eine traumatische Erfahrung (schwere Erkrankung / Tod der Mutter) durchgemacht hat?
Das widerspricht schon alleine dem Kindeswohl wenn das Gesetz so blind ausgeführt wurde.

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