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Geschrieben von Teufel89 am 10.04.2012, 16:57 Uhr

rechtliche frage

ich habe mcih von meinem mann getrennt.

wir sind uns einig, das er sich eine wohnung suchen muss, da er sich diese hier alleine nicht leisten kann. ich bin mit kind, da geht das problemlos.

er steht mit mir gemeinsam im mietvertrag.
habe ich eine rechtliche handhabe ihn "rauszuschmeißen", wenn er nicht von selbst raus geht?!
momentan sieht es nämlich irgendwie nicht so aus, als würde er bald mal ausziehen. ich kann aber langsam einfach schlichtweg nicht mehr.... und überlege jetzt ihn .... nachdem mehrfach freundlich geschehen, unfreundlich raus zu buxieren.

 
16 Antworten:

Re: rechtliche frage

Antwort von kravallie am 10.04.2012, 17:04 Uhr

er kann von dir nicht so einfach rausgeworfen werden.
außerdem muß der mietvertrag geändert werden, der vermieter muß zustimmen, daß du alleine weiter da wohnen "darfst".
du kannst ihm eine normale frist setzen, 3 monate wäre fair, die hätte er auch so. wenn er dann immer noch nicht will, kannst du bei gericht auf wohnungszuweisung klagen.
stt ist da die fachfrau, wie das genau mit den fristen ist.

so einfach ist das nicht. auch ein mann ist kein möbelstück, das man mal eben so entsorgen kann, wenn es nicht mehr gefällt.
und der vermieter MUSS dich auch mit kind alleine nicht wollen.

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Re: rechtliche frage

Antwort von mf4 am 10.04.2012, 17:09 Uhr

Aus dem gemeinsamen Mietvertrag muss er aussteigen... du kannst ihn allein nicht aus dem Vertrag streichen lassen.
Da mein Gatte damals auch nicht gegangen wäre bin ich dann mit den Kindern ausgezogen.
In der Wohnung mit dem Ex-LG war es klar, dass ich gehe, denn 170m² hätte ich mit den Kindern nicht gebraucht.

Ich denke erstmal wirst du eh einen Anwalt brauchen und den würde ich fragen und das regeln lassen. Da ich keinen Bock auf Krieg hätte würde ich gehen.

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Re: rechtliche frage

Antwort von Teufel89 am 10.04.2012, 17:10 Uhr

meine vermieter wollen mich mit kind. ist alles geklärt. er muss nur ne wohnung finden -.-

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Bin schon da *gg*

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.04.2012, 17:12 Uhr

Wenn Ihr beide im Mietvertrag steht, hat er genausoviel recht, Dich rauszuwerfen wie Du ihn. Und der Vermieter hat das Recht, keinen von Euch alleine (ohne einen zweiten "Mit-Zahler") als Mieter haben zu wollen.

Ihr seid verheiratet? Dann wirst Du sowieso irgendwann einen Anwalt brauchen. Heißer Tip: Nimm Dir jetzt schon einen. Der schreibt einen netten Binnen-Brief an Deinen Mann - meistens wirkt das schon. Wenn es nicht wirkt (wie bei meinem Ex) mußt Du auf Wohnungszuweisung klagen. Dann wird der Vermieter gehört, an wen von Euch beiden er lieber vermieten würde (und warum), außerdem wird geprüft, wer die Wohnung "nötiger braucht" und warum. Aber viel Spaß: Weil die Gerichte hier total ausgelastet waren, hat das bei uns fast ein Jahr gedauert, bis ich meinen Ex hier endlich raus hatte. Er bekam dann eine Frist vom Gericht (die auch nochmal irgendwas mit 3 Monaten betrug).

Wenn es nicht aus diversen Gründen extrem wichtig gewesen wäre, daß ich in DIESER Wohnung bleibe, dann wäre ich ausgezogen. Das war sicher das schrecklichste Jahr meines Lebens.

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Re: Bin schon da *gg*

Antwort von Strudelteigteilchen am 10.04.2012, 17:18 Uhr

Oh, noch ein Tip:
Beim Prozess auf Wohnungszuweisung trägt der Verlierer die Gerichtskosten. Wenn die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, daß Dein Mann verliert, treibt ihn vielleicht die Aussicht auf die Kosten aus der Wohnung - er muß den Spaß dann nämlich zahlen.

Bei meinem Ex hat das leider nicht geholfen - er bekam PKH.

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Ergänze noch zu STT:

Antwort von Ikmam am 10.04.2012, 18:44 Uhr

... und dann gibt es noch die Möglichkeit die Zuweisung der Wohnung per einstweiligem Anordnungsverfahren klären zu lassen WENN es einen wichtigen Grund dafür gibt. Schätze das ist bei Euch nicht der Fall, klingt jedenfalls nicht danach. Deswegen nur der Vollständigkeit halber.

So geschehen bei uns vor fast genau einem Jahr. 2 Wochen zwischen Anwaltstermin und Eintreffen der Ladung des Gerichts bei meinem Mann, 3 Tage zwischen Ladung und Gerichtstermin, danach 1 Woche Frist bis zum Auszug. Gegen STT ein Spaziergang, für uns damals immer noch gruselig genug ...

LG !

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Re: @Teufel89

Antwort von montpelle am 10.04.2012, 19:42 Uhr

"habe ich eine rechtliche handhabe ihn "rauszuschmeißen", wenn er nicht von selbst raus geht?!"

Genausowenig, wie er dich rausschmeißen kann, da ihr beide im Mietvertrag steht.

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STT du hast eine PN

Antwort von Teufel89 am 11.04.2012, 8:48 Uhr

.

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Re: rechtliche frage

Antwort von doifelchen am 11.04.2012, 14:12 Uhr

ich versteh dich . UND ihn. UND es ist hier mom. sehr schwer kleine wohnungen zu finden. SONST WÄRE bums (das gegenteil von dings) schon aus lutz' wohnung ausgezogen in eine eigene - WENN DAS SO EINFACH WÄRE!!!

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bums hat noch ganz andere probleme

Antwort von Teufel89 am 11.04.2012, 15:08 Uhr

am laufen.
ich weiß, selbst schuld. soweit reicht mein mutterkomplex leider nicht aus. bums ist auch nicht mein problem. ich will in MEINEN vier wänden MEIN leben führen ohne beobachtet zu werden. und ich will tun und lassen können was ich will ohne rücksicht nehmen zu müssen. muss ich aber. nrigendwo mal fünf minuten alleine. brauch ich mich über mein magengeschwür nicht wundern

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bums und lutz?

Antwort von kravallie am 11.04.2012, 17:33 Uhr

wer sind die denn?

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Re: @Teufel89

Antwort von montpelle am 11.04.2012, 19:59 Uhr

"brauch ich mich über mein magengeschwür nicht wundern"

Und jetzt wieder die Mitleidsnummer.
Und natürlich ist auch nur der andere böse ..... !

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Re: @Teufel89

Antwort von Teufel89 am 11.04.2012, 21:21 Uhr

nein ist er nicht. ich habe fehler gemacht und stehe auch dazu.
aber mein problem ist schlichtweg, das ich gerne freiraum hätte. wozu trennt man sich wenn man am ende doch niemals alleine für sich ist?! der hockt ja 24 stunden hier.

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montpelle

Antwort von claudi700 am 11.04.2012, 22:02 Uhr

sowas wie mitleid kennst du gar nicht, warum also diese einschätzung?immer auf der suche nach deinen "opfern", egal in welchem forum. zu viel zeit und ein verkorkstes leben?

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Re: @Teufel89

Antwort von montpelle am 12.04.2012, 10:48 Uhr

"aber mein problem ist schlichtweg, das ich gerne freiraum hätte"

Warum ziehst du dann nicht aus?

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Re: bums und lutz?

Antwort von doifelchen am 12.04.2012, 15:07 Uhr

ein freund von uns (und ein bruder meiner tochter) und der andere ist mein schatz ...
aber is ja auch egal, der muss sich auch endlich mal was finden und sich auf die reihe bekommen ... hier gibts im moment kaum kleine bezahlbare wohnungen, die evtl auch noch das amt einem zugesteht. und auf eine wohnung im sozialbau der stadt hat keiner bock - da leben die abgestürzten ... und es bringt nix da das niveau heben zu wollen wenn man nachts ohrenkino vom feinsten haben wird ... außerdem sind da keine wohnungen frei (evtl nur n zimmer) sondern wer auf der straße landen würde kommt (anstatt obdachlos) in ein eine whg mit so nem problemfall ...

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