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Geschrieben von stephaniem888 am 09.04.2012, 21:59 Uhr

Elterngeld -- Bitte um Hilfe bei der Beantragung! Dringend!!!

Hallo!

In ein paar Wochen ist es soweit und meine kleine Tochter wird geboren. Hab einige Fragen zum Elterngeld. Vielleicht könnt ihr helfen.

Geplanter Geburtstermin der Kleinen: 03.05.2012

Zu mir: Seit 01.12.2011 ALG1, zuvor monatlich ca 1200 Netto
Seit 22.03.2012 im Mutterschutz, werde Alleinerziehend sein.

Wie berechnet sich das Elterngeld und ab wann werden die 12 Monate zurück gerechnet? Zählt der Monat Februar 2011 auch mit in die Berechnung oder erst ab März 2011?

Da ich noch weiterhin Anspruch auf ALG1 habe nach dem Babyjahr, meine Frage, wäre es ratsam nur die 14 Monate Elterngeld zu beantragen (wäre ja bei Alleinerziehenden möglich) oder sollte ich doch länger machen... ich weis bzw kann nicht so recht einschätzen wie das mit dem restlichen ALG1 laufen würde. Entspricht das nach der Elternzeit wieder der Höhe vor der Beantragung Elterngeld oder wird das neu berechnet.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.... vielleicht habt ihr auch noch andere Tips für mich. Kann ja auch sein, dass ich Harz4 beantragen muss während der Elternzeit???
Bitte antwortet schnell! Danke!!!

 
3 Antworten:

Re: Elterngeld --> Bitte um Hilfe bei der Beantragung! Dringend!!!

Antwort von CKEL0410 am 10.04.2012, 8:03 Uhr

Hallo
Soweit ich weiss bekommt man nur ALG1 wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht! Wenn du in Elternzeit gehst musst du Hartz 4 beantragen,frag doch mal im Expertenforum bei Frau Bader!

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Re: Elterngeld --> Bitte um Hilfe bei der Beantragung! Dringend!!!

Antwort von MaSchie28 am 10.04.2012, 15:05 Uhr

Ich kann dir zum ALG 1 Folgendes sagen:
Wenn du nach den 14 Monaten ALG1 beziehen "möchtest" MUSST du eine Betreuung für dein Kind von min. 15 Stunden in der Woche nachweisen können. Ansonsten stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und musst ALG 2 beantragen.

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Re: Elterngeld --> Bitte um Hilfe bei der Beantragung! Dringend!!!

Antwort von Fee39 am 11.04.2012, 18:03 Uhr

Ich bin in der Agentur für Arbeit beschäftigt und kann Dir folgende Info´s geben.
1. Arbeitslosengeld kannst Du nach der Elternzeit wieder beantragen wenn Du dem Arbeitsmarkt mind. 15 Std. zur Verfügung stehen kannst (das Arbeitslosengeld würde sich dann aber auch entsprechend reduzieren).

2 Da Du vor der Elternzeit arbeitslos warst bekommst Du nicht mehr als 300,00 € Elterngeld monatlich - leider nicht wie bei verdienenden Müttern/Vätern die 67 % vom letzten Netto-Lohn bzw. den gleichen Satz wie das Arbeitslosengeld! Und es werden die 2 Monate Mutterschaftsgeld nach der Geburt an das Elterngeld angerechnet, d.h. wenn Du 12 Monate Elternzeit nehmen möchtest bekommst Du die 300,00 € für 10 Monate - bei 14 Monate dann 12 Monate. Hoffe ich konnte weiterhelfen

LG

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