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von groschi  am 09.11.2011, 16:41 Uhr

unterhaltsschulden

huhu

der kv hat beim weltbesten kleinkind noch schulden.
von 08-09 habe ich elterngeld und unterhaltsvorschuss bekommen. seit ende 09- jetzt alg2. die nette beistandschaft wollte die schulden nicht eintreiben aus angst, dass mir das geld auf das alg2 verrechnet wird (sagt man das so? klingt komisch..).wobei das auch komisch ist, da ich im ersten jahr ja gar kein alg2 bekommen habe.
nun bin ich offiziell keine alg2-empfängerin, sondern bekomme alg1. also möchte ich jetzt gerne schulden eintreiben.
1. würdet ihr das über die beistandschaft machen oder direkt einen anwalt einschalten? der kv nimmt das JA eh nicht wirklich ernst
2. verjähren unterhaltsschulden eigentlich? hab gegooglet, bin auch zu doof, irgendwas zu kapieren...

es handelt sich immerhin um über 1000€

 
10 Antworten:

Re: unterhaltsschulden

Antwort von Thaga am 09.11.2011, 16:47 Uhr

hast du ihn gemahnt - regelmäßig, dann verjähren sie nicht....

der kv vom großen bekommt so etwas regelmäßig zu seinem geburtstag & zu weihnachten (da er sich immer als super papa darstellt)

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Re: unterhaltsschulden

Antwort von groschi am 09.11.2011, 16:50 Uhr

ich hab einen titel...
wie gesagt: bisher wollte die beistandschaft nichts einfordern aus angst, dass alles angerechnet würde.

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Re: unterhaltsschulden

Antwort von nicosmama am 09.11.2011, 16:53 Uhr

du musst spätestens nach 3 jahren den gv hinschicken,sonst verjähren die schulden.
mach ne anzeige wegen unterhaltspflichtverletzung und nimm dir dann zu der verhandlung einen anwalt mit,bei uns greift nichts anderes...viel erfolg

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Coole Beistandschaft...

Antwort von shinead am 09.11.2011, 16:57 Uhr

Wie nennt man das? Gibt es da einen Straftatsbestand für? *grübel*
Die Beistandschaft hätte m.E. die Schulden auch schon zu ALG2 eintreiben müssen. Spannend...

Entweder ist die Beistandschaft eine Tranfunsel - dann würde ich dringend zum Anwalt raten - oder eine gerissene Sachbearbeiterin, die schwer auf Zack ist - dann ab zum Jugendamt und von dort aus eintreiben lassen.

Wenn Du einen Titel hast, verjähren die Schulden erst nach 30 Jahren.

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Re: Coole Beistandschaft...

Antwort von nicosmama am 09.11.2011, 16:59 Uhr

trotzdem alle 3 jahre nachhaken!
hat mein anwalt mir erst vor kurzem mitgeteilt und wir haben auch den titel

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Re: Coole Beistandschaft...

Antwort von nane973 am 09.11.2011, 17:21 Uhr

Hallo,

vielleicht hängen diese 3 Jahre bei dir damit zusammen, das der Unterhaltsschuldner die Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Diese ist immer 3 Jahre gültig. Danach muss man dann wieder "eintreiben" damit die EV wieder abgegeben wird. Bei wem was zu holen ist, schreckt dann eher davor zurück eine EV abzugeben. Einem "nackten Mann" wird man aber auch damit nicht in die Taschen greifen können...

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Re: Coole Beistandschaft...

Antwort von groschi am 09.11.2011, 17:35 Uhr

die argumentation der beistandschaft war:
unterhalt = anrechnungsfähiges einkommen
unterhaltsrückzahlung = wird dann ebenfalls verrechnet

meine sichtweise:
monatlicher unterhalt = einkommen
unterhaltsschulden = sollte nicht angerechnet werden, da sie größtenteils aus einer alg2-bezugsfreien zeit stammen. ich habe das kind zu 75% alleine unterhalten (vorschuss 25%..so ungefähr. bin ne zahlenniete). also stünde mir (bzw dem zwergl) das geld zu

ein nackter mann ist er bestimmt nicht. geizig, ja.

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Re: unterhaltsschulden

Antwort von susafi am 09.11.2011, 18:24 Uhr

die Beistandschaft kannst du vergessen... meine meinte immer... schreiben sie ihn mal an und fordern Zahlung... dann hab ich das gemacht, bin wieder hin... ja jetzt solle ich ihm noch dies und das schreiben... hab ich gemacht... bin wieder hin... nun solle ich noch dies und das schreiben

seitdem war ich nicht mehr da... wenn ich könnte, würde ich eher einen Anwalt nehmen... naja... das ist bei den beiden Väter eh Verschwendung... und falls sie irgendwann mal wieder in Arbeit sein sollten, erfahre ich das wahrscheinlich eh nicht und von daher werden die wohl gut um die Zahlung herum kommen...

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Re: Coole Beistandschaft...

Antwort von nane973 am 09.11.2011, 19:51 Uhr

Hallo Groschi,

die Antwort von mir galt nicosmama. Sie sagte man muss alle 3 Jahre sich melden weil es sonst verjährt. Bei einem Titel sind dies aber 30 Jahre. Die 3 Jahres Frist kann ich mir nur in Verbindung mit einer EV erklären.

Mit Beistandsschaften kenne ich mich zu wenig aus um erklären zu können wie deren Sichtweise zustande kommt. Hier bei uns ist das Jugendamt allerdings sehr Hartnäckig und versucht auch dort mit Beugehaft was zu holen wo guter Wille aber kein Geld besteht und berücksichtigt dabei nicht das Einkommen des Unterhaltempfängers.

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Re: unterhaltsschulden

Antwort von Mareike25 am 10.11.2011, 11:02 Uhr

Hallo,

du hast einen Titel, dann Pfände doch sofort.

Würde nicht über JA machen lassen, gleich Gerichtsvollzieher.

Lg Mareike

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