Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Eine Träne am 10.05.2003, 14:01 Uhr

Frage .. sorry lang

Ich bin sonst immer stille Leserin hier im Forum , doch jetzt habe ich mal eine Frage.
Ich lebe seit 2 Jahren getrennt von meinem Mann und habe 2 Kinder.Im März letzten Jahres bin ich mit meinen Kindern in eine andere Stadt gezogen.Nachdem ich mich dazu entschlossen hatte , habe ich mich mit dem Kindesvater zusammen gesetzt und mit ihm darüber geredet. Er fand dies die beste Lösung für mich und die Kinder. Wir verabredetetn, das er die Kinder hier abholen kann und sich jederzeit melden könne .
Doch nichts hat er eingehalten , ein Jahr lang hat er sich bei seinen Kinder nicht gemeldet, auch Bemühungen meiner Seite sprich ich habe das Jungedamt eingeschaltet, interessierte ihn nicht. Bis zu diesem Jahr im März meldete er sich das erste mal.Es wurde eine Besuchsregelung festgelegt , die Grosse solle alle 2 Wochen zu ihm bei der Kleinen sollte es so aussehen,das er einige Zeit hier verbringt, so das sich die Kleine an ihn gewöhnt. Er war auch damit einverstanden, anfang März hat er die Grosse das erste mal abgeholt. Er versprach ihr dann sie an ihrem Geburtstag das nächste mal zu besuchen bevor er mit seiner Freundin in Urlaub fahren würde.Dies geschah nicht, die Grosse wartete abends 20 uhr rief er an und meinte er hätte nicht kommen können, er würde sich aber mal aus dem Ulaub melden. Nichts passierte .. 4 Wochen hat er sich nicht gemeldet , letzten Donnerstag bekam ich eine SMS darin stand hole die Kinder am Freitag.Ich dachte das kann nicht sein, meldet sich so lange nicht und dann komt einen Tag vorher eine SMS hole die Kinder morgen. Ich musste ihm absagen, da die Grosse eingeladen war und schrieb ihm er könne sie dann die Woche abholen. Ich hörte daraufhin aber nichts von ihm . Nun bekamen wir unseren Scheidungstermin und das in dem Termin die Unterhaltsregelung getroffen werden solle, weil er noch nie Unterhalt für die Kinder gezahlt hat.
Heute bekam ich ein Schreiben seines Anwaltes, eine Unterhaltsregelung für die Kinder könne nicht getroffen werden, da ich ihm die Kinder verweigern würde, doch ich war die jenige die 3 mal das Jugendamt eingeschaltet hat,er hat sich ein Jahr nicht um seine Kinder gekümmert versprechungen nicht eingehalten und nun heisst es ich verweigere ihm die Kinder und das Gericht soll die Unterhaltsklage ( Unterhalt für die Kinder ) ablehnen.
Geht das so einfach ??
Sorry für den langen Text, ich bin so enttäuscht .

Lieben dank
Gruss Jana

 
15 Antworten:

Re: Frage .. sorry lang

Antwort von marit am 10.05.2003, 14:09 Uhr

zunächst mal kann ich dich beruhigen,
ob du ihm die Kinder verweigerst, oder er die Termine nicht einhält, hat mit dem Unterhalt für die Kinder nicht das gernigste zu tun, das ist eine ganz andere Baustelle. Außerdem, wenn du dich mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt hast, dann sprechen alle Fakten doch für dich; du kannst also ganz beruhigt sein.
Schreibt einfach zurück, wie es siech wirklich verhalten hat, daß er auch in Zukunft die Kinder sehen könne, wann er wolle(solange er es mit dir abspricht -absprechen heißt nicht, daß er mal eben mitteilt, wann er Lsut hat), oder aber daß du bereit bist feste Termine zu vereinbaren. Schreib aber auch, daß seine kurzfristigen Absagen oder einfach nicht kommen den Kindern schadet und du deshalb erst mal eine Zeit mit kürzeren regelmäßigen Besuchen verstreichen lassen möchtest, bis sich wieder ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat.
Kopf hoch, dir kann da gar nix passieren...
Wovon lebst du denn derzeit?

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Re: Frage .. sorry lang @marit

Antwort von Eine Träne am 10.05.2003, 14:28 Uhr

Erst einmal lieben dank für Deine Antwort.
Ich bekomme Unterhaltsvorschuß und das Kindergeld für beide Kinder.

Liebe Grüße

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Brief vom Anwalt!

Antwort von Cat74 am 10.05.2003, 14:37 Uhr

Hallo Jana,
ich bekam auch mal so einen Brief vom Anwalt. Dieselbe Situation, nur das wir nicht verheiratet waren, und derselbe Inhalt. Bin dann total geschockt mit diesem Brief zum Jugendamt und unser Berater meinte, dass ich mir solche Briefe doch in Zukunft aufs Klo hängen könnte. ;-) Hab ich natürlich nicht getan, aber auch sonst nicht weiter reagiert. Das Jugendamt hat das dann für mich geregelt. Und Unterhalt hat sowieso nichts mit Umgang zu tun.
Gruß von Cat

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Trennungen

Antwort von Richie am 10.05.2003, 15:49 Uhr

Hallo Eine Träne,
eine traurige, aber häufige Geschichte,
die du da berichtest-vor allem für die
Kinder.
Ich kann auch nicht gutheißen, was dein
(Ex) Mann macht. Ich kann nur darlegen,
daß er, getrennt von Kindern und Familie,
die Motivation ganz verloren hat, sich
seinen Kindern zugewandt zu zeigen.
Er hat, trotz eigener guter Vorsätze,
offenbar den untergegangenen 'Traum'
von Familie nicht verkraftet.
Möglicherweise ist er auch depressiv
geworden.
Wenn du ihm mal schreiben solltest,
schreib ihm,wie sehr seine Kinder (evtl.)
an ihm hängen und unter seinen Unzuver-
lässigkeiten und Absagen leiden.
Schreib n i c h t, daß sein Verhalten
den Kindern schade, denn das klingt nach
deinem erhobenen Zeigefinger.
Vieleicht kannst du auch noch ein zwei aktuellere Bilder von den Kindern beilegen, und laß die Kinder ihm was malen und schreiben und leg es bei.
Versuch seine unter Trauer(?) verschüttete Liebe zu den Kindrn wachzuhalten. Alles Gute von Richie

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Re: Trennungen @Richie

Antwort von Eine Träne am 10.05.2003, 16:01 Uhr

.. es ist wohl richtig das es für Ihn nicht einfach geworden ist nach der Trennung , ich und auch das Jugendamt haben ihm schon mitgeteilt wie sehr die Kinder ihn vermissen, vor allem die Große, daher habe ich immer wieder versucht Kontakt mit ihm aufzunehmen. Seit er vor 1 1/2 Jahren mit seiner jetzigen Freundin und deren Kind zusammen zog, suchte er den Kontakt zu den Kindern nicht mehr, dabei hätte ein Anruf schon genügt, darüber hätte sich die Große sehr gefreut.
Und dann auch noch der heutige Brief , ich hoffe das sich alles zum Guten wendet weil ich selber auch irgendwann keine Kraft mehr aufbringen kann .

Gruss
Eine Träne

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Re: Trennungen

Antwort von fusel am 10.05.2003, 18:35 Uhr

Hi Träne,

also die anderen haben uneingeschränkt recht: du solltest vielleicht keine Paperflieger aus dem Anwaltsschreiben basteln, sondern fein säuberlich abheften. Aber im Prinzip ist das Käse was der Anwalt schreibt, Umgang und Unterhalt sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Und soweit ich das sehen kann hast du dich bemüht und Absprachen mit dem KV getroffen. Mir fehlt auch leider so ein wenig die Herzengüte dahinter Depressionen erkennen.

Ich verstehe ehrlich gesagt nicht wie dieser Anwalt als Fachmann mit solch einer Argumentation um sich schmeißen kann. Hat wohl eher was mit psychologischer Kriegsführung als mit Familienrecht zu tun.

Öhrchen steif halten.

grüße

fusel

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Depressionen

Antwort von Richie am 10.05.2003, 18:50 Uhr

Hey fusel,

hinter Depressionen erkennt man/frau keine
Herzensgüte, auch wenn, wie im 2. Posting
jetzt erkennbar, er sich zu neuer Freundin
dünne gemacht hat, und somit eher ein
schlechtes Gewissen o.ä. seine Beweggründe
sein könnten.
Hier heißts einfach nur cool bleiben angesichts solcher unsinnigen Anwaltsschreiben.
Hier steht ja offenbar die Scheidung noch an, und da wird sie eine richterliche
Umgangsregelung beantragen müssen.
MfG Richie

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@Richie: Äh-Äh, diesmal nicht mein junger Freund (o: //ot&MfG

Antwort von fusel am 10.05.2003, 18:55 Uhr

dfj

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Umgang und Unterhalt

Antwort von Rob am 10.05.2003, 19:28 Uhr

Hi Tränchen!
Der Anwalt deines Exmannes soll sein Studium wiederholen. Oder besser noch auf etwas weniger anspruchsvolles umschulen. Denn Umgang und Unterhalt sind 2 Paar Schuhe, das Eine hat nichts mit dem Anderen zu tun.
Ich würde ein Paar Zeilen zurückschreiben und daraufhinweisen das deines Wissen nach Unterhalt für die Kinder unabhängig davon gezahlt werden muss, ob der KV den Umgang wahrnimmt und auch die Gespräche mit dem Jugendanmt noch mal erwähnen.
Du kannts ja gleich hinzufügen das du mit einer zuverlässigen Umgangsregelung jederzeit einverstanden bist.

@ Richie: So wie es Sch€/$$weiber gibt, so gibt es auch bei uns Männer Ar$§£%&ßr! Das muss man doch nicht jedesmal mit einer Depression oder was auch entschuldigen!

Gruß, Rob

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Re: Umgang und Unterhalt

Antwort von Eine Träne am 10.05.2003, 20:16 Uhr

Ich möchte mich für Eure Antworten bedanken,etwas beruhigter bin ich jetzt schon .. vielen dank !!
Ich wünsche allen ein schönes sonniges Wochenende.
Gruss
Eine Träne

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Depressionen/Schlechtes Gewissen

Antwort von Richie am 10.05.2003, 20:33 Uhr

Hallo Rob,

um Entschuldigungen gehts doch gar nicht,
sondern um Erklärungen, heißt Verstehen
und aus diesem heraus optimales Handeln.
Sich trennende Väter geraten in einen
Zyklus von (zu hohem) Selbstanspruch
bezüglich ihrer Kinder und schlechtem Gewissen, hinzukommend bei neuer Freundin
eine 'alle Brücken einreißende' (temporäre)
Brunftzeit =Q:-)). Das erklärt auch sein
unsinniges Schreiben wegen 'Umgangsver-
weigerung ' seitens der Mutter, die
vielleicht einmal absagen mußte, weil das Kind was anderes vorhatte. Daher hatte
er möglicherweise auch seinen Umgang
kurzfristig 'begehrt', um (unbewußt)
Chancen für eine ihm gelegene Schuld-
umkehr zu eröffnen (Einladung zum
Neinsagen durch grenzwertige Ansinnen).
Wer solche Mechanismen nicht durchschaut,
steht wie der Ochs vorm Berg.
Getrennt wordene Väter geraten, zumal
sie auch meist von ihren Kindern getrennt
wurden, in depressive Stimmungstendenzen,
ja haben ein hohes seelisches Erkrankungsrisiko. Auch sie bekämpfen
ihre Verstimmungen oft mit Abkehr von der
Schmerzquelle. MfG Richie

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@richie,....darf ich dich mal ernsthaft fragen, was du beruflich machst???? klingt für meine ohren alles immer sehr in richtung psychologie an !!! (o.T.)

Antwort von sterntaler am 11.05.2003, 12:02 Uhr

.

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Antwort

Antwort von Richie am 11.05.2003, 12:43 Uhr

Hallo sterntaler,

ich bin Psychologe mit analytischer Zusatz-
ausbildung und habe zur Geburt meiner
Zwillinge meinen Job bei der Uni fast
vollständig aufgegeben.
Z.zt. mache ich nur noch Beratung in freier
Praxis und ein Seminar bei der Uni.
Mein Augenmerk für Väter-Mütter - Themen
erwuchs aus eigener zeitweiliger Vaterlosigkeit,aus meiner nahen Vateschaft
für meine Zwillis und einer toten für
ein 3. Kind.
MfG Richie

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BINGO!!!....der kandiat hat 100 punkte!!!! ;o)))))))))

Antwort von sterntaler am 11.05.2003, 23:25 Uhr

hallo richie,

genau dass hatte ich mir auch gedacht, nach all deinen detaillierten postings hier.
ich habe mir nach dem letzten "50:50 posting", das wir miteinander hatten und mir fast die galle platzte, die mühe gemacht, deine antwortpostings genauer mitzulesen und zu analysieren.

nun ja,....da wir gewissermaßen ansatzweise fast "kollegen" sind,( drücke es mal gaaaanz vorsichtig aus!!!) ich jedoch manches hier "leider" aus sicht der frau/ mutter betrachte, reagiere ich oft konsterniert bis hin zum wutausbruch, wenn ich so manche antwort lese. >:o((

deine postings und ratschläge hören sich alle immer sehr gut und lieb gemeint an, sind jedoch in vielen fällen nicht real umsetzbar, da einer der beteiligten immer wieder intolerant, vielleicht aus haßerfüllter gekränkter eitelkeit, gegen den anderen agiert!!
ganz egal ob frau oder mann, sich gegenseitig seelisch schaden, können beide parteien gleichermaßen sehr gut!

nun ja, aber wir wissen doch alle....

"jedes verhalten eines menschen hat seinen sinn!.....dass stellte bereits freud fest, wie dir sicherlich auch bekannt sein müßte. ;o)))

jedenfalls finde ich es sehr gut, dass du so manche sache hier "aufwirbelst" und dadurch eine sehr unbewußte produktive diskussion ins rollen bringst!!! wobei sicherlich sehr viele ganz still und heimlich in ihrem kämmerlein über manche streitigkeit dennoch ins grübeln geraten!! ;o)))))

knuddels ins web

sterntaler

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Re: Frage .. sorry lang

Antwort von Madesta am 12.05.2003, 13:54 Uhr

Sorry, habe mir nicht die Mühe gemacht, alle Antworten auf den Beitrag zu lesen.

Für die Durchsetzung des Kindesunterhaltes sollte unbedingt beim zuständigen Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft beantragt werden. Das verringert u. a. die Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt, sowie der Gerichtskosten, da dieses Verfahren vor Gericht dann nicht mehr behandelt werden muss.

Bzgl. der Regelung des Umgangs-/Besuchsrechts ist immer die Hinzuziehung eines/einer Sozialarbeiter/in des Jugendamtes ratsam, der/die zwischen beiden Elternteilen vermittelt.
Es gibt aber auch die Möglichkeit einen unabhängigen Verfahrenspfleger für die Kinder einzusetzen. Auskunft hierzu erteilt das Gericht.

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