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Geschrieben von ronteik am 10.01.2012, 14:05 Uhr

Zum Beitrag Steuerklassen

Hallo!

Ihr beschreibt unten die Situation einer richtig alleinerziehenden Mutter. Aber was ist denn nun, wenn man wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit den eigenen Kindern wohnt?

Gruss Ronja

 
7 Antworten:

Re: Zum Beitrag Steuerklassen

Antwort von shinead am 10.01.2012, 14:08 Uhr

Sobald ein Erwachsener in der Wohnung wohnt, bist Du die Lohnsteuerklasse 2 wieder los und bekommst die 1.

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Re: Zum Beitrag Steuerklassen

Antwort von Leena am 10.01.2012, 14:10 Uhr

...wenn man eine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person bildet (wie z.B. bei einer eheähnlichen Gemeinschaft), dann hat man keinen Anspruch mehr auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24b EStG - und entsprechend auch nicht mehr Steuerklasse II.

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Re: Zum Beitrag Steuerklassen

Antwort von LillyK am 10.01.2012, 15:55 Uhr

Ich hab ja heut diesbezüglich bei meinem Finanzamt angerufen. Man hat mich ja auch einfach in die 1 gesteckt. Der junge Mann am Telefon sagte mir das ich in die 2 gehöre weil ich ja allein mit den Kids hier wohne.

LG Anja

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Automatisch bekommt man die 2 auch nicht.

Antwort von shinead am 10.01.2012, 17:50 Uhr

Die Steuerklasse zwei muss man beantragen. Da kommen die nicht automatisch drauf. Die kennen ja die Wohnverhältnisse nicht.

Du musst also hin und die Klasse ändern lassen.

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Was passiert denn....

Antwort von celeste am 11.01.2012, 9:44 Uhr

....wenn mein Freund hier einen Zweitwohnsitz anmeldet? Bekomme ich auch dann die 1? Er macht das, um Fahrtkosten absetzen zu können, da er ca. 1. Mal die Woche von seinem Arbeitsplatz aus zu mir fährt (130 km einfach). Er wohnt dann ja nicht wirklich hier. Weiß das einer?
LG, Nadja

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Re: Was passiert denn....

Antwort von Leena am 11.01.2012, 10:16 Uhr

...na ja, beides könnte Ihr nun mal nicht haben.

Also entweder hat er einen (Neben-)Wohnsitz bei Dir, hat da seinen Lebensmittelpunkt und kann dann die Fahrtkosten absetzen, was aber auch bedeutet, dass er mit zu Deinem Haushalt gehört und Du damit nicht mehr die Voraussetzungen für den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag (und damit Steuerklasse II) erfüllst -

ODER Du wohnst allein mit Kind(ern), hast keine Haushaltsgemeinschaft mit Deinem Freund, dann bekommst Du den Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag und Steuerklasse II, Dein Freund kann aber die Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Deiner Wohnung nicht absetzen, weil es eben nicht seine Wohnung/sein Haushalt ist.

Der Realität näher kommen dürfte es, wenn Du weiterhin Steuerklasse II hast und er die Fahrten (da privat veranlasst) eben nicht absetzen kann, schätze ich mal, oder..?

Wie gesagt - beides zusammen geht nicht. :-)

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Re: Was passiert denn....

Antwort von celeste am 11.01.2012, 12:13 Uhr

Daaaaankeee.... :o)

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