Geschrieben von casyopaya am 10.01.2012, 15:50 Uhr |
wenn ALG 1 unter Regelsatz liegt ....
springt dann das Hartz IV ein oder gehen sie an das Geld des noch-mannes???
Re: wenn ALG 1 unter Regelsatz liegt ....
Antwort von shinead am 10.01.2012, 16:05 Uhr
Zuerst muss geklärt werden, ob Dein Mann Dir Trennungsunterhalt zahlen kann. Bevor die Sozialkassen dran sind, sind die Unterhaltspflichtigen dran.
Ist er nicht leistungsfähig, dann wird erst einmal geprüft, ob Wohngeld und andere Zuschüsse helfen würden.
Erst dann geht es an die ARGE.
Re: wenn ALG 1 unter Regelsatz liegt ....
Antwort von susafi am 10.01.2012, 20:09 Uhr
zahlt er denn schon Unterhalt?
Wie ist denn die Lage im Moment?
Re: wenn ALG 1 unter Regelsatz liegt ....
Antwort von nociolla am 11.01.2012, 15:40 Uhr
Wenn ALG 1 + Wohngeld + Unterhalt + aller möglichen Gesetzlichen Zuschüsse unter ALG 2 liegt kannst du das beantragen .
Dann bekommst du ALG 1 und aufstockend ALG 2 , wie wenn du arbeitest und aufstockend ALG 2 bekommst .
Aber du bist auch wie dann im ALG 2 drinnen mit allen Pflichten .
Wurde mir gesagt als ich letztes Jahr arbeitslos war und musste es erleben .
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