Mitglied inaktiv
Schönen guten Morgen an alle!!! Habe mal eine Frage. Ist es schwierig, wenn wir nich verheiratet waren, das alleinige Sorgerecht wieder zu bekommen? Habe ich überhaupt Chancen? Vielen Dank. MFG Sibs
Hallo Sibs, und ausgerechnet du schreibts "denkt mal nicht so an euere Probleme!" Gemeinsames Sorgerecht wird von den Gerichten nur in absoluten Ausnahmefällen wieder in Alleiniges Sorgerecht umgewandelt, schon alleine weil es im Alltag mit dem GS ohnehin keine Probleme gibt. Warum willst du es überhaupt beantragen? Gruß, Rob *imtraumnichtdarandenktalleinsorgerechthabenzuwollen*
Grundsätzlich obliegt das Sorgerecht der Mutter, wenn beide Elternteile nicht miteinander verheiratet sind/waren. Eine gemeinsame elterliche Sorge kann nur durch die Abgabe einer sog. Sorgeerklärung beim Jugendamt (in urkundlicher Form) erklärt werden. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen abgegeben werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist ein Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht anzustrengen, wenn ein Elternteil die alleinige Sorge übertragen bekommen möchte. Ob dem Antrag stattgegeben wird ist abhängig von den Gründen die vorgetragen werden und die müssen schon "schwerwiegend" sein (z. B. Kindesmisshandlung, Alkohol-/Drogensucht, ständiger Aufenthalt eines Elternteiles im Ausland, ect.).
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