Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von jessy-less am 10.04.2012, 17:03 Uhr

nicht ae, aber trotzdem wichtig

hallo
es gab heute einen vorfall mit einem meiner nachbarn, der mir erst einen eimer wasser über dne kopf leerte (aus dem 1. stock), weil ich die tür zum schuppen zu "laut" schließte und dannach einen anderen nachbarn, der mir helfen wollte, pferrerspray ientgegensprühte. der nachbar fiel dannach auch noch ein paar stufen, da er nichts mehr sah und das zeug brennt wie hölle.
das ist nicht die erste attacke auf mich, meinen feund und nachbar. die polizei kam und empfahl uns, eine einstweilige verfügung gegen den mann zu erreichen, damit sie ihn das nächste mal (und das wird kommen) direkt mitnehmen können.

meine frage, hat jemand erfahrung damit? wie mach ich das mit der verfügung genau? geh ich einfach zum amtsgericht, spazier darein und sage, was ich will? wo wende ich mich dahin?

und, kann sowas ein grund sein, dass der vermieter (wohnungsgesellschaft) den mann hier irgednwie kündigen kann, damit der wegziehen muss?

ich habe angst wegen meinem kind. ich muss immer an seiner tür vorbei, wenn ich hochgeh zu meiner wohnung. er beobachtet mich/uns, fotografiert mich und bedroht uns.

 
7 Antworten:

Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von Laura-S. am 10.04.2012, 17:32 Uhr

Nimm Dir einen Anwalt der regelt das für Dich. Kannst Du Dir keinen Anwalt leisten kannst Du Dir einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht holen und musst lediglich die Gebühr von 10 Euro an den Anwalt zahlen.

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von jessy-less am 10.04.2012, 17:47 Uhr

der beratungsschein ist aber nur für die erstberatung. ich weiß ja, wie das abläuft. aber selbst diese 10 euro sind momentan nicht drin (zahnarztrechnung ist teuer und da kommt noch ein betrag auf mich zu, ich muss alles sparen)
deswegen möchte ich nur wissen, wie ich das mit der verfügung mache

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von Boots2012 am 10.04.2012, 17:48 Uhr

Wissen musst du aber zunächst, dass es sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten immer um Zivilrecht handelt.
Das heißt, eine Anzeige bei der Polizei wird nur auf ein Schiedsverfahren hinauslaufen. Du musst selbst Anklage erheben und eben ggf. in Vorkasse gehen.

Aber lass dich diesbezgl. unbedingt von einem Anwalt beraten!
Schließ dich mit deinem Kumpel zusammen und lasst einen Anwalt eure gemeinsamen Interessen vertreten.
ich kann dir nur sagen, dass es ganz schön zäh und langwierig werden kann. Also ist Durchhaltevermögen gefragt.
Ob der Mann allerdings aus der Wohnung muss ist fragllich, da kenn ich mich zuwenig mit Mietrecht aus. Aber eine Veruteilung wegen Nötigung und ggf. Körperverletzung müsste defenitiv drin sein!

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von Boots2012 am 10.04.2012, 17:49 Uhr

Schau mal hier

http://www.einstweilige-verfuegung.de/EVAntrag.html

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von taram am 10.04.2012, 19:53 Uhr

Auf alle Fälle auch dem Vermieter mitteilen, er solle für "Ruhe´" sorgen, ab dem 2. Brief an den Vermieter kannst du schon mit Mietminderung drohen, wenn du weiter angegriffen wirst. Da wird der Vermieter bestimmt handeln

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von jessy-less am 10.04.2012, 20:35 Uhr

danke, der brief, 3 seiten lang, liegt schon bereit und geht morgen zu der wohnungsgesellschaft, wobei ich wohl persönlich dort aufkreuzen werde.

mein sohn hat von der sache zum glück nichts mitbekommen. der ist mit den kindern von meinem fruend kurz vorher schon hoch. das einzig gute an der sache.

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Re: nicht ae, aber trotzdem wichtig

Antwort von Holzkohle am 11.04.2012, 10:36 Uhr

nachdem die Polizei da war oder als die Polizei da war - hast Du ihn denn gleich angezeigt??

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