Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von RainerM am 13.05.2003, 9:31 Uhr

Einbahnstrasse.

Hi,
das rechtliche habt ihr ja schon diskutiert.... wenn kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt und der Vater nicht Namensgeber ist, dann ist eine sogenannte Einbenennung in eine neue Familie möglich, auch ohne Zustimmung des anderen Elternteiles.

Nur sollte das alles 100mal überlegt werden.

Dein Wunsch, dass weitere Kinder und dein jetziges den selben Namen tragen sollen, ist gut nachzuvollziehen.

Dabei solltest du nur bedenken, dass nach der Trennung - die hoffentlich nie passieren wird - zwar theoretisch diese Einbenennung rückgängig zu machen ist, aber bei evtl. ehelichen Kindern eine Namensänderung zustimmungspflichtig sind.

Wenn der "neue" Vater dem nicht zustimmt, dann würdest du dein "altes" Kind sicherlich nicht wieder dein Mädchennamen geben wollen, weil dann der Fall, dass du Kinder mit unterschiedlichen Namen hast, erst recht eintreten würde.

Damit hätte dann Rob recht.
Das erste Kind würde seine eigentlichen Wurzeln, die im Namen verankert sind, verlieren.

Wenn ihr bei Eheschliessung zB entweder deinen Namen als Familiennamen wählen würdet, oder aber jeder seinen Namen behält und für die Kinder deinen Namen verwendet, dann würde es diesen Fall nicht geben.
Alle Kinder sind über ihren Namen mit dir verbunden, bzw zeigen ihre Abstammung von dir durch den Namen.

Das sind sicherlich nicht die Gednken, die man mit einer Hochzeitsplanung verbindet, aber da du selber über die Erfahrung verfügst, dass ein Kind nicht zur ewigen Bindung führen muss, solltest du diese Frage nüchtern betrachten.

Gruss

 
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